Informationen zur Kinderwunschförderung
Die Kinderwunschbehandlung wird seit 2019 vom Bund und dem Land NRW gemeinsam zu gleichen Teilen gefördert. Zusätzlich gewährt das Land NRW eine Pauschale für nicht eheliche Lebensgemeinschaften.
Mit Verabschiedung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2024 und dem vom Bund erhaltenen Zuweisungsschreiben ist ersichtlich, dass der Bund seine Mittel im Vergleich zu den Vorjahren nicht nur für das Jahr 2024 deutlich reduziert, sondern auch eine weitere Mittelabsenkung für das Jahr 2025 ankündigt. Die massiven Mittelkürzungen des Bundes entziehen der gemeinsamen Förderung der Kinderwunschbehandlung leider weitgehend die Grundlage. Es ist dem Land nicht möglich, hier fehlende Bundesmittel zu kompensieren.
Vor diesem Hintergrund wird das Land NRW – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – die Förderung der Kinderwunschbehandlung nicht fortsetzen und infolgedessen das Portal für die Antragstellung nicht mehr öffnen.
Die Landesregierung ist sich darüber bewusst, dass dies viele Interessierte enttäuscht.
Wir bedauern dies sehr und möchten Ihnen versichern, dass diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen wurde.
Bereits in 2023 bewilligte Anträge auf Förderung werden auf Grundlage eines entsprechenden Auszahlungsantrages und dessen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde noch ausgezahlt.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: