© Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW | Foto: H. Severin
Rechtsgutachten über die Anforderungen für Rückführungen insbesondere von Gefährdern in Länder mit schlechter Sicherheitslage und verbreiteten Menschenrechtsverletzungen
Nordrhein-Westfalen geht mit aller rechtsstaatlichen Härte gegen Straftäter und Gefährder vor. Mit hohem Personalaufwand nutzen wir alle Ausländerrechtlichen Möglichkeiten, um diese Personengruppe abzuschieben. Etwa die Hälfte der bundesdeutschen Rückführungen von Gefährdern erfolgen aus Nordrhein-Westfalen.
Selbstverständlich würden wir auch gerne syrische Straftäter und Gefährder abschieben. Denn es ist der Bevölkerung grundsätzlich schwer zu vermitteln, dass Menschen, die ihren Schutzstatus in Deutschland dafür nutzen, Straftaten zu begehen oder sich zu einem Sicherheitsrisiko für unsere Gesellschaft entwickeln, nicht in ihr Heimatland zurückgeführt werden.
Gleichwohl ist es riskant, der Bevölkerung öffentlich zu suggerieren, dass solche Rückführungen stattfinden können, wenn dies weiterhin rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium den renommierten Völkerrechtler Prof. Dr. Daniel Thym von der Universität Konstanz um ein Rechtsgutachten über die Anforderungen für Rückführungen insbesondere von Gefährdern in Länder mit schlechter Sicherheitslage und verbreiteten Menschenrechtsverletzungen gebeten.
Das Gutachten steht hier zum download bereit.
Gleichwohl ist es riskant, der Bevölkerung öffentlich zu suggerieren, dass solche Rückführungen stattfinden können, wenn dies weiterhin rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium den renommierten Völkerrechtler Prof. Dr. Daniel Thym von der Universität Konstanz um ein Rechtsgutachten über die Anforderungen für Rückführungen insbesondere von Gefährdern in Länder mit schlechter Sicherheitslage und verbreiteten Menschenrechtsverletzungen gebeten.
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