Gewaltprävention
Alle Kinder haben ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung und auf ein gewaltfreies Aufwachsen
Nicht alle Kinder in Deutschland wachsen gewaltfrei auf. Einige leiden unter körperlicher oder seelischer Gewalt, die sie z.B. zu Hause, in einer Institution oder in ihrer Peergroup erfahren und werden so massiv in ihren Rechten verletzt, die ihnen bspw. durch die UN-Kinderrechtskonvention zustehen. Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).
Insbesondere der Schutz vor körperlicher und seelischer Misshandlung, Vernachlässigung sowie vor sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt (hier kommen Sie auf unsere Seite "Prävention sexualisierter Gewalt") spielt dabei eine zentrale Rolle. Dabei ist die Prävention von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ein zentrales Arbeitsfeld. Deren Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und ihre Eltern über mögliche Gefährdungen und Risiken aufzuklären und das Selbstbewusstsein sowie die Persönlichkeit der Kinder zu stärken.
Schwerpunkte in der Präventionsarbeit sind u.a. die Themen: Häusliche Gewalt, Zwangsheirat sowie die sog. Loverboy-Methode. Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Klapptexten.
Förderungen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
„Aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans NRW (insbesondere aus Pos. 6.1 – Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe) können präventive Angebote zur Auseinandersetzung mit vielfältigen Risiken des Aufwachsens gefördert werden, weitere Informationen zum Kinder- und Jugendförderplan. Dies umfasst Themen, wie politische und religiöse Radikalisierung, Risiken der Digitalisierung und des Umgangs mit Medien, Gewalt, Drogen-, Alkohol- und Tabakwarenmissbrauch. Förderfähig sind zudem auch Angebote zur Prävention sexualisierter Gewalt oder Maßnahmen, die Träger bei der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten unterstützen. Schließlich können Projekte gefördert werden, die dazu beitragen, junge Menschen bei der Bewältigung von krisenbedingten Beeinträchtigungen zu unterstützen und ihre Persönlichkeit zu stärken.
Darüber hinaus fördert das MKJFGFI Angebote, die sich insbesondere an Mädchen und junge Frauen in besonderen Lebenslagen richten. Mädchenhäuser bzw. Mädchenberatungsstellen, die betroffenen Mädchen sowie jungen Frauen unter anderem durch qualifizierte Beratungen, Gesundheitsfürsorge und das Bereitstellen von geschützten Räumen konkrete und schnelle Hilfe anbieten, werden dabei aus Landesmitteln unterstützt.“
Im Einzelnen werden folgende Projekte gefördert:
Das MKJFGFI fördert die Durchführung von Maßnahmen für Mädchen und junge Frauen in besonderen Lebenslagen (z. B. Empowermentangebote bzw. –workshops, Selbstbehauptungskurse, Kreativangebote und Gruppentrainings). Die Angebote richten sich an alle Mädchen und junge Frauen. Einige Projekte richten sich dabei insbesondere an Mädchen und junge Frauen, die auf der Flucht oder in ihrem Herkunftsland (sexualisierte) Gewalterfahrungen gemacht haben. Die vielfältigen Projekte, z. B. zu Gewaltprävention, Essstörungen, Medienkompetenz oder Liebe und Sexualität, werden von unterschiedlichen Mädchenberatungsstellen angeboten. Geschultes Fachpersonal stärkt und fördert die Mädchen, leistet Aufklärungsarbeit und informiert diese über deren Rechte.
Darüber hinaus können sich alle Mädchen und jungen Frauen in Krisensituationen (oder auch einfach so) zu allen Fragen, Sorgen und Problemen, die sie im Alltag, in der Schule, in ihrer Familie oder in ihrem Freundeskreis erfahren, an die Mädchenberatungsstellen bzw. Mädchenhäuser wenden.
Weitere Informationen zu den Projekten sind auf den Webseiten der Mädchenberatungsstellen / Mädchenhäuser zu finden:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zudem die Vorhaltung von Plätzen für eine anonyme und sofortige Aufnahme und Betreuung von Mädchen und jungen Frauen, die von Zwangsheirat bzw. (häuslicher) Gewalt betroffen oder bedroht sind. Dies beinhaltet auch einen inklusiven Platz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung.
Hierzu werden, unabhängig von Kostenzusagen der zuständigen Jugendämter, in unterschiedlichen Jugendhilfeeinrichtungen in NRW qualifizierte Notaufnahmeplätze zum Schutz vor Zwangsheirat bzw. vor (häuslicher) Gewalt vorgehalten. In den Einrichtungen erhalten die Betroffenen rund um die Uhr eine fachliche Betreuung. Weitere Informationen zu diesem Thema und zu den Schutzplätzen finden Sie auf den Webseiten der Zufluchtsstätten:
Anonyme Zufluchtsstätte Mädchenhaus Bielefeld
Telefon: 0521 21010 (Tag und Nacht erreichbar)
E-Mail: zuflucht[at]maedchenhaus-bielefeld.de (zuflucht[at]maedchenhaus-bielefeld[dot]de)
Anonyme Zufluchtsstätte Mädchenhaus Düsseldorf
Telefon: 0211 311 929 60
E-Mail: zuflucht[at]promaedchen.de (zuflucht[at]promaedchen[dot]de)
Anonyme Zufluchtsstätte Ev. Jugendhilfe Godesheim
Telefon: 0228 3827 444
E-Mail: fachberatung[at]godesheim.de (fachberatung[at]godesheim[dot]de)
Anonyme Zuflucht beim LWL Hamm
Telefon: 0160 91514045 (Tag und Nacht erreichbar)
E-Mail: lwl-heikihamm[at]lwl.org (lwl-heikihamm[at]lwl[dot]org)
Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen, die in einem Haushalt zusammenleben. Unter den Begriff der häuslichen Gewalt lässt sich somit nicht nur die Gewalt in Paarbeziehungen subsumieren, sondern auch Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen, die Gewaltausübung von Eltern gegen Ihre Kinder oder Gewalt von Kindern gegen ihre Familienangehörige.
Häusliche Gewalt ist verletzend, strafbar und keine Privatangelegenheit. Sie wird in vielfältigen Erscheinungsformen ausgeübt. Diese reichen von subtilen Formen der Gewaltausübung, wie z. B. das Ignorieren der Bedürfnisse und Befindlichkeiten der/des Geschädigten, über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, Bedrohungen sowie psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen, Freiheitsberaubung oder gar zu versuchten oder vollendeten Tötungen.
Es ist Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe, in solchen Fällen eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen und durch Hilfsangebote und in notwendigen Fällen auch in Form von Inobhutnahmen ihrem gesetzlichen Auftrag gem. § 42 Abs. 1 SGB VIII entsprechend tätig zu werden und das Wohl des Kindes sicherzustellen.
Bei einer erzwungenen Eheschließung wird das Recht auf Selbstbestimmung, die Würde des Menschen und die persönliche Freiheit in eklatanter Weise verletzt. Es handelt sich um eine Menschenrechtsverletzung, die nach § 237 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist.
Zumeist werden Mädchen und junge Frauen, die häufig aus patriarchalisch geprägten Familien stammen, durch physische oder psychische Gewalt dazu gezwungen, eine ungewollte Ehe einzugehen. Vereinzelt werden aber auch junge Männer zwangsverheiratet.
Zur Unterstützung der betroffenen Mädchen und jungen Frauen fördert das MKJFGFI die Bereitstellung von Einrichtungsplätzen (sog. Schutzräume), siehe oben. Darüber hinaus bieten den Betroffenen zwei vom Land geförderte Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat Unterstützung und Hilfe; weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite "Rat und Hilfe bei Zwangsheirat".
Bei der sogenannten Loverboy-Methode wird Mädchen und jungen Frauen durch emotionale Manipulation eine falsche Liebesbeziehung vorgetäuscht. Die Mädchen oder jungen Frauen verlieben sich in den anfänglich scheinbar bemühten und charmanten „Loverboy“ und entwickeln eine emotionale Abhängigkeit diesem gegenüber. Diese Abhängigkeit nutzt der „Loverboy“ aus, um das Mädchen bzw. die junge Frau an Prostitution heranzuführen und auszubeuten. Häufig bringen die Täter ihre Opfer auch durch Drogen, Drohungen und Gewalt in weitere Abhängigkeit.
Nähere Informationen zu der Thematik "Loverboy" finden Sie anschaulich dargestellt im folgenden Erklärvideo.
Das MKJFGFI fördert Mädchenberatungsstellen, in denen sowohl betroffene Mädchen und junge Frauen als auch deren Angehörige professionelle Unterstützung und persönliche oder auch anonyme Beratungsangebote in Anspruch nehmen können (siehe oben bzw. s. Links an der Seite).
Ferner bieten spezialisierte Fachberatungsstellen Hilfe und Unterstützung bei Menschenhandel und Zwangsprostitution. Die Adressen und weitergehende Informationen finden Sie hier auf unserer Seite "Nordrhein-Westfalen gegen Zwangsprostitution".
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