Fach-und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention
Die Bundesrepublik Deutschland hat das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – kurz „Istanbul-Konvention“ - am 11. Mai 2011 unterzeichnet. Nach Erfüllung der innerstaatlich umzusetzenden Verpflichtungen wie zum Beispiel der Reform des Sexualstrafrechts und der Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons konnte die Istanbul-Konvention ratifiziert werden.
Am 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Mit dem Übereinkommen werden auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards in den Bereichen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und behördenübergreifende Zusammenarbeit geschaffen. Damit soll Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindert werden. Die Betroffenen sollen Schutz und Unterstützung erhalten. Bund, Bundesländer und Kommunen sind gemeinsam verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten gemäß Artikel 10 auch, die Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Einrichtung einer Koordinierungsstelle zu überwachen. Vor diesem Hintergrund wurde die Fach- und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
Die Fach- und Koordinierungsstelle soll die konsequente Umsetzung des Übereinkommens der Istanbul-Konvention im Bundesland Nordrhein-Westfalen begleiten.
Zum Aufgabenspektrum der Fach- und Koordinierungsstelle gehören darüber hinaus unter anderem:
- Die Beobachtung und fachliche Bewertung von internationalen, bundes- wie landesseitigen politischen Maßnahmen, Aktionsplänen und Konzepten zur Verhütung und Bekämpfung von den im Übereinkommen erfassten Formen von Gewalt.
- Die Erstellung eines Landesaktionsplans gemäß Art. 7 der Istanbul-Konvention.
- Die Begleitung und Koordinierung der Berichterstattung und Datenerhebung an die Expert*innengruppe GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) und das Deutsche Institut für Menschenrechte gemäß Art. 11 Abs. 3 der Istanbul-Konvention.
- Die Identifizierung von Schutz- und Versorgungslücken sowie die Weiterentwicklung der Frauenunterstützungsinfrastruktur für von Gewalt betroffene Frauen.
- Die Organisation von Fachaustauschen und Gremienarbeit zu den Themen Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt.
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- Die Förderung des Gewaltschutzes für Männer (Männerhilfetelefon, Männerschutzwohnungen) sowie des Opferschutzportals.
Internationale Verpflichtungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Vereinte Nationen
- Aktionsplattform von Peking und das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeglicher Formen der Diskriminierung von Frauen (Convention on the Elimination of all Kinds of Discrimination against WOMEN-CEDAW)
- „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention) PDF, 231,67 KB
Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union
Europarat
- Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention)
- Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, BGBI Nr. 19 vom 26. Juli 2017
- Die Istanbul-Konvention in leichter Sprache PDF, 2,44 MB
Europäische Kommission
Europäische Union
Die Europäische Union (EU) prüft derzeit, ob sie der Istanbul-Konvention beitreten kann.
Weitere Informationen
- Deutsches Institut für Menschenrechte: Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
- Deutsches Institut für Menschenrechte: Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt
- Stellungnahme der Bundesregierung zum ersten Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) in Deutschland
- Erster Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) in Deutschland
- GREVIO – Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland 2020
- Die Istanbul-Konvention in leichter Sprache (PDF, 2,44 MB)
- Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, BGBl Nr. 19 vom 26. Juli 2017
- Handreichung des Deutschen Städtetags zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis
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