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Gemeinsam klappt’s

Gemeinsam klappt’s

Zwei miteinander verbundene Initiativen – ein Ziel. „Gemeinsam klappt’s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ waren vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam getragene Landesinitiativen. Sie hatten zum Ziel, junge gestattete und geduldete Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren in den Kommunen individuell darin zu unterstützen, Zugang zu Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung zu finden – Maßnahmen, von denen sie bislang ausgeschlossen waren oder nachrangig Zugang hatten. Die Initiativen liefen Ende 2022 für Gemeinsam klappt’s und Ende Juni 2023 für Durchstarten in Ausbildung und Arbeit aus.

Gemeinsam klappt’s“ war, initiiert durch das MKJFGFI, nicht nur Vorläufer sondern auch Teil von „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“.

„Gemeinsam klappt’s“ – Zusammenarbeit vor Ort und Teilhabemanagement

Das Grundprinzip der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“ war es, dafür zu sorgen, dass die Lebensjahre, die die jungen Menschen in Deutschland verbringen, keine verschenkte und verschwendete Zeit sein dürfen. Fehler der Vergangenheit sollten nicht wiederholt werden, dass ganze Gruppen von Menschen abgehängt werden, sie ohne Zugang zum Arbeitsmarkt am Rand unserer Gesellschaft leben und ihre Potenziale vergeudet werden.
Zur Umsetzung der Initiative wurden in den Kommunen wesentliche Arbeitsprozesse angeregt:

  • Es wurden Geschäftsführende Stellen benannt, die den Umsetzungsprozess lokal koordinieren, und als Ansprechpartner/innen für die potenziellen Kooperationspartner dienten.
  • In den Kommunen hatten sich unter Federführung der Geschäftsführenden Stellen Bündniskerngruppen zur rechtskreisübergreifenden Beratung und Abstimmung zusammengeschlossen. Teilweise entwickelten sich enge Kooperationen zwischen den verschiedenen Akteuren auf der kommunalen Ebene, insbesondere mit den Ausländerbehörden und der Jugendhilfe.
  • In ganz Nordrhein-Westfalen wurden Teilhabemanager:innen damit beauftragt, die jungen Menschen der Zielgruppe anzusprechen und individuell zu beraten und vernetzen., Insgesamt wurden hierfür 106 Stellen in den Kommunen gefördert.

Das Teilhabemanagement im Rahmen von „Gemeinsam klappt’s“
Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager erfüllten vor Ort folgende Aufgaben:

  • Erfassung der Zielgruppe mit den Kompetenzen und Bedarfen jeder einzelnen Person.
  • Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung.
  • Erfassung und Dokumentierung aller Maßnahmen, die in „Gemeinsam klappt’s“ aber auch in anderen Förderlinien für die Zielgruppe zur Verfügung stehen.
  • Case Management auf der Grundlage der Empfehlungen zum Handlungskonzept Case Management der Frankfurt University of Applied Sciences. Dabei handelt es sich um eine rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und Vermittlung an die jeweils zuständigen Stellen entsprechend der jeweils lebenslagenbezogenen Bedarfe der Zielgruppe. Ziel ist über die Erreichung von Zwischenschritten die Lebenssituation so zu stabilisieren, dass die Integration in Qualifizierung, Ausbildung oder Beschäftigung erfolgreich ablaufen kann.
  • Sicherstellung über aufsuchende Sozialarbeit, dass alle Personen der Zielgruppe erreicht werden – auch diejenigen, die über eine reine Komm-Struktur nicht angesprochen werden – und ihnen Teilhabemanagement angeboten wird.
  • Unterstützung der Geschäftsführenden Stelle bzw. Bündniskerngruppe, indem Erkenntnisse aus der Einzelfallberatung in die Angebotsentwicklung eingebracht werden.

 

„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ – Ein modulares System

Der nordrhein-westfälische Landtag hatte der Landesregierung 2019 für die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ 50 Millionen Euro zur nachhaltigen Integration in Ausbildung und Arbeit von jungen Menschen mit individuellen Unterstützungsbedarf zwischen 18 und 27 Jahren in Ausbildung und Arbeit zur Verfügung gestellt. Insbesondere Geflüchtete mit Duldung und Gestattung in Nordrhein-Westfalen sollten von Fördermaßnahmen profitieren, weil sie keinen oder nachrangigen Zugang zu Leistungen der Arbeitsförderung und Integrationskursen hatten.
Insgesamt konnten sechs Förderbausteine genutzt werden, um die Chancen dieser Menschen auf nachhaltige Integration zu erhöhen:

  1. Coaching
  2. Berufsbegleitende Qualifizierung und / oder Sprachförderung
  3. Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses
  4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilnahme an Jugendintegrationskursen
  5. Innovationsfonds für innovative Maßnahmen und Projekte
  6. Teilhabemanagement (siehe „Gemeinsam klappt’s“)

 
Die Förderbausteine 1 bis 4 – Selbstbewirtschaftung der Kommunen

Für die Schaffung von Maßnahmen nach den Förderbausteinen 1 bis 4 konnten Kreise und kreisfreie Städte Zuwendungshöchstgrenzen zur Selbstbewirtschaftung beantragen. Dieses Budget wurde auf Grundlage des FlüAG-Schlüssels (Flüchtlingsaufnahmegesetz Stand 2019) ermittelt und berücksichtigte die Anzahl der Geflüchteten vor Ort. Die Kommunen konnten die Mittel bis  Ende Juni 2023 unter Berücksichtigung der Richtlinie frei verplanen und je nach Bedarf vor Ort einsetzen. Insgesamt wurden etwa 40 Prozent der Zielgruppe (etwa 23.600 Menschen) mit prozentualem Anteil 73 Prozent Männer und 27 Prozent Frauen erreicht.

Der Innovationsfonds – Förderbaustein 5

5 Millionen Euro wurden für den Innovationsfonds reserviert. Die Träger konnten sich in einem Wettbewerb mit ihren Projektideen bewerben. Von den 93 eingereichten Skizzen wurden 19 Projekte ausgewählt, die besonders geeignet erschienen, die geflüchteten Menschen mit innovativen Ansätzen auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen. Mit einem Frauenanteil von rund 70% richteten sich viele der sehr unterschiedlichen Projekte an Frauen im Alter von 18 bis 27 Jahren mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung.

Die Dokumentation zweier erfolgreicher Landesinitiativen

Die veröffentlichten Abschlussberichte der wissenschaftlichen Begleitung und der Prozessbegleitung von „Gemeinsam klappt’s“ finden sich auf den Websiten des Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen: https://duepublico2.uni-due.de/receive/duepublico_mods_00078694
bzw. der veröffentlichte Abschlussbericht der Prozessbegleitung der Gesellschaft Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS), Köln: https://www.fogs-gmbh.de/projekt/teilhabemanagement-nrw22/.

Eine Darstellung der gesamten Initiative und der Ergebnisse von „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ findet sich auf der Website: https://durchstarten.nrw/.