Der elektronische Aufenthaltstitel
Am 1. September 2011 wurde der neue elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Er löste den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und den Ausweisersatz in Papierform ab.
Der eAT hat die Größe einer Scheckkarte. Im Innern des Kartenkörpers befindet sich ein kontaktlos auslesbarer Chip, auf dem die persönlichen Daten, biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) sowie mögliche Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind.
Ausführliche Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Bei konkreten Nachfragen können Sie sich an die jeweils zuständige Ausländerbehörde wenden. Die Voraussetzungen für die Beantragungen sind auf den Internetseiten der Behörden beschrieben.
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