
Kommunales Integrationsmanagement NRW
„Kommunales Integrationsmanagement NRW“ – Die Landesregierung fördert das flächendeckend implementierte Kommunale Integrationsmanagement (KIM NRW) seit 2020 in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Das zentrale Ziel des KIM ist es, die Integration von neueingewanderten Menschen ganzheitlich zu begleiten und die Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter zu verbessern.
Bei der Integration müssen Fragestellungen zu vielfältigen Themen wie Aufenthaltsstatus, Wohnsituation, Gesundheit, Ausbildung, Beschäftigung und Spracherwerb geklärt werden. Diese Themen sind in unterschiedlichen Ämtern und Behörden angesiedelt. Das KIM-Case Management (KIM-CM) unterstützt die geflüchteten oder (neu-)eingewanderten Menschen bei der Klärung ihrer individuellen Herausforderungen. Dabei handelt es lebensweltorientiert, ganzheitlich und unabhängig vom Aufenthaltstitel der Menschen, die zu ihm kommen. Die breit angelegten Handlungsfelder des KIM-CM können eine unterschiedliche Aktualität und Intensität gewinnen.
In der Begleitung und Analyse von Einzelfällen durch das KIM-CM wird deutlich, an welchen Stellen die lokale Integrationsinfrastruktur einer Verbesserung bedarf. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen auf die Systemebene ein und ermöglichen fundierte organisatorische Entscheidungen. So trägt das KIM-CM zu einem effektiveren und wirtschaftlicheren Integrationsmanagement bei.
Kommunales Integrationsmanagement ist eine Gestaltungsaufgabe und erfordert eine Koordination vor Ort. Unter Federführung einer verantwortlichen Institution, wie dem Kommunalen Integrationszentrum, kann die Koordination aller für die Integration besonders wichtigen Fachbereiche in der Kommune für ein wirkungsvolles und nachhaltiges KIM ausgerichtet werden.
Das KIM überwindet mit seiner systemischen Ausrichtung die Grenzen kommunaler Verwaltungszuständigkeiten. Die enge Verzahnung zwischen dem Integrations- und Migrationsbereich bedeutet einen Paradigmenwechsel. KIM initiiert Veränderungsprozesse, sodass institutionelle Barrieren abgebaut und bestehende Strukturen optimiert werden. Darüber hinaus fördert das Land NRW mithilfe von KIM die Vernetzung und Zusammenarbeit aller Akteur:innen, auch außerhalb der Verwaltung, die an der Integration eingewanderter Menschen beteiligt sind. Ferner wird die Integrationsarbeit im ländlichen Raum durch eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kreisen und ihren kreisangehörigen Gemeinden fortentwickelt.
KIM ist das bislang größte integrationspolitische Förderprogramm des Landes NRW. Es fußt auf der gesetzlichen Grundlage des § 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes. Dort ist die Förderung des KIM geregelt, die den Kommunen eine umfangreiche und langfristige Unterstützung für ihre Integrationsarbeit zusichert. Anfang 2022 wurde mit der Novellierung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz – TIntG) der gesetzliche Rahmen zur Förderung der integrationspolitischen Infrastruktur erneuert.
Weiterführende Informationen zu Grundlagen, Umsetzung und Zielen finden Sie hier:
- Handlungskonzept zum „Kommunalen Integrationsmanagement NRW“
- Handreichung zum kommunalen Einwanderungsmanagement/Integrationsmanagement
Präsentationen und Dokumentationen
Fortentwicklung der Kommunalen Integrationszentren und die Bedeutung von KIM im bundesweiten Vergleich (Prof. Dr. Jörg Bogumil, Ruhr-Universität Bochum)
Die aktuelle KIM-Förderrichtlinie
Förderbausteine des Kommunalen Integrationsmanagements NRW
Das Förderprogramm KIM gliedert sich in drei Förderbausteine. Die jeweiligen Personalstellen in den Bausteinen arbeiten – mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten – eng zusammen.

KIM -Bausteine
Die Angliederung der Koordinierungsstellen soll in erster Linie an das Kommunale Integrationszentrum (KI) erfolgen, das damit als Koordinierende Stelle für den Gesamtprozess handelt.
Zur Aufgabenstellung der Koordination gehören die Angebotsentwicklung, die Angebotssteuerung, das Controlling sowie die Umsetzung der Gesamtkonzeption der drei KIM-Bausteine.
Die Koordinationsstellen begleiten die Projekt- und Arbeitsgruppen zur Fallanalyse im KIM-Case Management und wirken in themenbezogenen Projektgruppen mit, moderieren Prozesse, analysieren Schnittstellen, entwickeln Kooperationsvereinbarungen zwischen Ämtern und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen und setzen die koordinierende Arbeit um, die notwendig ist, um eine bessere rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu ermöglichen. Neben der Koordination analysieren und evaluieren sie fortlaufend den Prozess und speisen somit ständig den Diskurs durch die gewonnenen Erkenntnisse.
Alle Kreise und kreisfreien Städte haben KIM-Lenkungsgruppen eingerichtet. Hierzu haben sie z.T. auf eine bereits vorhandene Lenkungsgruppe zurückgegriffen. In den KIM-Lenkungsgruppen sind die maßgeblichen verwaltungsinternen und -externen Akteur:innen des Migrations- und Integrationsbereiches auf Leitungsebene vertreten. Sie sind damit beauftragt, die strategische Steuerung des KIM zu gewährleisten.
Besondere Berücksichtigung von Landkreisen
Das KIM sieht ein stärkeres Zusammenwirken zwischen Kreisen und ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden vor. Für ein effektiveres Verwaltungshandeln ist die interkommunale Zusammenarbeit im Integrationsmanagement zwischen der Kreisverwaltung und den kreisangehörigen Gemeinden zu organisieren und zu verstetigen.
Die Kreise haben Strukturen und Prozesse des KIM in der Kreisverwaltung etabliert und beziehen u.a. in der KIM-Lenkungsgruppe kreisangehörige Städte und Gemeinden adäquat ein. Hierbei wird die Zusammenarbeit mit Ausländer- und Einbürgerungsbehörden in den kreisangehörigen Kommunen verstärkt.
Gleichzeitig haben Kreise KIM-Prozesse in den kreisangehörigen Kommunen implementiert, wobei die kreisangehörigen Kommunen in Abstimmung mit dem Kreis jeweils eigene KIM-Konzepte und Strukturen entwickeln können.
Im zielgerichteten Zusammenwirken zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen sind zahlreiche Abstimmungsprozesse erforderlich. Dabei unterstützt das KIM-Case Management Verwaltungsstrukturen sowohl im Kreis als auch in den kreisangehörigen Kommunen zu reflektieren und optimieren.
Der innovative Charakter des KIM beruht auf dem rechtskreisübergreifenden KIM-Case Management (KIM-CM). Durch den ressourcenorientierten Blick des KIM-CM auf den einwandernden Menschen entstehen aus den einzelnen Fallperspektiven heraus umfassende Integrationsketten. So bestehen je nach Lebenslage der Neueingewanderten unterschiedliche Herausforderungen, die hintereinander, oft aber auch parallel bewältigt werden müssen, wie beispielsweise ausländerrechtliche Fragestellungen, gesellschaftliche und rechtliche Erstorientierung, Integration in Arbeit, Bildung, Gesundheit und Wohnen.
In den Kommunen werden daher Einzelfälle analysiert, um das Wissen der operativen Ebene über Optimierungsbedarfe im System, aber auch gute Formen der Kooperation, zu identifizieren und weiterzuentwickeln.
Das CM fungiert in diesem Sinne als Katalysator, indem es Bedarfe im System offenlegt und Optimierungsansätze in der Verwaltung ermöglicht.
Kommunen, die über eine eigene Ausländerbehörde und/oder eine Einbürgerungsbehörde verfügen, erhalten zur Förderung der rechtlichen Verstetigung der Integration eingewanderter Menschen zusätzliche Personalstellen. Die Personalstellen sind im KIM dafür zuständig, die Umsetzung des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsgesetzes zu unterstützen und eine engere Zusammenarbeit mit den anderen Organisationseinheiten der Migrations- mit der Integrationsverwaltung zu gewährleisten.
Ausländerbehörden (ABH). Die zusätzlichen Personalstellen in den ABH sollen zur rechtlichen Verstetigung der Integration eingewanderter Menschen mit besonderen Integrationsleistungen beitragen.
Einbürgerungsbehörden (EBH). Mit den zusätzlichen Personalstellen sollen alle EBH landesseitig entlastet werden. Es liegt im Interesse des Landes, dass sich mehr Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die schon lange und gut integriert in Nordrhein-Westfalen leben, einbürgern lassen. Die bisherigen statistischen Daten zu Einbürgerungen in NRW zeigen, dass hier weitere Anstrengungen erforderlich sind.
KfI
Das KfI übernimmt als Bewilligungsbörde die administrative Durchführung der Landesförderung:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 36 - Kompetenzzentrum für Integration (KfI)
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
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