© panthermedia.net / Arne Trautmann
Kinderzuschlag
Familien mit niedrigem Einkommen können ergänzende Unterstützung durch den Kinderzuschlag erhalten
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit Kindern, die über ein geringes Einkommen verfügen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Selbständigkeit dieser Familien zu stärken und Kinderarmut zu vermeiden.
Der Kinderzuschlag wird für kindergeldberechtigte Kinder, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, gezahlt. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können, nicht aber den ihrer Kinder.
Der schriftliche Antrag wird bei den Familienkassen der Agentur für Arbeit gestellt. Nähere Informationen finden Sie auf dem Familienportal und auf der Internetseite Kinderzuschlag der Bundesagentur.
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