chancen.nrw

Öffentlicher Dienst

Eine Frau steht rechts im Bild. Sie trägt ein Business-Outfit, lächelt in die Kamera und hat die Arme überkreuzt vor sich. Sie steht neben einem großen Gebäude.

Öffentlicher Dienst

Beim beruflichen Aufstieg in Landes- und Kommunalverwaltungen gilt: Gleiche Chancen unabhängig vom Geschlecht.

Gleiche Chancen unabhängig vom Geschlecht oder Arbeitszeit

Die Grundrechte und damit Art. 3 Abs. 2 GG gelten für den Staat unmittelbar. Im öffentlichen Dienst bedeutet das die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer tatsächlich gleiche Chancen für ihre berufliche Entwicklung erhalten und gleichermaßen an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen teilhaben. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG).


Das LGG gilt für den gesamten öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen und verfolgt zwei Zielsetzungen: Beseitigung von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Geschlechtsbezogene Benachteiligungen sind – in Form der Unterrepräsentanz in Führungspositionen und in höheren Beförderungsämtern – auf Seiten der weiblichen Beschäftigten festzustellen. Insofern bezieht sich die Zielsetzung „Beseitigung von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts“ auf die Zielgruppe Frauen. Das Ziel der besseren Vereinbarkeit beruflicher und familiärer Belange bezieht sich dagegen auf alle Beschäftigten. Wichtige Informationen zum Gesetz finden sich in der Publikation

 

Ressortübergreifende Beurteilungsstatistik

Entscheidend für das berufliche Fortkommen im öffentlichen Dienst sind die dienstlichen Beurteilungen. Geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Beurteilungsverfahren sind daher unerlässlich für faire Entwicklungsmöglichkeiten unabhängig vom Geschlecht.

Mit der erstmalig erstellten ressortübergreifenden Beurteilungsstatistik (PDF, 1,15 MB) werden für die unmittelbare Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens die Ergebnisse von dienstlichen Beurteilungen unter Gleichstellungsaspekten betrachtet. Unterteilt nach Verwaltungsbereichen gibt die Statistik Aufschluss, wie bei den Regelbeurteilungsverfahren Frauen im Vergleich zu Männern und Teilzeitkräfte im Vergleich zu Vollzeitkräften abschneiden und inwieweit strukturelle Ungleichheiten erkennbar sind.

Die Beurteilungsstatistik schafft Transparenz. Anhand der Daten können die Dienststellen gezielt ansetzen, wo Bedarf sichtbar geworden ist und nachsteuern.  Die ressortübergreifende Beurteilungsstatistik setzt damit wichtige Impulse zur weiteren Verbesserung der Gleichstellung in Beurteilungsverfahren.

 

Paritätische Besetzung  von Gremien

Ziel des LGG ist eine gleiche Teilhabe von Männern und Frauen in den Gremien des gesetzlichen Geltungsbereichs. Für wesentliche Gremien wie Verwaltungsräte, Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte etc. gibt das LGG einen Mindestanteil von 40 Prozent Frauen vor. Dieser Mindestanteil gilt auch für die Stellen, die Mitglieder in die Gremien entsenden. Wird der Mindestanteil unterschritten, greifen Sanktionen. Werden die Gremienmitglieder gewählt, sollen in Listen und Kandidaturen mindestens 40 Prozent Frauen aufgestellt werden. Im Übrigen sollen Frauen und Männer in Gremien paritätisch vertreten sein. Eine umfangreiche Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und Antworten zur Anwendung von § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes in den Kommunen bietet Unterstützung bei der praktischen Anwendung der Regelungen.

Für 106 ausgewählte öffentliche Unternehmen (davon 46 Landesbeteiligungen, 50 kommunale Beteiligungsunternehmen und 10 Sparkassen) wurde der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien sowie außerdem in den Top-Managementorganen im Public Women-on-Board-Index NRW 2023/2024 untersucht. Die Studie wurde von FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte) e.V. erstellt und durch das Gleichstellungsministerium Nordrhein-Westfalens gefördert. Die Studie zeigt neben einer differenzierten Datenbasis verschiedene Ansatzpunkte für die rechtliche Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen auf und leistet einen wertvollen Beitrag dazu, Maßnahmen zielgerichteter abzuleiten.

 
Controlling

Gemäß § 22 LGG berichtet die Landesregierung dem Landtag alle fünf Jahre über die Umsetzung des Gesetzes in der unmittelbaren Landesverwaltung. Der 5. Bericht seit Inkrafttreten des Gesetzes (Stichtag der Erhebung: 30.06.2017) wurde als Kapitel 4 in den Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen integriert , der im März 2021 erstmalig erschienen ist. Er informiert umfassend über den Stand bzw. die Entwicklung der Gleichstellung in den Landesbehörden.

 
Muster-Gleichstellungsplan

Der Gleichstellungsplan ist eines der zentralen Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer im Öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Zur inhaltlichen Ausgestaltung, zum Verfahren bei der Aufstellung und zum Controlling enthält das Landesgleichstellungsgesetz differenzierte Vorgaben. So ist der Gleichstellungsplan zugleich ein anspruchsvolles Instrument.

Der vorliegende Muster-Gleichstellungsplan bietet eine praxisorientierte Arbeitshilfe und Arbeitserleichterung bei der Erstellung des Gleichstellungsplans. Gerade auch kleinere Kommunen können davon profitieren.
 

Der Muster-Gleichstellungsplan besteht aus zwei Elementen:

  1. Word-Datei: sie bildet den eigentlichen Muster-Gleichstellungsplan
  2. Excel-Datei: hier werden die auszuwertenden Daten eingegeben.

 

Aus den eingegebenen Daten kann die Excel-Datei zu einer Vielzahl gleichstellungsbezogener Kennzahlen Tabellen und Diagramme generieren. Durch eine Verknüpfung mit der Worddatei erscheinen sie dort an den passenden Textstellen. Das Angebot an Grafiken ist umfassend angelegt, aber flexibel zu handhaben: Elemente, die vor Ort nicht benötigt werden, können entfernt werden.

Damit bietet der Muster-Gleichstellungsplan ein nutzungsfreundliches Werkzeug, das vor allem die Datenbereitstellung und Datenauswertung technisch unterstützt, denn hier wird der Grundstein für den Gleichstellungsplan gelegt: Erst eine differenzierte Datengrundlage ermöglicht einen passgenauen Zuschnitt der Ziele und Maßnahmen.

Zur Darstellung der Ziele und Maßnahmen stellt der Muster-Gleichstellungsplan einen Maßnahmenbogen als Formular bereit. Die Gestaltung erlaubt eine kompakte Übersicht über die jeweilige Maßnahme. Mit seiner Ampel gibt er auf einen Blick auch über den Umsetzungsstand Auskunft. Der Maßnahmenbogen kann je nach Bedarf vervielfältigt werden.

In den einzelnen Kapiteln bzw. Untergliederungen sind zudem Materialien, Erläuterungen, Verfahrenshinweise etc. hinterlegt. Sie dienen als Hintergrundinformation. Bei der Bearbeitung vor Ort werden sie durch individuelle Ausführungen ersetzt.
 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie beim Speichern der Dokumente zur Bearbeitung: Um die Verknüpfung herzustellen, sind die Word- und die Excel-Datei gemeinsam in einem lokalen Laufwerk und dort in ein und demselben Ordner zu speichern, die Excel-Datei unter dem Namen „Erfassung.xlsx“. In Netzwerklaufwerken können Sicherheitseinstellungen eine Verknüpfung verhindern. Sollten die Dateien bei Ihnen mit einem „Klickschutz“ (erkennbar beim geöffneten Dokument am Hinweis hinter dem Dateinamen) belegt werden, entfernen Sie bitte den Klickschutz vor oder nach dem Speichern im lokalen Laufwerk. Mit bestehendem „Klickschutz“ der Dateien funktioniert eine Verknüpfung zwischen der Word- und der Excel-Datei nicht. Detaillierte Hinweise zur technischen Handhabung des Muster-Gleichstellungsplans finden Sie im Arbeitsblatt “Bedienung“ der Excel-Datei.