Elternzeit
Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen.
Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch.
Elternzeit können Sie in Anspruch nehmen, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen.
Detailinformationen zur Elternzeit haben wir auf dem Familienportal NRW für Sie zusammengestellt.
Dort erfahren Sie zum Beispiel,
- wer Anspruch auf Elternzeit hat,
- wie man die Elternzeit verteilen kann,
- was man bei der Anmeldung der Elternzeit beachten sollte und
- ob man während der Elternzeit Teilzeit arbeiten kann.
Sind noch Fragen zur Elternzeit offen? Dann wenden Sie sich an unsere Elternzeit-Hotline: Tel: 0211/837-1912 oder schreiben Sie uns über unser Formular (siehe Spalte rechts).
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