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Schulnahes Bildungsangebot für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Schulnahes Bildungsangebot für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Seit August 2020 etabliert die Landesregierung sukzessive ein schulnahes Bildungsangebot in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes NRW.

Ziel der Landesregierung ist es, durch das Angebot geflüchteten Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, unabhängig von deren Bleibeperspektive, Bildung, Erziehung und Förderung zu ermöglichen.  

Das schulnahe Bildungsangebot soll dabei allen Kindern und Jugendlichen allgemeine Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen vermitteln und dadurch auch die Heranführung und Vorbereitung auf den Besuch einer Regelschule ermöglichen, um die Anschlussfähigkeit der Kinder und Jugendlichen an das Bildungssystem zu verbessern.

Der Unterricht wird durch Lehrkräfte des Landes und zumeist vor Ort in den ZUE durchgeführt. Er findet - mit Ausnahme der Schulferien - regelmäßig an fünf Tagen in der Woche statt und umfasst in der Regel wöchentlich 25 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten). Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt in der Vermittlung der deutschen Sprache und bei Bedarf der Alphabetisierung. Der Unterricht vermittelt außerdem Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mathematik, in Gesellschaftslehre und in Naturwissenschaften.