chancen.nrw

Familie

Beratung

Sie haben noch Fragen zu Elterngeld und Elternzeit? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstellen beraten Sie gerne.

Wenden Sie sich an die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte.

In einigen Städten Nordrhein-Westfalens (zum Beispiel in Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Leverkusen, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie in den Kreisen Lippe und Viersen, im Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis) können Sie Ihre Elterngeldstelle auch über die einheitliche Behördennummer 115 erreichen. Ist Ihre Elterngeldstelle über diese Nummer nicht sofort erreichbar, meldet sie sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Fragen zur Elternzeit können Sie außerdem an eine Hotline richten, die das Servicecenter der Staatskanzlei im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet hat. Sie ist erreichbar unter: 0211/837-1912 und hier.

Nähere Informationen enthält auch die Broschüre Elterngeld und Elternzeit (PDF, 5,56 MB) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Elternzeit haben wir auf dem Familienportal NRW für Sie zusammengestellt.

Familie

Familien sind das Fundament der Gesellschaft und stehen im Zentrum der Landespolitik

Das Familienleben ist heute bunt und vielfältig und die Verteilung von Familienaufgaben und Berufstätigkeit hat sich verändert. Allen Familien von der Geburt ihres Kindes an gute Rahmenbedingungen für das Familienleben zu ermöglichen ist Ziel der Familienpolitik in NRW.
Ob klassische Familien mit einem verheirateten Elternpaar und in der Regel einem oder zwei Kindern, kinderreiche Familien, Patchwork-Familien, ob nicht eheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern, Alleinerziehende, Regenbogenfamilien – das Familienleben von heute ist bunt und vielfältig.

Familie ist der Ort, wo Menschen unterschiedlicher Generationen füreinander Verantwortung übernehmen. Für sie alle engagiert sich die Familienpolitik der Landesregierung, denn sie sind unverzichtbar für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen.

Auch die Verteilung von Familienaufgaben und Berufstätigkeit hat sich verändert. Oftmals sind beide Elternteile erwerbstätig und möchten sich gleichermaßen in das Familienleben einbringen. Großeltern entlasten berufstätige Mütter und Väter, oder umgekehrt werden ältere Angehörige von Berufstätigen gepflegt.
 

Themen Familie

Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen und persönlichen Neuanfang. Nachfolgend finden Sie sowohl Informationen für Ratsuchende als auch für Beratungsstellen.

Informationen für Ratsuchende

Als besondere Form der Schuldenregulierung können überschuldete Menschen ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten und sich dadurch von ihren Schulden befreien. Die Beratungsstellen informieren umfassend über Inhalte und Aufgaben innerhalb eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Sie unterstützen und begleiten Ratsuchende bei der Erstellung und Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches und stellen gegebenenfalls eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches aus. Die Beratungsstellen erarbeiten in diesem Fall gemeinsam mit den Ratsuchenden den Insolvenzantrag. Während der gesamten Verfahrensdauer stehen die Verbraucherinsolvenzberater:innen und Ansprechpartner:innen zur Verfügung.

Die Verbraucherinsolvenzberatung berücksichtigt neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch die psychischen, familiären und sozialen Zusammenhänge. Bei psychosozialen Problemlagen, wie zum Beispiel einer Suchterkrankung oder bei familiären Problemen, wird im Rahmen der Netzwerkarbeit ein Kontakt zu den entsprechenden Beratungsdiensten hergestellt. Bei Kontopfändungen helfen Verbraucherinsolvenzberatungsstellen bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos und stellen als anerkannte Stellen die hierzu notwendige Bescheinigung aus.


Informationen für Beratungsstellen

Im Download-Bereich finden Sie den Richtlinientext sowie zahlreiche weitere Informationen zur Förderung


Weitere Informationsquellen

Weitere Informationen rund um das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Arbeit der anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erhalten Sie auf der Website  Fachberatung Schuldnerberatung NRW sowie auf der Internetseite Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

In Nordrhein-Westfalen sind rund 200 Beratungsstellen für die Verbraucherinsolvenz anerkannt. Über den folgenden Link finden Sie eine Auflistung der anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende betreuen ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Fallen Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils aus, verschärft sich die Situation. In dieser besonderen Lebenssituation hilft der Unterhaltsvorschuss.

Sie erhalten Unterhaltsvorschuss, wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen und vom anderen Elternteil für das Kind keinen oder einen zu geringen Unterhalt bekommen. Das tägliche Leben Ihres Kindes muss seinen Schwerpunkt eindeutig in Ihrem Haushalt haben.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich dabei nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Das Kindergeld wird hiervon abgezogen. 

Unterhaltsvorschuss kann bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs gezahlt werden.

Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

1.    Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen oder
2.    Sie erhalten SGB II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600,00 Euro brutto monatlich zur Verfügung.

Weitere Informationen wie zum Beispiel, unter welchen Voraussetzungen Sie den Unterhaltsvorschuss erhalten können, wie hoch die jeweiligen Zahlbeträge sind und wo Sie vor Ort oder auch online einen Antrag stellen können, erhalten Sie auf dem Familienportal.NRW

 

Kinderzuschlag

Familien mit niedrigem Einkommen können ergänzende Unterstützung durch den Kinderzuschlag erhalten

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit Kindern, die über ein geringes Einkommen verfügen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Selbständigkeit dieser Familien zu stärken und Kinderarmut zu vermeiden.

Der Kinderzuschlag wird für kindergeldberechtigte Kinder, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, gezahlt. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können, nicht aber den ihrer Kinder.

Der schriftliche Antrag wird bei den Familienkassen der Agentur für Arbeit gestellt. Nähere Informationen finden Sie auf dem Familienportal und auf der Internetseite Kinderzuschlag der Bundesagentur.

Kindergeld

Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, je nach Voraussetzungen auch länger.

Das Kindergeld wird zur Sicherung des Existenzminimums des Kindes und zur Förderung der Familie ausbezahlt. Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Darüber hinaus gibt es Kindergeld

  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Darüber hinaus gibt es einige Sonderregelungen, etwa bei Kindern mit Behinderungen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Familienportal NRW , bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei Ihrer örtlich zuständigen Familienkasse.

 

 

Elternzeit

Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen.

Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch.
 
Elternzeit können Sie in Anspruch nehmen, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen.

Detailinformationen zur Elternzeit haben wir auf dem Familienportal NRW für Sie zusammengestellt.

Dort erfahren Sie zum Beispiel,

  • wer Anspruch auf Elternzeit hat,
  • wie man die Elternzeit verteilen kann,
  • was man bei der Anmeldung der Elternzeit beachten sollte und
  • ob man während der Elternzeit Teilzeit arbeiten kann.

Sind noch Fragen zur Elternzeit offen? Dann wenden Sie sich an unsere Elternzeit-Hotline: Tel: 0211/837-1912 oder schreiben Sie uns über unser Formular (siehe Spalte rechts).
 

Das Elterngeld

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für die Betreuung ihres Neugeborenen nehmen.

Elterngeld und Elternzeit

Nach der Geburt ermöglichen Elterngeld und Elternzeit den Eltern die intensive Betreuung des Kindes und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung.

Zugleich werden die Voraussetzungen für eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.

Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten rund zwei Drittel des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens. Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, zur Betreuung ihres Kindes im Beruf auszusetzen oder kürzerzutreten und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechtzuerhalten.
 
 

Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnen Zugangschancen

Bedürftige Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und darauf, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets eröffnen ihnen mit den Zugang zu Bildung, Sport, Kultur und anderen Aktivitäten bessere Entwicklungsperspektiven.

Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Möglichkeiten bekommen, um gut aufzuwachsen. Die finanzielle Situation soll nicht im Weg stehen, wenn ein Kind am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder am Vereinssport teilnehmen möchte, eine Klassenfahrt ansteht oder Nachhilfestunden benötigt werden. Dafür gibt es die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, haben einen Anspruch auf diese Zuschüsse.

Weitere Informationen - zum Beispiel zu den Voraussetzungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe und zur Antragstellung - finden Sie unter Familienportal.NRW.