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Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe von Verfassungsrang

Der Kinder- und Jugendschutz verfolgt einerseits das Ziel, drohende Gefahren von jungen Menschen abzuwenden. Andererseits müssen Jugendliche die nötige Selbsteinschätzung und Kompetenz erwerben, mit Gefahren angemessen umzugehen.

Junge Menschen vor Risiken und Gefährdungen zu schützen ist eine zentrale Aufgabe der Politik sowie der Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Gerade angesichts des gesellschaftlichen Wandels sind die Anforderungen an die Erziehung junger Menschen deutlich gewachsen. Kinder und Jugendliche und ihre Familien brauchen kompetente Unterstützung, um die Risiken erkennen, einschätzen und abwehren zu können. Dazu gehört auch die Vermittlung von Kompetenzen der Selbsteinschätzung und des Risikoverhaltens. Daher hat der Kinder- und Jugendschutz in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Der Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe von Verfassungsrang. Diese Aufgabe ist insbesondere begründet in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes und in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Erfüllung des damit verbundenen Auftrages wird in unterschiedlichen Rechtssetzungen ausformuliert. Dazu gehören Dabei wird unterschieden in

Servicehotline zum Kinder- und Jugendschutz

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) in Köln bietet eine Telefonhotline an:
Unter der Rufnummer 0221 921392-33 gibt es Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz.