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Jugendsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen

Jugendsozialarbeit

Jugendwerkstätten und Beratungsstellen helfen beim Übergang in das Berufsleben

Für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen ist der Übergang von der Schule in den Beruf oftmals mit großen Hürden verbunden. Ohne sozialpädagogische Begleitung und ohne die gezielte Förderung zur Weiterentwicklung ihrer Stärken oder zum Ausgleich ihrer Defizite droht ein Scheitern an dieser ersten Schwelle der beruflichen und sozialen Integration.

Um Jugendlichen mit ungünstigen Startbedingungen beim Übergang in das Berufsleben zu helfen und Benachteiligungen auszugleichen, fördert die Landesregierung spezielle Angebote, die diese Jugendlichen in ihrer Entwicklung unterstützen und ihnen die notwendige Förderung anbieten. Die Angebote haben ihre Grundlage im § 13 SGB VIII.

Die drei Schwerpunkte der Jugendsozialarbeit

Die Landesregierung fördert derzeit drei Angebote der Jugendsozialarbeit:
In Jugendwerkstätten erhalten Jugendliche ohne Schulabschluss und nicht ausbildungsreife Jugendliche gezielte sozialpädagogische Förderung im Rahmen handwerklich orientierter Projekte. Auf diesem Weg können die Jugendlichen für das spätere Berufsleben wichtige Kompetenzen und Fertigkeiten erwerben und gleichzeitig berufsrelevante Anforderungen kennenlernen. Jugendwerkstätten sind Teil des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW (KAoA)".
Die Beratungsstellen unterstützen benachteiligte Jugendliche bei der Suche nach geeigneten beruflichen Perspektiven. Sie bieten Bildungsmaßnahmen an, vermitteln weiterführende Fördermaßnahmen und tragen zur persönlichen Entwicklung dieser Jugendlichen bei.

Die Schulmüdenprojekte wenden sich an noch vollzeitschulpflichtige Jugendliche, die den Unterricht nicht mehr oder nur noch sporadisch besuchen. In den Projekten wird meist über werkpädagogische Angebote eine persönliche Stabilisierung erreicht und die Lernmotivation neu geweckt.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Websites des Landesjugendamtes Rheinland und des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe.