
Das Gesamtprogramm Sprache
Das Gesamtprogramm Sprache (GPS) des Bundes besteht aus der allgemeinen und der berufs-bezogenen Deutschsprachförderung und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert und durchgeführt. Die Ressortzuständigkeiten sind dabei auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgeteilt.
In NRW teilen sich die Ressortzuständigkeiten auf das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) auf. Während das MKJFGFI die allgemeine Sprachförderung, also den Integrationskurs bis B1 entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) - einschließlich der Alphabetisierungs-, Zweitschriftlerner- und Förderkurse – fachlich begleitet, liegen die Berufssprachkurse ab B2 GER landesseitig in der Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Durchgeführt werden die Kurse nicht durch das BAMF selbst, sondern von starken Kooperationspartnern vor Ort. Für die regionale Suche nach einem Kursangebot steht das BAMF-Navi zu Verfügung.
Der Integrationskurs wird auf Grundlage bundeseinheitlicher Curricula durchgeführt und mit bundeseinheitlichen Abschlusstests beendet. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert insgesamt 700 Unterrichtseinheiten (UE), je nach Ausrichtung des Kurses kann die Gesamtdauer auch bis zu 1.000 UE betragen. Personen mit guten Lernvoraussetzungen können den Integrationskurs auch als Intensivkurs mit nur 500 UE absolvieren.
Im Sprachkurs (600 UE) werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
- Arbeit und Beruf
- Aus- und Weiterbildung
- Betreuung und Erziehung von Kindern
- Einkaufen/ Handel/ Konsum
- Freizeit und soziale Kontakte
- Gesundheit und Hygiene/ Mensch und Körper
- Medien und Mediennutzung
- Wohnen
Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.
Der Orientierungskurs (100 UE) folgt im Anschluss an den allgemeinen Sprachkurs. Im Orientierungskurs sprechen Teilnehmende über:
die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
Rechte und Pflichten in Deutschland
Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
Werte, die in Deutschland wichtig sind, z. B. Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Der Orientierungskurs wird mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" abgeschlossen.
Weitere Informationen, z. B. über die Teilnahme an einem Integrationskurs, die Durchführung der Integrationskurse, das Zulassungsverfahren für Kursträger oder die Lehrkräftequalifizierung erhalten Sie über die Internetseite des BAMF unter BAMF Integrationskurse.
Alphabetisierungskurse
Ziel der Alphabetisierungskurse ist es, die Teilnehmenden zu alphabetisieren und gleichzeitig Deutschkenntnisse, i. d. R. bis Sprachniveau A2, zu vermitteln. Ob die Teilnahme an einem Alphabetisierungskurs notwendig ist, wird im Einstufungsverfahren für die IK getestet.
Integrationskurs für Zweitschriftlernende
Der Zweitschriftlernerkurs richtet sich an Menschen, die in einem nicht-lateinischen Schriftsystem Lesen und Schreiben gelernt haben. Die Teilnehmenden erwerben zunächst Kenntnisse des lateinischen Alphabets. Darauf folgt der Sprach- und Orientierungskurs.
Integrationskurse für Menschen mit Beeinträchtigungen
Menschen mit Beeinträchtigungen der Sehkraft und des Hörvermögens erlernen in speziellen Integrationskursen neben der deutschen Sprache und der Schriftsprache je nach Bedarf weitere Fähigkeiten, z. B. Punktschrift, Gebärdensprache oder der Umgang mit technischen Hilfsmitteln. Die Kursteilnehmenden werden intensiv von Lehrkräften betreut, die je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen auf die einzelnen Lernvoraussetzungen eingehen. Als Kursträger fungieren vor allem spezielle Blindenanstalten, Gehörlosenzentren und Behinderteninstitute.
Die Berufssprachkurse stellen ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt dar. Sie bauen auf die allgemeine Sprachförderung auf. Die Grundstruktur der Berufssprachkurse besteht aus dem Basiskurs, bei dem Teilnehmende ihre erlernten Sprachkompetenzen entweder von B1 auf B2, B2 auf C1 oder C1 auf C2 erweitern können. Gleichzeitig werden berufsübergreifende Deutschkenntnisse vermittelt.
Weitere Informationen über Spezialkurse, Teilnahmevoraussetzungen und Kosten der Teilnahme sowie die Ansprechpartner erhalten Sie über die Internetseite des BAMF unter BAMF Die Berufssprachkurse.
Die Job-BSK (Job-Berufssprachkurse) wurden Ende Januar 2024 eingeführt, um Betriebe und Beschäftigte dabei zu unterstützen den Job-Turbo der Bundesregierung, zur beschleunigten Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, umzusetzen. Die Job-BSK ergänzen daher das Portfolio der Berufssprachkurse um eine Kursart mit einer kurzen Laufzeit, die flexibel ist und passgenau auf Bedarfe von Beschäftigten und Betrieben zugeschnitten werden kann.
Erstorientierungskurs
Die bundesgeförderten Erstorientierungskurse werden in Nordrhein-Westfalen vorrangig in Zusammenarbeit mit den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW und dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration durchgeführt. Die Kurse verfolgen im Gegensatz zum GPS kein konkretes Sprachniveau, sondern fördern Orientierung in der neuen Umgebung und Empowerment im Alltag.
Weitere Informationen und Kontaktadressen erhalten Sie über die Internetseite des BAMF unter www.bamf.de/Erstorientierungskurse/.
„MIA“-Kurse (Programm „Migrantinnen einfach stark im Alltag“)
Die MIA-Kurse verfolgen das Ziel, die vorhandenen Kompetenzen der Teilnehmerinnen aufzugreifen, sichtbar zu machen und zu stärken. Die Kurse finden in geschützten und vertrauten Räumen, z. B. im Kindergarten oder in der Schule statt, und erleichtern interessierten Migrantinnen so die Teilnahme.
Weitere Informationen und Kontaktadressen erhalten Sie unter www.bamf.de/AngeboteFrauen/Kursprogramm-MiA/.
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