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Interkulturelle Öffnung

Bild zeig Menschenhände die ein Zahnenradhalten als Symbolbild für Interkulturelle Öffnung

Interkulturelle Öffnung

Kein anderes Bundesland ist so vielfältig wie Nordrhein-Westfalen – mehr als 200 Nationalitäten sind hier vertreten. Die Landesregierung widmet sich daher schon seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Lebensbereichen einem wertschätzenden und anerkennenden Miteinander im Sinne der interkulturellen Öffnung. 

Nordrhein-Westfalen profitiert seit Jahrzehnten davon, dass Menschen aus aller Welt hierherkommen, um hier zu leben, zu arbeiten und mitzugestalten – sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung Nordrhein-Westfalens. Ein kulturell so vielfältiges Land steht vor besonderen Herausforderungen, hat aber auch viele Chancen. 

Die Landesregierung setzt wichtige Impulse für Wertschätzung und für gleichberechtigte Zugangs- und Teilhabechancen aller Menschen und hat die interkulturelle Öffnung daher auch gesetzlich verankert. Das im Jahr 2012 verabschiedete Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG NRW) wurde 2022 novelliert und enthält im § 6 TIntG NRW eine Selbstverpflichtung der Landesregierung, die interkulturelle Öffnung zu leben und landesweit voranzubringen.
 

Was bedeutet interkulturelle Öffnung?

Interkulturelle Öffnung bedeutet: Die Vielfalt einer Gesellschaft wahrnehmen, wertschätzen und anerkennen. Strukturen und Abläufe in den Bereichen der Personal-, Organisations- und Qualitätsentwicklung sind so zu verändern, dass

  • interkulturelle Vielfalt als Stärke begriffen wird,
  • Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte in Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen angemessen vertreten sind,
  • Chancengerechtigkeit bei Einstellungsverfahren und weiteren Personalmaßnahmen gewährleistet ist,
  • interkulturelle Kompetenzen in der Arbeitswelt besser genutzt und 
  • alle Beschäftigten interkulturell fortgebildet werden.

Die interkulturelle Öffnung ist damit ein kontinuierlicher und zielgerichteter Veränderungs- und Entwicklungsprozess, der alle Ebenen einer Organisation und damit alle Beschäftigten miteinbezieht. 

Ziele der Landesregierung gemäß § 6 TIntG NRW

 #IchDuWirNRW

Im Rahmen der Integrations- und Wertschätzungskampagne #IchDuWirNRW wird im Internet gelebte Vielfalt mit Vorbildern aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen gezeigt. Ihre Geschichten machen Mut und sind positive Beispiele für gelungene Teilhabe- und Integrationserfahrungen in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Kampagne wurde zudem für die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten im öffentlichen Dienst sensibilisiert.

Du machst den Unterschied

Mit der Werbekampagne „Du machst den Unterschied“ werben Beschäftigte der Landesregierung für die Ausbildung und Tätigkeit im Öffentlichen Dienst. Unter www.karriere.nrw können sich Interessierte über die verschiedenen Berufe beim Land in acht Sprachen informieren, nach offenen Stellen suchen oder Antworten auf spezifische Fragen finden.

 

Mit über 300.000 Angestellten, Beamtinnen und Beamten in verschiedensten Fach- und Berufsrichtungen gehört das Land Nordrhein-Westfalen zu den größten Arbeitgebern in Nordrhein-Westfalen. Um auch das Potenzial von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu nutzen, muss sich der öffentliche Dienst bekannt machen und diese Zielgruppe verstärkt als zukünftige Beschäftigte ansprechen und gewinnen.

Direkte Ansprache 

Um deutlich zu machen, dass alle Menschen bei entsprechenden Voraussetzungen und Qualifikation im öffentlichen Dienst arbeiten können, ist eine direkte Ansprache in Stellenausschreibungen erforderlich. Das MKJFGFI empfiehlt daher bei Stellenausschreibungen der Landesregierung folgende Formulierung: 

„Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.“ 

Diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren

Die vorrangigen Ziele der Personalauswahl sind, treffsichere Aussagen über die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern zu machen sowie diese Personen fair und respektvoll zu behandeln. Somit steht im Mittelpunkt der Überlegungen die Suche nach Möglichkeiten, die Einstellungsverfahren, die nach dem grundgesetzlich verankerten Grundsatz der Bestenauslese nach Leistung, Eignung und Befähigung durchgeführt werden, immer weiter zu optimieren. Vor diesem Hintergrund wurde etwa die Freie Universität Berlin (FU Berlin) mit der Begutachtung von Einstellungsverfahren der Landesregierung in Anlehnung an die DIN 33430 beauftragt. In dem Begutachtungsprozess lag deshalb der Fokus auf der Sicherstellung von Diskriminierungsfreiheit. Den Abschlussbericht der Begutachtung finden Sie hier

Interkulturelle Kompetenz als Schlüsselkompetenz 

Das Land fördert die interkulturelle Kompetenz seiner Beschäftigten mit dem Ziel, sie in die Lage zu versetzen,

  • diskriminierungsfrei, diversitätsbewusst und kultursensibel zu handeln,
  • auf die Realisierung von Teilhabe- und Chancengerechtigkeit hinzuwirken und 
  • Diskriminierungen und Ausgrenzungen entgegenzuwirken.

Seit Jahren werden entsprechende Fortbildungsseminare sowie zahlreiche weitere Formate entwickelt. Diese werden in den einzelnen Ministerien und in den Fortbildungseinrichtungen des Landes vorgehalten und durchgeführt.