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Bildungsvereinbarung NRW

Bildungsvereinbarung

In den ersten Jahren der frühen Kindheit werden die Grundlagen für die weitere Entwicklung von Kindern gelegt

Kinder lernen in den frühen Lebensjahren ganzheitlich: Wahrnehmung und Tätigkeiten gehen stets Hand in Hand. Die angemessene Form, in der sie sich ihre Welt aneignen, ist die eines experimentierenden und forschenden Lernens, das deshalb als leitendes Prinzip allen Bildungsangeboten und -bereichen zugrunde zu legen ist.

Bildung beginnt mit der Geburt und mündet in lebenslanges Lernen. Diese insbesondere auch von der Wissenschaft getragene Erkenntnis hat in erheblichem Maße dazu beigetragen, dass in den vergangenen Jahren Bedeutung und Stellenwert der frühkindlichen Bildung deutlich zugenommen haben. In der frühen Kindheit werden die Grundlagen für die weitere Entwicklung von Kindern gelegt. Die Gesundheits- und Bildungschancen von Kindern verbessern sich, wenn Kinder in einem gesunden Umfeld aufwachsen und ihr soziales, physisches und psychisches Wohlbefinden gestärkt wird.

In der Kindertagesbetreuung ist neben der Erziehung und Betreuung von Kindern die frühkindliche Bildung eine weitere zentrale Aufgabe. Dies ist in dem stufenweise überarbeiteten Kinderbildungsgesetz (KiBiz) noch einmal ausdrücklich formuliert und konkretisiert worden. Die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen, die beiden Landesjugendämter und das Ministerium haben sich auf der Grundlage von § 26 Absatz 3 KiBiz und in bewährter Tradition der 2003 geschlossenen Bildungsvereinbarung nunmehr auf eine neue Bildungsvereinbarung verständigt, die diesen ganzheitlichen Zusammenhang der Trias "Bildung – Erziehung – Betreuung" in den Blick nimmt.

Konzeptionelle Grundlagen dieser Bildungsvereinbarung vom 30.04.2015 stellen das vom Kind ausgehende und im KiBiz verankerte Bildungsverständnis sowie die "Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich" dar, die wesentliche pädagogische Grundprinzipien frühkindlicher Bildung, wie z. B. die Anerkennung der Selbstbildungspotentiale der Kinder, die Förderung selbstbestimmter Lernprozesse und die Bedeutung des Partizipationsgedankens unterstreichen.

Die Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 (PDF, 27,4 KB) können Sie downloaden.