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Förderungen
Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW werden regelmäßig Mittel zur Durchführung von Projekten bereitgestellt, die die Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte unterstützen und fördern sollen.
Aus den Landesmitteln erfolgt unter anderem die Förderung der landesweiten Infrastruktur der Kommunalen Integrationszentren, der Integrationsagenturen in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Aktivitäten und Maßnahmen von Migrantenselbstorganisationen. Auch werden den Gemeinden hieraus Integrationspauschalen für unterstützende Maßnahmen zur Aufnahme und Betreuung von Einwandernden mit einem Dauerbleiberecht gewährt. Mit den Mitteln der Integrationspolitik werden zunehmend auch Angebote der Kommunalen und Freien Träger für Flüchtlinge und zur Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen gefördert.
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