Integration und Arbeit
Wegen der zentralen Bedeutung der Einmündung in Qualifizierung und Beschäftigung enthält das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe in NRW auch den §8, in dem Grundsätze zur Integration /Arbeit normiert sind.
Die Aktivitäten der Landesregierung konzentrieren sich insbesondere auf Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die sich mit dem Willen und auch mit der Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen befinden.
Die Landesregierung setzt sich für die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüssen ein. Gleichzeitig stehen – mit Blick auf das künftige Fachkräftepotenzial – insbesondere auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven der Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Zentrum der Aktivitäten. Vielfalt im Unternehmen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und kann zum Unternehmenserfolg entscheidend beitragen. Um eine chancengerechte Teilhabe am Arbeitsleben sicherzustellen, ist es aus Sicht der Landesregierung aber auch erforderlich, dass Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den auf Landes- und Regionalebene bestehenden ausbildungs- und beschäftigungsfördernden Gremien vertreten sind.
Nordrhein-Westfalen profitiert seit Jahrzehnten davon, dass Menschen aus anderen Staaten in unser Land kommen, um hier zu leben und zu arbeiten. Allerdings sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Landesverwaltung noch unterrepräsentiert.
Da die Verwaltungen nicht auf die Kompetenzen und Potenziale von Zugewanderten verzichten können, setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf vielfältige Maßnahmen, um den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung zu erhöhen.
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