Einbürgerungsverfahren
Hier erhalten Sie Informationen zum Einbürgerungsverfahren
Prüfen Sie zunächst anhand unserer Checkliste, ob sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen und erfüllen. Dann können Sie einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren, oder den Antrag online einreichen, falls die für Sie zuständige Behörde bereits einen entsprechenden Online-Dienst anbietet.
Der Einbürgerungsantrag sowie eine Check-Liste der erforderlichen Unterlagen stehen Ihnen auch auf unserer Website zum Download zur Verfügung.
Welche Behörde für Sie zuständig ist, können Sie über den Zuständigkeitsfinder in Erfahrung bringen.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Staatsangehörigkeitsbehörden in NRW in alphabetischer Reihenfolge
Den ausgefüllten Antrag geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ab oder reichen diesen Online ein, falls die für Sie zuständige Behörde bereits einen entsprechenden Online-Dienst anbietet.
Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und holt Auskünfte bei anderen Behörden ein.
Mit Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Behörde eine Einladung zur nächsten Einbürgerungsfeier, bei der die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde stattfindet. Im Rahmen der Feier müssen Sie folgendes feierliche Bekenntnis abgeben: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde können Sie bei Ihrem Bürger- bzw. Einwohnermeldeamt Ihren deutschen Personalausweis und Ihren deutschen Reisepass beantragen.
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens wird Ihnen auch in der zuständigen Behörde erläutert.
Die Gebühren für eine Einbürgerung betragen 255 € für Erwachsene und 51 € für jedes minderjährige Kind, wenn dieses zusammen mit Ihnen eingebürgert wird, ansonsten ebenfalls 255 €. Es wird ein Gebührenvorschuss erhoben.
Darüber hinaus können z.B. für Übersetzungen ausländischer Urkunden in die deutsche Sprache und die Ausstellung der deutschen Ausweisdokumente weitere Gebühren anfallen.
Künftig sollen Einbürgerungsinteressierte auch online einen Antrag stellen können. In NRW wurden im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die ersten Grundlagen für die digitale Antragstellung gelegt.
Eine Übersicht über die Kommunen bzw. Kreise, die eine digitale Antragsstellung anbieten, finden Sie hier .
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