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„need-help.nrw“ – Förderaufruf

Auf dem Bild ist eine Frau zu sehen, die in die Kamera schaut. Links neben ihr ist die ukrainische Flagge, auf der in Ukrainisch und Deutsch "Opfer von Gewalt oder Menschenhandel?". Rechts daneben ist das Logo des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen mit der Nummer 08000 116 016 in Deutsch und Ukrainisch. Darunter steht auf einem blauen Balken die Webadresse Nee-Help.nrw, darunter ist das Logo des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Förderprogramm need-help.nrw“

Das Ministerium setzt im Haushaltsjahr 2024 das Förderprogramm „need-help.nrw“ fort.

Anlässlich andauernder Kriegsgeschehen gibt es weiterhin eine große Anzahl von Geflüchteten, die auf internationale Hilfe – auch aus Deutschland und Nordrhein-Westfalen – angewiesen sind. Daher wird das im Jahr 2022 aufgelegte Förderprogramm „need-help.nrw“ auch im Haushaltsjahr 2024 fortgesetzt.

Mit dem landeseigenen Förderprogramm nimmt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration die von Gewalt betroffenen oder bedrohten Frauen, die anlässlich eines Krieges nach Deutschland eingereist sind, weiterhin in den Blick. Das Förderprogramm zielt darauf ab, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt im Fluchtkontext vorzubeugen und Opfern dieser Gewalt (Frauen und Kindern) Unterstützung zu bieten.

Über den Förderaufruf können Frauenunterstützungseinrichtungen maximal 20.000 Euro erhalten.

Das Opferschutzportal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen – das in ukrainische Sprache übersetzt wurde - informiert Betroffene zielgerichtet über alle landesgeförderten Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beratung und Unterstützung für von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener geflüchteter Frauen in Nordrhein-Westfalen vom 6. Mai 2024 nebst Anlagen.