© panthermedia.net / Horst Hellwig
Kinder- und Jugendschutz
Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe von Verfassungsrang
Der Kinder- und Jugendschutz verfolgt einerseits das Ziel, drohende Gefahren von jungen Menschen abzuwenden. Andererseits müssen Jugendliche die nötige Selbsteinschätzung und Kompetenz erwerben, mit Gefahren angemessen umzugehen.
Junge Menschen vor Risiken und Gefährdungen zu schützen ist eine zentrale Aufgabe der Politik sowie der Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Gerade angesichts des gesellschaftlichen Wandels sind die Anforderungen an die Erziehung junger Menschen deutlich gewachsen. Kinder und Jugendliche und ihre Familien brauchen kompetente Unterstützung, um die Risiken erkennen, einschätzen und abwehren zu können. Dazu gehört auch die Vermittlung von Kompetenzen der Selbsteinschätzung und des Risikoverhaltens. Daher hat der Kinder- und Jugendschutz in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.
Der Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe von Verfassungsrang. Diese Aufgabe ist insbesondere begründet in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes und in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Erfüllung des damit verbundenen Auftrages wird in unterschiedlichen Rechtssetzungen ausformuliert. Dazu gehören
Unter der Rufnummer 0221 921392-33 gibt es Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz.
Der Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe von Verfassungsrang. Diese Aufgabe ist insbesondere begründet in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes und in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Erfüllung des damit verbundenen Auftrages wird in unterschiedlichen Rechtssetzungen ausformuliert. Dazu gehören
- das Jugendschutzgesetz,
- der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (PDF, 70 KB)
- § 14 SGB VIII und
- das Strafgesetzbuch (StGB).
- gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz,
- erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und
- Jugendmedienschutz.
Servicehotline zum Kinder- und Jugendschutz
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) in Köln bietet eine Telefonhotline an:Unter der Rufnummer 0221 921392-33 gibt es Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: