Eigenständige, einmischende Jugendpolitik in Nordrhein-Westfalen

Eigenständige, einmischende Jugendpolitik in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verbessert die Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen

Auf Landesebene werden mehrere Initiativen umgesetzt, durch die sich Jugendliche aktiv in die Politik einmischen können.

Die Bezeichnung eigenständige bzw. einmischende Jugendpolitik ist aus der Forderung zur Neupositionierung der Jugendpolitik des Bundesjugendkuratoriums 2009 entstanden. Der Rahmen für eine gelingende Kinder- und Jugendpolitik soll sich konsequent an den Lebenssituationen junger Menschen orientieren. Dazu gehört, ihnen Schutz- und Unterstützungsräume zu bieten, junge Menschen zur Teilhabe und Teilnahme zu befähigen, ihnen Partizipationsräume und -rechte zuzugestehen und die Interessen junger Menschen gegenüber den anderen Generationen zu vertreten und zu unterstützen. 

Sie ist demnach als Ressort- und Querschnittspolitik zu verstehen.

Für die Landesregierung erfordert die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen eine aktive Partizipation junger Menschen vor Ort, weshalb sie sich für eine eigenständige einmischende Jugendpolitik einsetzt.

Mit dem „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ hat die Landesregierung angekündigt, die Beteiligung junger Menschen in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken.

Davon wurden wichtige Meilensteine bereits erreicht: 

  • Die Gemeindeordnung enthält seit Juli 2025 eine eigene Rechtsvorschrift zur Beteiligung von Kindern und Jugend (§ 27aGO NRW), 
  • die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wurde im Dezember 2025 vom Landtag beschlossen und
  • in einem partizipativen Prozess wurden Maßnahmen für ein Mehr an Jugendbeteiligung erarbeitet und werden nun im Rahmen des Aktionsplans Jugendbeteiligung gemeinsam umgesetzt.

Um die Folgen von politischen Beschlüssen und Gesetzgebungsverfahren auf junge Menschen stärker in den Blick nehmen, wird gegenwärtig zudem geprüft, inwiefern ein „Jugend-Check“, der Folgen von Gesetzen auf Kinder und Jugendliche im Gesetzgebungsverfahren unbürokratisch beurteilt, eingeführt werden kann.

Ergänzt werden diese Maßnahmen um konkrete Projekte der Träger der Kinder- und Jugendarbeit zur Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen auf Landes- und kommunaler Ebene.