Nordrhein-Westfalen führt die Bezahlkarte als Regelform der Leistungserbringung für Geflüchtete im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ein. Nordrhein-Westfalen folgt damit einer entsprechenden Verabredung im Kreis der Länder. Ziel ist insbesondere die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren.
Der Landtag hat im Dezember 2024 eine entsprechende Änderung des Ausführungsgesetzes zum AsylbLG beschlossen (siehe Download-Bereich). Kerninhalt des Gesetzes ist eine Verordnungsermächtigung für das MKJFGFI. Diese Rechtsverordnung, die die inhaltliche Ausgestaltung der Bezahlkarte regelt, hat die Landesregierung ebenfalls noch im Dezember 2024 beschlossen (siehe Download-Bereich).
Auf dieser Basis startet im Januar 2025 die Pilotierung der Bezahlkarte in zunächst fünf Unterbringungseinrichtungen des Landes. Der zügige Rollout auf das ganze Landesunterbringungssystem erfolgt im Anschluss stufenweise bis voraussichtlich Ende März 2025.
Danach soll die Bezahlkarte auch in den Kommunen flächendeckend zur Anwendung kommen.
Das Land hat dafür gemeinsam mit 13 anderen Ländern einen Dienstleister beauftragt, der die notwendigen Systeme bereit stellt. Zur Funktionsweise der Bezahlkarte informiert der Dienstleister unter folgendem Link:
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