© panthermedia.net / Dmitriy Shironosov
Kinder haben Rechte
Ministerium veröffentlicht UN-Kinderrechtskonvention in kindgerechter Sprache
Kinder und Jugendliche haben das Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen und in ihrer Entwicklung zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert zu werden. Dazu gehört auch der Schutz vor Verwahrlosung, Misshandlung und Gewaltanwendung. So formuliert es die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989.
Nordrhein-Westfalen bekennt sich zu seiner besonderen Verantwortung für Kinder und Jugendliche und hat die Rechte der Kinder bereits 2002 in die Landesverfassung aufgenommen. Politik und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass Kinder ihre Rechte im Alltag tatsächlich wahrnehmen und durchsetzen können. Sie haben die Aufgabe, die Rechte der Kinder zu stärken. Die Würde des Menschen und seine Rechte hängen nicht von seiner Artikulationsfähigkeit ab. Wir müssen den Kindern in unserem Land große Beachtung schenken. Sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft.
Damit Kinder sich besser über ihre Rechte informieren können, hat Nordrhein-Westfalen die Broschüre erstmals zum 10. (1999), zum 15. sowie zum 20. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention herausgegeben bzw. neu aufgelegt. Im Jahr 2009 wurde die Broschüre gemeinsam mit der "National Coalition" herausgegeben. 2013 gab es eine weitere Neuauflage, weil Ende 2012 der Deutsche Bundestag ein Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen hatte. In der 52-seitigen Broschüre ist der Text der Konvention kindgerecht übersetzt. Sie können die Broschüre hier als PDF (3 MB) downloaden oder in der Druckfassung beim Ministerium über den Broschürenservice bestellen.
Damit Kinder sich besser über ihre Rechte informieren können, hat Nordrhein-Westfalen die Broschüre erstmals zum 10. (1999), zum 15. sowie zum 20. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention herausgegeben bzw. neu aufgelegt. Im Jahr 2009 wurde die Broschüre gemeinsam mit der "National Coalition" herausgegeben. 2013 gab es eine weitere Neuauflage, weil Ende 2012 der Deutsche Bundestag ein Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen hatte. In der 52-seitigen Broschüre ist der Text der Konvention kindgerecht übersetzt. Sie können die Broschüre hier als PDF (3 MB) downloaden oder in der Druckfassung beim Ministerium über den Broschürenservice bestellen.
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