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Bleiberecht

Bleiberecht

Die Anerkennung von Integrationsleistungen und die Schaffung verlässlicher Bleibeperspektiven für gut integrierte Ausländer sind der Landesregierung ein wichtiges Anliegen.

Um dieses Ziel zu erreichen, veröffentlichte das MKJFGFI am 19. März 2021 eine aktualisierte Fassung der Anwendungshinweise zu § 25b AufenthG, welche die einzelnen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25b AufenthG - unter Nutzung der ausländerrechtlichen Spielräume im Rahmen des geltenden Rechts – nunmehr nach einer Evaluierung ausführlicher erläutert und konkretisiert. Den Erlass finden sie hier.