Verbraucherinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen und persönlichen Neuanfang. Nachfolgend finden Sie sowohl Informationen für Ratsuchende als auch für Beratungsstellen.
Informationen für Ratsuchende
Als besondere Form der Schuldenregulierung können überschuldete Menschen ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten und sich dadurch von ihren Schulden befreien. Die Beratungsstellen informieren umfassend über Inhalte und Aufgaben innerhalb eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Sie unterstützen und begleiten Ratsuchende bei der Erstellung und Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches und stellen gegebenenfalls eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches aus. Die Beratungsstellen erarbeiten in diesem Fall gemeinsam mit den Ratsuchenden den Insolvenzantrag. Während der gesamten Verfahrensdauer stehen die Verbraucherinsolvenzberater:innen und Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Die Verbraucherinsolvenzberatung berücksichtigt neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch die psychischen, familiären und sozialen Zusammenhänge. Bei psychosozialen Problemlagen, wie zum Beispiel einer Suchterkrankung oder bei familiären Problemen, wird im Rahmen der Netzwerkarbeit ein Kontakt zu den entsprechenden Beratungsdiensten hergestellt. Bei Kontopfändungen helfen Verbraucherinsolvenzberatungsstellen bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos und stellen als anerkannte Stellen die hierzu notwendige Bescheinigung aus.
Informationen für Beratungsstellen
Im Download-Bereich finden Sie den Richtlinientext sowie zahlreiche weitere Informationen zur Förderung
Weitere Informationsquellen
Weitere Informationen rund um das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Arbeit der anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erhalten Sie auf der Website Fachberatung Schuldnerberatung NRW sowie auf der Internetseite Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
In Nordrhein-Westfalen sind rund 200 Beratungsstellen für die Verbraucherinsolvenz anerkannt. Über den folgenden Link finden Sie eine Auflistung der anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.
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