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Vor Gewalt schützen

Eine Frau sitzt auf einem Bett. Den Kopf sieht man nicht. Sie hält ihre Arme schützend um ihren Körper.

Vor Gewalt schützen

Die Landesregierung will mit ihren Initiativen den Schutz von Frauen und Mädchen erhöhen und auf das Thema häusliche Gewalt aufmerksam machen. 

Bestehendes Hilfesystem weiter verbessern

Die Landesregierung fördert ein landesweites Netz von Beratungs- und Hilfeangeboten: 

  • 70 Frauenhäuser, 
  • 62 allgemeinen Frauenberatungsstellen, 
  • 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, 
  • 8 spezialisierten Beratungsstellen für Menschenhandelsopfer sowie 
  • 2 Beratungsstellen für Opfer von Zwangsheirat und 
  • eine Fachstelle zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderung erhalten Landeszuwendungen. 

Eine ausführlichere Übersicht der Schutz- und Beratungsangebote vor Ortfinden Sie hier.

Opferhilfe erfordert Vernetzung

Opferhilfe erfordert Vernetzung 

Gewaltopfern kann schneller und effektiver geholfen werden, wenn vor Ort alle bestehenden Hilfeangebote wie etwa Polizei, Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Jugendämter und Justiz gut miteinander vernetzt sind und wirkungsvoll zusammenarbeiten. Wie schon in den letzten Jahren unterstützt das Ministerium daher auch in 2024 die Arbeit der Runden Tische, Arbeitskreise und Kooperationen gegen Gewalt an Frauen bei ihrer Professionalisierung und beim Aufbau von Vernetzungsstrukturen. Die Projektarbeit der Runden Tischen gegen Gewalt an Frauen kann im Jahr 2024 grundsätzlich mit bis zu 12.500 Euro gefördert werden.  Die Bandbreite der Fördermaßnahmen ist vielfältig. So können unter anderem Mittel für Maßnahmen der Qualifizierung und Moderation sowie für Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen der Gewalt zur Verfügung gestellt werden. Neben der Verbesserung der Zusammenarbeit und der Vermittlung allgemeiner Informationen dient die Vernetzungsförderung insofern auch der Sensibilisierung für bestimmte Opfergruppen. 

Weitere Informationen sind über den folgenden Link aufrufbar:

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen gegen Gewalt an Frauen in Nordrhein-Westfalen vom 27. Mai 2024 nebst Anlagen

Landesaktionsplan "Nordrhein-Westfalen schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt"

Der Landesaktionsplan "Nordrhein-Westfalen schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt" bündelt alle Maßnahmen, die das Ziel haben, die Entstehung von Gewalt zu verhindern und betroffenen Frauen und Mädchen frühzeitig zu helfen. Dazu kommen Maßnahmen, die Hilfesysteme und Umfeld dafür sensibilisieren, die Folgen von Gewalt besser zu erkennen.

Der Landesaktionsplan nimmt verschiedene Handlungsfelder und Zielgruppen in den Blick.