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Die Sprachentwicklung von Kindern möglichst früh fördern

Sprachförderung

Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung

Ein wichtiges Anliegen der frühen Bildungsförderung ist die Entfaltung der Sprachkompetenzen bei den Jüngsten. Die alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.

Sprache ist eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Bildungserfolg. Die Förderung der sprachlichen Bildung und die kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung des Kindes stellt daher eine zentrale Bildungsaufgabe im pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen dar.

Besonders für Kinder im Elementarbereich, die noch am Anfang ihrer Sprachentwicklung stehen oder für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, ist die Bildung und Unterstützung sprachlicher Kompetenzen von ausschlaggebender Bedeutung. Sichere Kenntnisse in der deutschen Sprache und eine gute Sprachfähigkeit sind für Kinder eine grundlegende Voraussetzung für den späteren Erfolg in Schule und Beruf.

Die in den letzten Jahren gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Praxiserfahrungen zeigen die Notwendigkeit auf, Maßnahmen zur Feststellung und Förderung von kindlichen Sprachkompetenzen weiter zu entwickeln.

Sprachbildung und Sprachstandsfeststellung

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist die Weiterentwicklung der Sprachförderung und Sprachstandserfassung in NRW. So hat der Gesetzgeber das zum 1. August 2014 in Kraft tretende KiBiz-Änderungsgesetz beschlossen. Das geänderte Kinderbildungsgesetz sieht vor, die Sprachstandsfeststellung sowie das Verfahren Delfin 4 für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, durch eine alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung abzulösen.

Alltagsintegrierte Sprachbildung

Künftig wird eine Sprachbildung angestrebt, die integriert im pädagogischen Alltag stattfindet und alle Kinder der Einrichtungen von Beginn an erreicht. Eine alltagsintegrierte Sprachbildung orientiert sich an der Lebenserfahrung, den Interessen und Ressourcen der Kinder und greift handlungsrelevante Sprachanlässe des pädagogischen Alltags auf. Sie wird sowohl von den pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen als auch von den Eltern und weiteren Bezugspersonen der Kinder gestaltet und umgesetzt.

Entwicklungs- und prozessbegleitende Beobachtungen

Eine alltagsintegrierte Sprachbildung berücksichtigt die individuelle Sprachentwicklung von Beginn an. Daher sollen die kindlichen Sprachkompetenzen künftig entwicklungs- und prozessbegleitend beobachtet werden. Punktuelle Messungen in Form von Test- oder Screening-Verfahren sind nur unzureichend geeignet, da sie den Verlauf der Sprachentwicklung nicht in angemessener Weise berücksichtigen.

Zur entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtung stehen unterschiedliche Beobachtungsverfahren zur Auswahl, von denen eines verbindlich eingesetzt werden soll. Aus den Beobachtungsergebnissen leitet sich die Förderstrategie für das einzelne Kind ab. Kinder, die eine verstärkte Unterstützung benötigen, werden häufiger gezielt in sprachanregende Situationen eingebunden.

Das Land beabsichtigt, auch weiterhin jährlich 25 Millionen Euro für die zusätzliche Sprachförderung zur Verfügung zu stellen. Finanziert werden sollen pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, in denen ein hoher Anteil an Kindern mit verstärktem Unterstützungsbedarf die Einrichtungen besuchen.

Die Broschüre zum Beobachtungsverfahren Alltagsintegrierte Sprachbildung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein-Westfalen können Sie downloaden.

Information und Qualifizierung für Fachkräfte

Die Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in Nordrhein-Westfalen wird begleitet durch eine umfassende Qualifizierungsinitiative des Landes.

In einem ersten Schritt wurden im Herbst 2014 im Rahmen von neun regional auf Nordrhein-Westfalen verteilten Fachinformationsveranstaltungen alle Leitungen von Kindertageseinrichtungen umfassend über die Umsetzung der Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in den Kindertageseinrichtungen informiert. Insgesamt haben über 8.600 Leitungskräfte und Trägervertreterinnen und -vertreter hieran teilgenommen. Die Dokumentation der Veranstaltungen können Sie unter www.kita.nrw.de downloaden. Darüber hinaus wurde zu Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 allen Kindertageseinrichtungen ein Starterpaket inklusive der zur Auswahl stehenden Beobachtungsbögen zugesandt. Des Weiteren werden seit Sommer 2014 bis einschließlich November 2015 insgesamt 200 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Fortbildungen im Elementarbereich in der alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung qualifiziert und zertifiziert.

Das Land gewährt auf der Grundlage der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen" vom 8. Juli 2015 ab sofort auf Antrag Zuschüsse zu Fortbildungsmaßnahmen im Bereich "Sprache" für pädagogische Kräfte in Kitas und Kindertagespflege, die von den zertifizierten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchgeführt werden. Gefördert werden vor allem mehrtägige Teamqualifizierungen sowie andere Fortbildungsformate.

Informationen über das Antragsverfahren, über die Zuwendungshöhe und über Antragsvoraussetzungen sowie weitere Informationen zur Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in NRW erhalten Sie unter www.kita.nrw.de. Hier erhalten Sie auch ein Merkblatt zur Richtlinie sowie eine FAQ zu allgemeinen Fragen der Sprachförderung, die fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.

Informationen über die bundesweit größte Sprach- und Lesefördermaßnahme für Kleinkinder, "Lesestart – Die Lese-Initiative für Deutschland", finden Sie unter www.lesestart.de.