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Gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesgesetz zur Kinder- und Jugendhilfe bildet die Grundlage für die Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, Sozialgesetzbuch Achtes Buch) ist die bundesgesetzliche Grundlage für die Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die Bereiche der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Familienberatung, der Erziehungshilfen, des Schutzes von Kindern etc.

In Nordrhein-Westfalen sind auf der Grundlage des SGB VIII die beiden folgenden Ausführungsgesetze bedeutsam.

1. AG-KJHG

Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1. AG-KJHG, PDF, 360 KB) vom 12. Dezember 1990 (GV NRW S. 664), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 28. Oktober 2008 (GV NRW S. 644)

3. AG-KJHG – KJFöG

Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG – KJFöG)
Darüber hinaus sind für die Rechte und den Schutz von Kindern, für die Kindertagesbetreuung und die Frühe Bildung in Nordrhein-Westfalen vor allem folgende Rechtsgrundlagen von Bedeutung:

Die UN-Kinderrechts-Konvention

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der UN-Kinderrechts-Konvention kann hier heruntergeladen werden. Eine Fassung in kindgerecheter Sprache finden Sie hier.

​Das Bundeskinderschutzgesetz

Am 1. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchuG) (PDF) in Kraft getreten. Das Gesetz steht für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland.

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.

Der Landtag NRW hat am 29. November 2019 die Novelle des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) verabschiedet (siehe Pressemitteilung vom 29.11.2019). Das neue KiBiz, das seit dem 1. August 2020 gilt, ist hier und im Download-Bereich abrufbar.

Durchführungsverordnung

Die Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (Durchführungsverordnung KiBiz - DVO KiBiz), die bis zum 31. Juli 2020 gilt, finden Sie hier und im Download-Bereich. Die DVO KiBiz, die zum 1. August 2020 in Kraft tritt, finden Sie hier und im Download-Bereich.

Personalverordnung

Die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung) finden Sie hier.

Bildungsvereinbarung

Die Bildungsvereinbarung "Frühe Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an“ des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF, 27.4 KB) vom 30.04.2015.

Fortbildungsvereinbarung

Die Fortbildungsvereinbarung für den Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 26 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)