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Notausgang

Fach-und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

Drei Frauen stehen mit ineinander verschränkten armen nebeneinander und schauen ernst in die Kamera. Das Bild ist schwarz-weiß. Unter den Frauen steht: Die Würde von Frauen und Mädchen ist unantastbar. In Nordrhein-Westfalen und überall. Darunter sind die Logos des MKJFGFIs, der Stadt Köln und der Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt.

Fach-und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

Die Bundesrepublik Deutschland hat das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – kurz „Istanbul-Konvention“ -  am 11. Mai 2011 unterzeichnet. Nach Erfüllung der innerstaatlich umzusetzenden Verpflichtungen wie zum Beispiel der Reform des Sexualstrafrechts und der Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons konnte die Istanbul-Konvention ratifiziert werden.

Am 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Mit dem Übereinkommen werden auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards in den Bereichen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und behördenübergreifende Zusammenarbeit geschaffen. Damit soll Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindert werden. Die Betroffenen sollen Schutz und Unterstützung erhalten. Bund, Bundesländer und Kommunen sind gemeinsam verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten gemäß Artikel 10 auch, die Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Einrichtung einer Koordinierungsstelle zu überwachen. Vor diesem Hintergrund wurde die Fach- und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
Die Fach- und Koordinierungsstelle soll die konsequente Umsetzung des Übereinkommens der Istanbul-Konvention im Bundesland Nordrhein-Westfalen begleiten.

Zum Aufgabenspektrum der Fach- und Koordinierungsstelle gehören darüber hinaus unter anderem:

  • Die Beobachtung und fachliche Bewertung von internationalen, bundes- wie landesseitigen politischen Maßnahmen, Aktionsplänen und Konzepten zur Verhütung und Bekämpfung von den im Übereinkommen erfassten Formen von Gewalt.
  • Die Erstellung eines Landesaktionsplans gemäß Art. 7 der Istanbul-Konvention.
  • Die Begleitung und Koordinierung der Berichterstattung und Datenerhebung an die Expert*innengruppe GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) und das Deutsche Institut für Menschenrechte gemäß Art. 11 Abs. 3 der Istanbul-Konvention.
  • Die Identifizierung von Schutz- und Versorgungslücken sowie die Weiterentwicklung der Frauenunterstützungsinfrastruktur für von Gewalt betroffene Frauen.
  • Die Organisation von Fachaustauschen und Gremienarbeit zu den Themen Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt.
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  • Die Förderung des Gewaltschutzes für Männer (Männerhilfetelefon, Männerschutzwohnungen) sowie des Opferschutzportals.


Internationale Verpflichtungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Vereinte Nationen

 

Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union

 

Europarat

 

Europäische Kommission

 

Europäische Union
Die Europäische Union (EU) prüft derzeit, ob sie der Istanbul-Konvention beitreten kann.