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Frühe Bildung
Bildung ist der Schlüssel zu einem guten Leben
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bildungschancen für alle Kinder zu verbessern. Dies erfordert eine Sicherung und Verbesserung der Qualität der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung in allen Bildungsbereichen und insbesondere im Bereich der Sprache.
Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern
Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern und Erklärung der Bund-Länder-Konferenz
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz am 6. November 2014 das Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ verabschiedet und sich mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf einen gestuften und auf längere Zeit angelegten Prozess zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände verständigt. Ziel ist, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln.Im Rahmen des Communiqués haben Bund und Länder vereinbart, bis Ende 2016 einen ersten Zwischenbericht vorzulegen, der den Stand der Umsetzung der Ziele widergibt. Seit Dezember 2014 hat die mit dem Communiqué eingesetzte Bund-Länder-AG „Frühe Bildung“ (Vertretungen des BMFSFJ, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände) unter Beteiligung von Verbänden und Organisationen an der Umsetzung des Communiqués gearbeitet und den Entwurf des Bund-Länder-Zwischenberichtes erarbeitet. Der Bericht benennt Handlungsbedarfe und Handlungsziele für die unterschiedlichen Dimensionen von Qualität, enthält Kostenabschätzungen und zeigt Finanzierungsgrundlagen und -wege auf. Er stellt damit eine gute Grundlage für den weiteren Entwicklungsprozess dar.
Der Zwischenbericht wurde am 15. November 2016 im Rahmen einer weiteren Bund-Länder-Konferenz in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Konferenz wurde zudem eine begleitende Erklärung verabschiedet, mit der Bund und Länder ihre Position zum Zwischenbericht und zur weiteren Umsetzung verdeutlichen.
Mit der Erklärung wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebeten, einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung vorzulegen.
Nordrhein-Westfalen ist an dem Qualitätsentwicklungsprozess aktiv beteiligt und wird sich auch in den weiteren Prozess gestaltend einbringen. Weitere Informationen zum Zwischenbericht finden Sie hier.
Frühe Bildung
Bildung beginnt mit der Geburt und mündet in lebenslanges Lernen. Kinder sind von Geburt an neugierige und denkende Wesen. Sie sind von Anfang an mit Kompetenzen ausgestattet und erforschen aktiv ihre Umwelt. Sie machen sich schon früh Gedanken über das, was sie sehen und wollen sich einbringen. Sie brauchen eine ansprechende und anregungsreiche Umgebung, die sie herausfordert, ihre Selbstbildungspotenziale bestmöglich einzusetzen und weiterzuentwickeln. Auf diesem Entwicklungsweg brauchen sie die beziehungsvolle Unterstützung von Erwachsenen, die sie einfühlsam begleiten. Bindung und Bildung sind untrennbar miteinander verbunden.In der Kindertagesbetreuung ist, neben der Erziehung und Betreuung von Kindern, die frühkindliche Bildung eine zentrale Aufgabe. Dies ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 ausdrücklich formuliert. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind die ersten außerfamiliären Lebensräume, die die frühkindliche Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen. Sie werden heute als unentbehrlicher Teil des öffentlichen Bildungswesens verstanden und sind als Orte für frühkindliche Bildung aus dem Leben von jungen Familien nicht mehr weg zu denken. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag, Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit individuell, ganzheitlich und stärkenorientiert herauszufordern und zu fördern. Der Schwerpunkt liegt dabei in der frühzeitigen Stärkung individueller Kompetenzen und Lerndispositionen, der Erweiterung, Unterstützung und Herausforderung des kindlichen Forscherdrangs, in der Werteerziehung, in der Förderung, das Lernen zu lernen und in der Aneignung der Welt in sozialen Kontakten, sowie in der Sprachförderung. Sprache zählt zu den wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und für eine erfolgreiche individuelle Lebensbiografie.
Um Kinder bestmöglich fördern zu können, sind gemeinsame Bildungsgrundsätze „Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an – Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet worden. Die Bildungsgrundsätze sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis in der Kindertagesbetreuung und in Schulen des Primarbereichs zu entwickeln. Sie bieten Anregungen und Orientierung für pädagogisches Handeln und bilden die Grundlage für institutionsübergreifende Kooperationen bei der Begleitung der Bildungsbiografie von Kindern. Im Mittelpunkt stehen dabei Kinder mit ihrer Individualität, ihrer Heterogenität und ihrer Freude und Neugierde, die Welt zu entdecken und zu erforschen. Den Bildungsgrundsätzen liegt ein Bildungsverständnis zugrunde, das die individuellen Bedürfnisse und Kompetenzen der Kinder in den Blick nimmt und stärkenorientiert zum Ausgang pädagogischen Handelns macht. Der Ausbau der Betreuungsplätze für unterdreijährige Kinder und die Förderung der frühkindlichen Bildung sind mit steigenden Anforderungen an die Elementarpädagogik verbunden und erfordern entsprechend qualifiziertes Personal (Personalverordnung). Die pädagogischen Kräfte in der Kindertagesbetreuung benötigen für die professionelle und kontinuierliche Umsetzung dieses Bildungs,- Erziehungs- und Betreuungsauftrags qualifizierte Fortbildungen.
Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege leisten mit der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Kindes und zur Unterstützung von Familien. Neben der Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen steht die Qualität der pädagogischen Arbeit zunehmend im Mittelpunkt. Mit dem zum 01.08.2020 in Kraft getretenen KiBiz-Änderungsgesetz stellt die Landesregierung jährlich zehn Millionen Euro für die Qualifizierung des pädagogischen Personals in den Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zur Verfügung.
Ähnlich dem Verständigungsprozess über eine Bildungsvereinbarung haben sich die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen, die beiden Landesjugendämter und das Ministerium in einem gemeinsamen Dialog erstmalig auf eine Fortbildungsvereinbarung nach § 54 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verständigt.
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