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Aktuelle Information für Titelinhaber:innen nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine)
Automatische Fortgeltung von Aufenthaltserlaubnissen bis zum 4. März 2025
WICHTIGE INFO für ukrainische Staatsbürger:innen und Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen
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