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Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Verzicht sowie durch Entlassung

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Verzicht sowie durch Entlassung

Auf die deutsche Staatsangehörigkeit kann verzichten, wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.