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Aufgaben des Jugendamtes

Jugendämter

Das Jugendamt nimmt die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Zweck der öffentlichen Jugendhilfe ist die Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Der öffentlichen Jugendhilfe kommt allerdings kein eigenständiger Erziehungsauftrag zu, da nach den gesetzlichen Bestimmungen den Eltern das natürliche Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder gebührt. Die öffentliche Jugendhilfe zeigt demzufolge Kindern, Jugendlichen und Eltern in Konfliktsituationen Wege auf, wie sie diese selbst lösen können und bietet Beratung und passgenaue Unterstützung an.

Dabei hält das Jugendamt folgende sozialpädagogischen Leistungen vor:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder - und Jugendschutzes,
  • Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie,
  • Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege,
  • Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen,
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen,
  • Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung.


Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind:

  • die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen,
  • die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis,
  • die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie Erteilung nachträglicher Auflagen und die damit  verbundenen Aufgaben,
  • die Tätigkeitsuntersagung,
  • die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten,
  • die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind,
  • die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz,
  • die Beratung und Unterstützung von Müttern bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie von Pflegern und Vormündern, die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft des Jugendamtes, Beurkundung und Beglaubigung,
  • die Aufnahme von vollstreckbaren Urkunden.


Weitere und ausführlichere Informationen über die Aufgaben und die Arbeit der Jugendämter finden Sie unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de.

Welches Jugendamt ist für Sie zuständig?

Für alle Ihre Fragen, die Tageseinrichtungen für Kinder betreffen, ist das Jugendamt Ihre erste Anlaufstelle. Manchmal ist es jedoch nicht ganz klar, welches Jugendamt für Sie zuständig ist und wie man es erreicht. Hier helfen wir Ihnen. Suchen Sie einfach über das Alphabet oder den Postleitzahlenbereich den Namen der Gemeinde, in der Sie leben, und finden Sie so Ihr Jugendamt.

Hinweis: Wir kontrollieren unsere Datenbank regelmäßig auf Aktualität und Richtigkeit hin. Sollten Sie jedoch einmal „an die falsche Adresse“ geraten, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung per E-Mail an poststelle [at] mkjfgfi.nrw.de (poststelle[at]mkjfgfi[dot]nrw[dot]de).

Jugendamtssuche

Alternativ finden Sie die für Sie zuständige Jugendamtsstelle, indem Sie den Anfangsbuchstaben der Stadt anklicken.