Integrationskurse
Integrationskursverordnung - IntV
Mit der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV) ist das notwendige Instrumentarium geschaffen worden, um die Teilnahmeberechtigung an Integrationskursen umzusetzen. Die Verordnung umfasst das gesamte Verfahren zur Durchführung des Integrationskurses von der Teilnahmebestätigung bis zur Zulassung der Kursträger. Die Integrationskursverordnung bildet den rechtlichen Rahmen für eine möglichst flexible und bedarfsgerechte Umsetzung der Einzelheiten des Integrationskurses.
Die Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV) vom 13. Dezember 2004 ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004, Teil I Nr. 68, Seite 3370 ff. am 17.12.2004 veröffentlicht worden.
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind verschiedene Programme von Integrationsaktivitäten zur sprachlichen, gesellschaftlichen und sozialen Integration gebündelt. Integration findet dort statt, wo die Lebensumstände sie erfordern: in den Kommunen und Stadtteilen. Daher werden die Maßnahmen nicht vom Bundesamt selber durchgeführt, sondern von starken Kooperationspartnern vor Ort. Das sind z. B. der Deutsche Volkshochschulverband, die Wohlfahrtsverbände, der Deutsche Sportbund, das Goethe-Institut, das DGB-Bildungswerk, aber auch viele andere, kleinere, engagierte Einrichtungen und Initiativen.
Mit dem Zuwanderungsgesetz existiert seit dem 1. Januar 2005 erstmalig ein gesetzliches Mindestangebot an Integrationsförderung. Dieser Integrationskurs umfasst einen Sprachförderteil und einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland . Die Koordination und Durchführung der Integrationskurse obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Weitere Informationen – insbesondere über die Teilnahme an einem Integrationskurs, die Durchführung der Integrationskurse, die Liste der zugelassenen Integrationskursträger, das Zulassungsverfahren für Kursträger, die Lehrkräftequalifizierung, die Integrationskursverordnung, das Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs / System der Integrationskurse, den Leitfaden zur Durchführung von Integrationskursen sowie die Ansprechpartner erhalten Sie über die Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
www.bamf.de
Sie suchen regionale Kursangebote? Mit Hilfe des Auskunftssystems des Bundesamtes WebGIS können Sie sich über die Angebote informieren.
Die vom BAMF zugelassenen Sprachkursträger in Nordrhein-Westfalen können auch unter www.kfi.nrw.de eingesehen werden.
Fragen und Antworten zum Zertifikat Deutsch als Abschlusstest eines Integrationskurses
Auf der Website Weiterbildungs-Testsysteme GmbH (WBT), sind Sonderseiten eingerichtet, die fortlaufend über die vom deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Abschlusstests (Zertifikat Deutsch) im Rahmen der Integrationskurse informieren.
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