Flucht Die Landesregierung steht für eine geordnete Einwanderungspolitik. Es ist eine humanitäre Verpflichtung, Flüchtlingen Schutz zu bieten und dabei Recht und Gesetz konsequent anzuwenden. Themen Flüchtlinge Inhaltsseite Informationen über die Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung — IsraelAufenthÜV Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat am 22.01.2024 eine Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen (Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung — IsraelAufenthÜV) erlassen, die am 26.01.2024 in Kraft treten wird. Inhaltsseite Aktuelle Information für Titelinhaber:innen nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine) Automatische Fortgeltung von Aufenthaltserlaubnissen bis zum 4. März 2025 WICHTIGE INFO für ukrainische Staatsbürger:innen und Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen AnemStyle/Shutterstock.com Inhaltsseite Entwicklungen im Bereich Flucht – Newsletter Das Ministerium stellt auf Grundlage verschiedener amtlicher Statistiken einen Newsletter zur Entwicklung im Bereich Flucht zur Verfügung. Shutterstock Inhaltsseite Bleiberecht Die Anerkennung von Integrationsleistungen und die Schaffung verlässlicher Bleibeperspektiven für gut integrierte Ausländer sind der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. picture alliance | Foto: Alexander Stein/JOKER Inhaltsseite Erlasse Inhaltsseite Der elektronische Aufenthaltstitel Am 1. September 2011 wurde der neue elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Er löste den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und den Ausweisersatz in Papierform ab. Inhaltsseite Aufnahme und Unterbringung Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist eine Facette des Gesamtkonzeptes der Integration. Damit beginnt der Aufnahmeprozess, der mehr sein soll als nur ein Dach über dem Kopf. picture alliance | Foto: fStop Inhaltsseite Härtefallkommission Inhaltsseite Soziale Beratung In Nordrhein-Westfalen leben nach Auskunft des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) etwa 3,1 Millionen Ausländerinnen und Ausländer, von denen rund 108.000 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind. Das Land sieht sich in der Mitverantwortung für diese Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und eröffnet ihnen seit 1997 durch die finanzielle Unterstützung von Beratungseinrichtungen Möglichkeiten, profe... Inhaltsseite Aufnahmeprogramme Das Land NRW führt derzeit keine Aufnahmeprogramme durch.
Inhaltsseite Informationen über die Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung — IsraelAufenthÜV Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat am 22.01.2024 eine Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen (Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung — IsraelAufenthÜV) erlassen, die am 26.01.2024 in Kraft treten wird.
Inhaltsseite Aktuelle Information für Titelinhaber:innen nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine) Automatische Fortgeltung von Aufenthaltserlaubnissen bis zum 4. März 2025 WICHTIGE INFO für ukrainische Staatsbürger:innen und Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen
AnemStyle/Shutterstock.com Inhaltsseite Entwicklungen im Bereich Flucht – Newsletter Das Ministerium stellt auf Grundlage verschiedener amtlicher Statistiken einen Newsletter zur Entwicklung im Bereich Flucht zur Verfügung.
Shutterstock Inhaltsseite Bleiberecht Die Anerkennung von Integrationsleistungen und die Schaffung verlässlicher Bleibeperspektiven für gut integrierte Ausländer sind der Landesregierung ein wichtiges Anliegen.
Inhaltsseite Der elektronische Aufenthaltstitel Am 1. September 2011 wurde der neue elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Er löste den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und den Ausweisersatz in Papierform ab.
Inhaltsseite Aufnahme und Unterbringung Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist eine Facette des Gesamtkonzeptes der Integration. Damit beginnt der Aufnahmeprozess, der mehr sein soll als nur ein Dach über dem Kopf.
Inhaltsseite Soziale Beratung In Nordrhein-Westfalen leben nach Auskunft des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) etwa 3,1 Millionen Ausländerinnen und Ausländer, von denen rund 108.000 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind. Das Land sieht sich in der Mitverantwortung für diese Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und eröffnet ihnen seit 1997 durch die finanzielle Unterstützung von Beratungseinrichtungen Möglichkeiten, profe...
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