ZUE des Landes NRW in Neuss / © Schmale Architekten GmbH
Landesgewaltschutzkonzept (LGSK) NRW
Mit dem Landesgewaltschutzkonzept (LGSK) NRW setzt die Landesregierung ein klares Bekenntnis gegen Gewalt in den Landeseinrichtungen für Flüchtlinge. Alle Bewohnerinnen und Bewohner sollen zukünftig, ebenso wie das Personal, vor jeglicher Form von Gewalt bestmöglich geschützt werden. Das LGSK NRW ist in Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Ministerien sowie unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Frauen- und Mädchenhilfeinfrastruktur, der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW sowie der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt worden.
Das Konzept ist verbindlich von allen Zentralen Unterbringungseinrichtungen umzusetzen und gilt auch für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gilt der Maßstab des LGSK entsprechend, jedoch in Abhängigkeit und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Funktion der Einrichtungen sowie der geringeren Verweildauer der Flüchtlinge in diesen. Das LGSK NRW fasst die bisherigen und beabsichtigten Maßnahmen und Aktivitäten zum Gewaltschutz in Flüchtlingseinrichtungen des Landes in einem Gesamtwerk zusammen. Es hat Erlasscharakter und ist als Arbeitsprogramm zu verstehen, das unter Berücksichtigung der gewonnenen Praxiserfahrungen kontinuierlich überprüft und ggf. aktualisiert sowie optimiert werden wird. Das LGSK NRW ist damit ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des Eckpunktepapiers zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen.
Das Konzept ist verbindlich von allen Zentralen Unterbringungseinrichtungen umzusetzen und gilt auch für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gilt der Maßstab des LGSK entsprechend, jedoch in Abhängigkeit und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Funktion der Einrichtungen sowie der geringeren Verweildauer der Flüchtlinge in diesen. Das LGSK NRW fasst die bisherigen und beabsichtigten Maßnahmen und Aktivitäten zum Gewaltschutz in Flüchtlingseinrichtungen des Landes in einem Gesamtwerk zusammen. Es hat Erlasscharakter und ist als Arbeitsprogramm zu verstehen, das unter Berücksichtigung der gewonnenen Praxiserfahrungen kontinuierlich überprüft und ggf. aktualisiert sowie optimiert werden wird. Das LGSK NRW ist damit ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des Eckpunktepapiers zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen.
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