chancen.nrw

Integration

Integration und Schule

Der Schule kommt ein wesentlicher Teil der Integrationsaufgabe zu. Die Sprache, das Verständnis und das Miteinander werden in der Schule geprägt und vermittelt. Hier werden die Weichen gestellt für persönliche und berufliche Perspektiven.

Nur durch einen chancengerechten Zugang zu Bildung durch die Schule kann eine von Vielfalt geprägte Gesellschaft ihr volles Potenzial abrufen. Bildung dient der individuellen Entwicklung des Einzelnen und eröffnet neue soziale und ökonomische Perspektiven für die Gesellschaft insgesamt. Eine gute Bildung für Schülerinnen und Schüler erleichtert den Zugang zu beruflicher Tätigkeit. Betrachtet man die aktuellen Bildungsstatistiken, stellt man fest, dass es noch immer deutliche Unterschiede hinsichtlich der Bildungs- und Berufsabschlüsse zwischen den Menschen mit und ohne Einwanderungsgechichte gibt. Für die Landesregierung ist die Förderung der Bildung der Grundpfeiler einer nachhaltigen Integrations- und Teilhabepolitik.
 

www.schulministerium.nrw.de

Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI)

 

Integrationskurse

Integrationskursverordnung - IntV

Mit der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV) ist das notwendige Instrumentarium geschaffen worden, um die Teilnahmeberechtigung an Integrationskursen umzusetzen. Die Verordnung umfasst das gesamte Verfahren zur Durchführung des Integrationskurses von der Teilnahmebestätigung bis zur Zulassung der Kursträger. Die Integrationskursverordnung bildet den rechtlichen Rahmen für eine möglichst flexible und bedarfsgerechte Umsetzung der Einzelheiten des Integrationskurses.

Die Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV) vom 13. Dezember 2004 ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004, Teil I Nr. 68, Seite 3370 ff. am 17.12.2004 veröffentlicht worden.

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind verschiedene Programme von Integrationsaktivitäten zur sprachlichen, gesellschaftlichen und sozialen Integration gebündelt. Integration findet dort statt, wo die Lebensumstände sie erfordern: in den Kommunen und Stadtteilen. Daher werden die Maßnahmen nicht vom Bundesamt selber durchgeführt, sondern von starken Kooperationspartnern vor Ort. Das sind z. B. der Deutsche Volkshochschulverband, die Wohlfahrtsverbände, der Deutsche Sportbund, das Goethe-Institut, das DGB-Bildungswerk, aber auch viele andere, kleinere, engagierte Einrichtungen und Initiativen.

Mit dem Zuwanderungsgesetz existiert seit dem 1. Januar 2005 erstmalig ein gesetzliches Mindestangebot an Integrationsförderung. Dieser Integrationskurs umfasst einen Sprachförderteil und einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland . Die Koordination und Durchführung der Integrationskurse obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Weitere Informationen – insbesondere über die Teilnahme an einem Integrationskurs, die Durchführung der Integrationskurse, die Liste der zugelassenen Integrationskursträger, das Zulassungsverfahren für Kursträger, die Lehrkräftequalifizierung, die Integrationskursverordnung, das Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs / System der Integrationskurse, den Leitfaden zur Durchführung von Integrationskursen sowie die Ansprechpartner erhalten Sie über die Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
www.bamf.de

 

Sie suchen regionale Kursangebote? Mit Hilfe des Auskunftssystems des Bundesamtes WebGIS können Sie sich über die Angebote informieren.

Die vom BAMF zugelassenen Sprachkursträger in Nordrhein-Westfalen können auch unter www.kfi.nrw.de eingesehen werden.

 


 

Fragen und Antworten zum Zertifikat Deutsch als Abschlusstest eines Integrationskurses

Auf der Website Weiterbildungs-Testsysteme GmbH (WBT), sind Sonderseiten eingerichtet, die fortlaufend über die vom deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Abschlusstests (Zertifikat Deutsch) im Rahmen der Integrationskurse informieren.

 

Einwanderergruppen

Das Kommen und Gehen von Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Herkunftsländer verlassen und an einem anderen Ort ihr Glück und ihr Auskommen suchen, ist der Normalfall in der Geschichte. Die deutsche Geschichte der letzten Jahrhunderte ist geprägt von Migrationen. Für das Gebiet des heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen gilt dies in besonderer Weise.

Vor allem seit der rasanten industriellen Entwicklung des Ruhrgebiets ab der Mitte des 19. Jahrhunderts explodierte die Bevölkerungsentwicklung geradezu. Ein Großteil der Menschen wanderte aus Mittel-Osteuropa in das Ruhrgebiet ein. Die junge Geschichte des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ist seit 1946 ebenfalls sehr stark durch Einwanderung geprägt worden. Zunächst kamen Vertriebene und Flüchtlinge aus den ehemaligen Ostgebieten und der DDR. Mit dem Beginn der Anwerbepolitik 1955 kamen vor allem Arbeitsmigrant:innen aus den Mittelmeerländern nach Nordrhein-Westfalen. Es folgten Spätausgesiedelte, jüdische Eingewanderte, Asylbewerber:innen sowie Kontingentflüchtlinge. In den Jahren 2009 bis 2012 zählten dazu irakische Flüchtlinge. Seit 2013 sind verstärkt Schutzbedürftige aus Syrien, sowie den Anrainerstaaten Syriens, insbesondere aus dem Libanon und der Türkei hinzugekommen. Seit Mitte 2021 werden aufgrund des Truppenabzuges der Bundeswehr und der Machtübernahme durch die Taliban ehemalige Ortskräfte und besonders schutzbedürftige Menschen aus Afghanistan aufgenommen. Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind seit dem Jahr 2022 Zehntausende von ukrainischen Flüchtlingen nach Nordrhein-Westfalen gekommen. Klar ist: Einwanderung ist ein fester Bestandteil Nordrhein-Westfalens und seiner Geschichte und Identität. Daten zum Stand der Integration finden Sie unter: www.integrationsmonitoring.nrw.de 

Spätausgesiedelte sind nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -) in der Regel deutsche Volkszugehörige, die die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten nach dem 31. Dezember 1992 in einem gelenkten Aufnahmeverfahren verlassen und in Deutschland innerhalb von sechs Monaten einen neuen Wohnsitz begründen. Die maßgebenden Voraussetzungen für diesen Rechtsstatus sind in den §§ 4 bis 6 BVFG (rechtliche Kriterien wie Abstammung, Bekenntnis, Sprache usw.) geregelt.

Bundesvertriebenengesetz

Spätausgesiedelte und ihre Familienangehörige werden vom Bundesverwaltungsamt (BVA) dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Aufnahmequote, die sich nach dem Königsteiner Schlüssel orientiert und derzeit für Nordrhein-Westfalen bei rund 21 % liegt, zugewiesen. Das Kompetenzzentrum für Integration (KfI) der Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 36) leitet nach der Verteilungsentscheidung des BVA und im Einvernehmen mit den Kommunen die Spätausgesiedelten unmittelbar in die nordrhein-westfälischen Aufnahmegemeinden. Hierbei kommen in erster Linie die Wohnortwünsche der Spätausgesiedelten, deren verwandtschaftliche bzw. gesellschaftliche Beziehungen sowie die vor Ort gegebenen Möglichkeiten der Integration in das berufliche, kulturelle und soziale Leben zum Tragen. 

Bundesverwaltungsamt

Kompetenzzentrum für Integration 

Flüchtlinge können aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung der besonderen politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach den §§ 22, 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Bundesgebiet aufgenommen und auf die Länder verteilt werden.


Zu dieser Einwanderergruppe gehören:

  • Syrische Staatsangehörige und Staatenlose aus der Türkei in Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 nach § 23 Absatz 2 AufenthG

In der Erklärung vom 18. März 2016 haben sich die EU und die Türkei zum Ziel gesetzt, die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU zu beenden. Unter anderem wurden dazu Neuansiedlungen (Resettlement) bzw. humanitäre Aufnahmen von Syrer:innen sowie Staatenlosen aus dem Erstzufluchtsland Türkei innerhalb der EU vereinbart. Deutschland hat zugesagt, monatlich bis zu 500 schutzbedürftige Personen aus der Türkei aufzunehmen. Dies wurde erstmals durch die Aufnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) bis zum 21. Dezember 2020 gesichert und in der Folge durch weitere Bundesaufnahmeanordnungen ermöglicht. Aktuell erfolgen die Aufnahmen auf Grundlage der unbefristet geltenden Aufnahmeanordnung des BMI vom 27. Januar 2023. Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf der Internetseite des Kompetenzzentrums für Integration der Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 36): www.kfi.nrw.de
 

  • Besonders schutzbedürftige Personen aus Drittstaaten - Resettlement (Neuansiedlung) nach § 23 Absatz 4 AufenthG

Resettlement ist eine vom UNHCR entwickelte dauerhafte Lösung für Flüchtlinge, die aufgrund ihres Alters, ihrer körperlichen Verfassung, ihres Geschlechts, ihrer rechtlichen Situation oder persönlichen Erfahrungen besonders schutzbedürftig sind. Die infrage kommenden Personen werden in einem speziellen Verfahren in dem Erstaufnahmeland, in dem sie zunächst Schutz gesucht haben, vom UNHCR ausgesucht. Danach erfolgt eine gesicherte Überführung in einen Drittstaat, der sich bereit erklärt hat, die Flüchtlinge aufzunehmen. Deutschland beteiligt sich seit 2012 am Resettlement-Verfahren. Aktuell erfolgen die Aufnahmen auf Grundlage der Aufnahmeanordnung des BMI vom 10. April 2024. Die aufgenommenen Personen erhalten ein Aufenthaltsrecht nach § 23 Absatz 4 AufenthG und damit eine Dauerbleibeperspektive. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich insbesondere um afghanische, syrische, irakische, (süd-)sudanesische, somalische, jemenitische, kongolesische, burundische und eritreische Staatsangehörige. Aus allen genannten Staaten können aber auch schutzbedürftige Personen aus weiteren Herkunftsstaaten oder Staatenlose aufgenommen werden. Im Resettlementverfahren 2024/2025 wird Deutschland zudem wieder eine staatenungebundene Quote, eine so genannte Unallocated Quota umsetzen. In diesem Verfahren werden bis zu 50 Plätze pro Jahr für das Resettlement von Eil- bzw. Notfällen sowie weiteren akuten Einzelfällen vorrangig mit Bindungen nach Deutschland für die Meldung durch das UNHCR zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.resettlement.de sowie auf der Internetseite des Kompetenzzentrums für Integration der Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 36) und der Seite des BAMF unter www.bamf.de.

 

  • Personen, die im Rahmen des staatlich-gesellschaftlichen Aufnahmeprogramms für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge NesT – Neustart im Team - nach § 23 Absatz 4 AufenthG aufgenommen werden.

Seit 2019 eröffnet die Bundesregierung die Möglichkeit zu privat finanzierten Aufnahmen von Schutzbedürftigen in Deutschland. Dazu hat das BMI ein vom Bund gemeinsam mit dem UNHCR und verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteuren erarbeitetes Pilotprojekt mit dem Namen „NesT – Neustart im Team‟ ins Leben gerufen, das seit dem 01. Januar 2023 integraler Bestandteil des deutschen Resettlement-Verfahrens ist. Ziel ist es, privates Engagement mit Resettlement-Programmen zu verbinden, um somit weitere sichere und legale Zugangswege nach Deutschland zu schaffen. Hierbei wird die Zivilgesellschaft aktiv eingebunden, indem sie als Mentor:innen die aufgenommenen Personen sowohl finanziell als auch ideell begleitet. 

Das Aufnahmeprogramm „Neustart im Team“ ist vom BAMF evaluiert worden (https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2023/230621-nest-ervaluation.html?nn=282388). Weitere Informationen können Sie www.neustartimteam.de entnehmen

 

  • Personen, die aus völkerrechtlichen oder dringend humanitären oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 AufenthG aufgenommen werden.

In einigen besonders begründeten Einzelfällen werden schutzbedürftige Personen nach § 22 Satz 1 AufenthG aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen und nach § 22 Satz 2 AufenthG zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands aufgenommen, die z.B. aus Furcht vor Verfolgung in einen Drittstaat geflüchtet sind und dort keine Aufenthaltsperspektive haben. In diesen Fällen entscheidet das BMI in der Regel im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt über eine Aufnahme; es handelt sich hierbei grundsätzlich um Einzelfall-Aufnahmen.

 

  • Jüdische Eingewanderte sowie ihre Familienangehörigen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion

Diese Einwanderergruppe erhält für die Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 AufenthG. Sie wird in einem geregelten Aufnahmeverfahren auf die Länder verteilt (Aufnahmequote nach dem Königsteiner Schlüssel für Nordrhein-Westfalen: rund 21% ). Die betreffenden Personen müssen besondere Voraussetzungen erfüllen, um Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland zu finden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des für die Erteilung der Aufnahmezusage zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

 

  • Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan

Seit der Machtübernahme der Taliban Mitte August 2021 werden viele Menschen in Afghanistan wegen ihres Einsatzes für Demokratie und Menschenrechte, ihre Zusammenarbeit mit den westlichen Staaten oder internationalen Organisationen oder aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung bedroht und verfolgt.


Mit der Anordnung des BMI vom 19. Dezember 2022 ist auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 AufenthG ein Bundesaufnahmeprogramm in Kraft getreten, mit dem besonders gefährdeten Afghan:innen eine Aufnahme in Deutschland ermöglicht werden soll. Das Bundesaufnahmeprogramm knüpft dabei an die bisherigen Aufnahmen von ehemaligen afghanischen Ortskräften sowie weiteren besonders gefährdete Afghan:innen nach § 22 Satz 2 AufenthG an.
 
Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verantwortung und unterstützt den Bund hierbei durch die Aufnahme, Betreuung und Integration der schutzbedürftigen Menschen.
 
Weitergehende Informationen zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan finden Sie hier: https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de

 

  • Aufnahmeverfahren der besonderen Einwanderergruppen nach §§ 22, 23 AufenthG

Nach Ankunft in Deutschland ist in der Regel eine bis zu 14-tägige Unterbringung der Schutzsuchenden in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Standort Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland, in Doberlug-Kirchhain (Brandenburg) oder einer anderen Erstaufnahmeeinrichtung vorgesehen.

Die Aufgabe der Verteilung und Zuweisung wird in Nordrhein-Westfalen durch das Kompetenzzentrum für Integration (KfI) bei der Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 36) wahrgenommen. Das KfI legt für die oben genannten Neueingewanderten den zukünftigen Wohnort in enger Abstimmung mit den Kommunalverwaltungen sowie den Betreuungsorganisationen und ggf. auch den Interessenverbänden vor Ort fest. Dies richtet sich hauptsächlich nach den Wohnortwünschen, den verwandtschaftlichen bzw. gesellschaftlichen Beziehungen der Eingewanderten sowie nach der örtlichen Verfügbarkeit von notwendigen Betreuungsmaßnahmen, aber auch nach der Aufnahmesituation der Gemeinde (vgl. §§ 15 und 16 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW).

Für die Gruppe der jüdischen Eingewanderten sowie für die Einzelaufnahmen nach § 22 AufenthG gilt das Verfahren der vorübergehenden Aufnahme in Friedland und den anderen zur Verfügung stehenden Bundeserstaufnahmeeinrichtungen grundsätzlich nicht. Diese Personenkreise reisen selbständig in die zugewiesenen Kommunen ein. 

Bei ehemaligen afghanischen Ortskräften sowie weiteren besonders gefährdeten Afghan:innen, die eine Aufnahmezusage nach § 22 Satz 2 AufenthG erhalten haben, wird die Ausreise durch die Bundesbehörden organisiert und durchgeführt. Nach Ankunft in Deutschland ist auch hier eine bis zu 14-tägige Unterbringung der Schutzsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen Friedland oder Doberlug-Kirchhain vorgesehen. Parallel hierzu erfolgen vereinzelt auch individuelle Einreisen von Schutzberechtigten dieser Personengruppe über Drittstaaten.

 

Der Zuzug sozial benachteiligter Menschen aus den EU-Staaten Südosteuropas erfolgt seit einigen Jahren nicht mehr verstärkt in die Metropolen des Ruhrgebiets, sondern auch in kleinere, oft kreisangehörige Orte, also in die Fläche Nordrhein-Westfalens. Neben dieser Zuwanderung findet auch eine starke Arbeitsmigration – von hochqualifizierten Fachkräften über Hilfsarbeitskräfte – aus Südosteuropa nach NRW bis ins Grenzgebiet zu den Niederlanden statt. Durch diese unterschiedlichen Facetten ist das Thema der Zuwanderung aus Südosteuropa mittlerweile für nahezu alle Kommunen in NRW relevant. Mehrere Landesressorts widmen sich mit ihrem jeweiligen fachlichen Fokus diesem Themenfeld und tauschen sich dazu aus.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) hat 2017 eine Förderung über die jeweiligen Kommunalen Integrationszentren (KI) für Kommunen initiiert, die im Zusammenhang mit hoher Zuwanderung sozial benachteiligter Menschen aus den EU-Staaten Südosteuropas vor besonderen Herausforderungen stehen. Über das Programm „Zuwanderung aus Südosteuropa“ werden in den Jahren 2022-2024 folgende 35 Standorte in 26 Kommunen mit jährlich rund 5,5 Millionen Euro gefördert: Ahlen (Kreis Warendorf), Augustdorf (Kreis Lippe), Bad Salzuflen (Kreis Lippe), Bergheim (Rhein-Erft-Kreis), Bocholt (Kreis Borken), Bönen (Kreis Unna), Coesfeld (Kreis Coesfeld), Dortmund, Duisburg, Düren (Kreis Düren), Emmerich am Rhein (Kreis Kleve), Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg (Ennepe-Ruhr-Kreis), Gladbeck (Kreis Recklinghausen), Gronau (Kreis Borken), Gütersloh (Kreis Gütersloh), Hagen, Hamm, Herne, Herzebrock-Clarholz (Kreis Gütersloh), Horn-Bad Meinberg (Kreis Lippe), Krefeld, Kreuztal (Kreis Siegen-Wittgenstein), Lengerich (Kreis Steinfurt), Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oer-Erkenschwick (Kreis Recklinghausen), Plettenberg (Märkischer Kreis), Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh), Stadtlohn (Kreis Borken), Velbert (Kreis Mettmann), Werdohl (Märkischer Kreis), Wesseling (Rhein-Erft-Kreis), Wuppertal.

Durch das Förderprogramm soll die Teilhabe und Integration von Menschen aus Südosteuropa lokal verbessert werden. Bei der Erarbeitung der Maßnahmen werden sie direkt eingebunden. Die KI können durch die Landesförderung vor Ort gezielt bedarfsgerechte Unterstützungsmöglichkeiten schaffen. Dazu gehören beispielsweise die Beratung von Eltern, die einen Betreuungs- oder Schulplatz für ihr Kind suchen, die Erklärung von Rechten und Pflichten als Mieterinnen und Mieter oder auch die Vermittlung zu Anlaufstellen bei Fragen zur Krankenversicherung oder zu medizinischer Versorgung. Daneben wird der Austausch zwischen neuzugewanderten Menschen und denjenigen, die schon lange vor Ort leben, gestärkt.

Das MKJFGFI führt parallel zu der Förderung ein Rahmenprogramm für alle Kommunen in NRW durch, die verstärkten Handlungsbedarf aufgrund des Zuzugs sozial benachteiligter EU-Bürger:innen aus Südosteuropa bei sich erkennen und einen Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen sowie fachliche Expertise zu dem Thema wünschen. Die Konferenzen sind jeweils einem Schwerpunktthema gewidmet.

Richtlinie zum Förderprogramm „Zuwanderung aus Südosteuropa
Pressemitteilung vom 3. Juli 2023 zum Förderprogramm „Zuwanderung aus Südosteuropa
Kontakt per E-Mail: SOE-Programm [at] mkjfgfi.nrw.de (SOE-Programm[at]mkjfgfi[dot]nrw[dot]de)

Diese Personengruppe umfasst:

  • die in Nordrhein-Westfalen lebenden, früher angeworbenen ausländischen Arbeitnehmer:innen,
  • die ehemaligen Vertragsarbeitnehmer:innen der früheren DDR, die aus Vietnam, Mozambik und Angola stammen, und
  • deren Familienangehörige

Seit knapp sieben Jahrzehnten leben ausländische Arbeitsmigrant:innen mit ihren Familien in Deutschland. Es begann 1955 mit der Anwerbung von Italiener:innen. Aufgrund der Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland wurden 1960 Anwerbevereinbarungen mit Spanien und Griechenland abgeschlossen. Im Jahr 1961 wurden die Verhandlungen mit der Türkei zu einem positiven Ende geführt. 1963 folgte Marokko und 1964 Portugal. Nach dem Ende der DDR übernahm das wiedervereinigte Deutschland die dort zugewanderten ehemaligen Vertragsarbeitnehmer:innen aus Vietnam, Mozambik und Angola.
 
Viele der „klassischen“ Arbeitsmigrant:innen kamen aus ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Ihre Migration war kurzfristig geplant. Ihr Ziel war es, eine bessere Zukunft für sich und ihre Familien im Herkunftsland zu erreichen. Das Leben wurde auf das Ziel der Rückkehr ausgerichtet, die Ersparnisse ins Herkunftsland geschickt und dort in Haus- und Landkauf angelegt. Von Anfang an bleiben wollte nur eine Minderheit.
 
Seit langem ist aber klar, dass die zeitlich befristete Migration zu einer echten Einwanderung geworden ist. Die Kinder und Enkel der angeworbenen Arbeitnehmer:innen sind hier geboren. Sie sind ein integraler Teil der Gemeinschaft, viele besitzen längst die deutsche Staatsbürgerschaft oder planen, diese zu erwerben.

 

Land Nordrhein-Westfalen

Behörden, Einrichtungen und Kooperationspartner, die im Bereich Integration tätig sind.

Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen

Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen erfüllen im Rahmen ihrer vielfältigen sozialpolitischen Verpflichtungen auch integrationspolitische Aufgaben. So sind die jeweiligen Dezernate 24 (bei der Bez.Reg. Arnsberg Dez. 36), „Sozialwesen/Soziale Angelegenheiten" u. a. Ansprechpartner der Kommunen für die Erstattung von Kosten (Sozialhilfekosten etc.) für ausländische Flüchtlinge. Darüber hinaus bieten die Bezirksregierungen vielfältige Fördermaßnahmen für die soziale, berufliche und kulturelle Integration von Zugewanderten und ihren Familien an.


Das Kompetenzzentrum für Integration (KfI), Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg, ist noch mit umfassenderen integrativen Aufgaben befasst. So obliegen dem KfI u.a. Förderprogramme des Landes sowie die landesweite Förderung von interkulturellen Zentren und von niedrigschwelligen Integrationsvorhaben. Zu diesen Programmen führt das KfI auch Evaluationen und Controllingverfahren durch.


Nachfolgend erhalten Sie die Kontaktadressen der zuständigen Ansprechpartner.

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Tel. 02931/82-0
Fax 02931/ 82 - 2520

poststelle [at] bezreg-arnsberg.nrw.de (E-Mail: poststelle[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)

www.bezreg-arnsberg.nrw.de

 

Integrationsbeauftragte

Frau Rima Henkel
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Tel.02931/82 - 2930

E-Mail: rima.henkel [at] bra.nrw.de (rima[dot]henkel[at]bra[dot]nrw[dot]de)


 

 

Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Tel. 05231/71-0
Fax 05231/71-1295
poststelle [at] bezreg-detmold.nrw.de (E-Mail: poststelle[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)

www.bezreg-detmold.nrw.de

 

Integrationsbeauftragte
 

Frau Cornelia Nowak
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Tel. 05231-71-3204

E-Mailfrank.spannuth [at] brdt.nrw.de (: )cornelia.nowak [at] brdt.nrw.de (cornelia[dot]nowak[at]brdt[dot]nrw[dot]de) 

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
poststelle [at] bezreg-duesseldorf.nrw.de (E-Mail: )Integrationsbeauftragte [at] brd.nrw.de (Integrationsbeauftragte[at]brd[dot]nrw[dot]de) 

Diversity [at] brd.nrw.de (Diversity[at]brd[dot]nrw[dot]de)

 

Integrationsbeauftragte

Frau Sabine Mansour
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel: 0211/475-2210
E-Mail: sabine.mansour [at] brd.nrw.de (sabine[dot]mansour[at]brd[dot]nrw[dot]de)

 

Vertretung:

Frau Christiane Pflug-Schimmel

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf 
Tel.: 0211 475 5680
E-Mail: christiane.pflug-schimmel [at] brd.nrw.de (christiane[dot]pflug-schimmel[at]brd[dot]nrw[dot]de)


 

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel. 0221/147-0
Fax 0221/147-3185
poststelle [at] bezreg-koeln.nrw.de (E-Mail: poststelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)

www.bezreg-koeln.nrw.de

 

Integrationsbeauftragter

Herr Waldemar Wieczorek
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel.: 0221/ 147 2765

E-Mail: waldemar.wieczorek [at] bezreg-koeln.nrw.de (waldemar[dot]wieczorek[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)

Domplatz 1-3
48143 Münster
Tel. 0251/411-0
Fax 0251/411-2525

poststelle [at] bezreg-muenster.nrw.de (E-Mail: poststelle[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)

www.bezreg-muenster.nrw.de

 

Integrationsbeauftragte 
(kommissarisch) 

Frau Carolin Baumeister
Domplatz 1-3
48143 Münster
Tel. 0251/411-1018
E-Mail: carolin.baumeister [at] bezreg-muenster.nrw.de (carolin[dot]baumeister[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)

Frau Lisa Ueter
Domplatz1-3 
48143 Münster
E-Mail:  lisa.ueter [at] bezreg-muenster.nrw.de (lisa[dot]ueter[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)
Tel.: 0251/411 4750
 


Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege

Die zentralen Akteure der Integrationspolitik sind die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die sich in sechs Spitzenverbänden zusammengeschlossen haben:

Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Caritasverbände

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Diakonisches Werk (DW)

Jüdische Kultusgemeinde Landesverbände (ZWST)


Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind geprägt durch unterschiedliche weltanschauliche oder religiöse Motive und Zielvorstellungen. Gemeinsam ist allen, dass sie unmittelbar an die Hilfsbereitschaft und die Solidarität der Bevölkerung anknüpfen. Sie wecken und fördern solche Kräfte und ermöglichen deren Entfaltung in gezielter und koordinierter Aktivität.


Seit Beginn der Zuwanderung von Arbeitsmigranten aus den Anwerberländern beraten die Arbeiterwohlfahrt, der Caritasverband und das Diakonische Werk, Zuwanderinnen und Zuwanderer. Für alle sechs Wohlfahrtsverbände sind Migration und Integration heute Schwerpunktthemen. Sie verfügen über ein breites Netz an Angeboten, auch in unterschiedlichen Sprachen.


www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de

 

Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen

Auch die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen sind wichtige integrationspolitische Akteure etwa im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendsozialarbeit, der Landesjugendämter, der Sprachförderung im Elementarbereich oder in der Familienbildung. Das breit gefächerte Arbeitsfeld der Landschaftsverbände dokumentiert ihr umfangreicher Internetauftritt.

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48133 Münster
Tel.: 0251 591-235
Fax: 0251 591-5405
Schreibtelefon (für Gehörlose): 0251 591-4799
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit [at] lwl.org (oeffentlichkeitsarbeit[at]lwl[dot]org)
www.lwl.org/LWL/portal

Landschaftsverband Rheinland

Kennedy-Ufer 2,
50663 Köln
Tel. 02 21/809 - 0
Fax: 0221/809-2200
E-Mail: presse [at] lvr.de (presse[at]lvr[dot]de)
www.lvr.de


Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen

Die Verbesserung der politischen Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist ein wesentlicher Beitrag zur Integration. Volle politische Rechte genießen Spätaussiedler:innen mit dem Zeitpunkt ihrer Zuwanderung, die übrigen Menschen mit Einwanderungsgeschichte mit der Einbürgerung. Bürger:innen aus EU-Staaten steht das kommunale Wahlrecht und das Wahlrecht zum Europäischen Parlament zu. Bei allen übrigen beschränkt sich direkte politische Partizipation vorwiegend auf die Wahl der kommunalen Integrationsräte und -ausschüsse.

Mit ihrem Zusammenschluss am 26.10.1996 in Oberhausen schufen sich die Ausländerbeiräte in Nordrhein-Westfalen eine Plattform, die ihre Interessen und Anliegen wirkungsvoll aufgreift und dadurch ihre Arbeit vor Ort unterstützt und verbessert. Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen unterstützt die kommunalen Integrationsräte und -ausschüsse, koordiniert ihre Arbeit in Nordrhein-Westfalen und dient der Durchsetzung der Interessen der Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Weitere Informationen über den Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen finden Sie im Internetangebot unter

www.landesintegrationsrat-nrw.de



 

Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen

Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenschluss der freien anerkannten Träger der Jugendsozialarbeit und setzt sich für die schulische und berufliche Integration vor allem sozial- und arbeitsmarktbenachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen im Alter von 12- 27 Jahren ein.

Sprecherin des Vorstands: Andrea Schaffeld

Geschäftsstelle:

LAG Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen
c/o LAG ÖRT
im Thodor-Brauer-Haus - Berufsbildungszentrum Kleve e.V.
Kurfürstenstr. 8
46446 Emmerich
Tel.: 02822-9305-12
andrea.schaffeld [at] tbh-kleve.de (E-Mail: andrea[dot]schaffeld[at]tbh-kleve[dot]de)

www.jugendsozialarbeit-nrw.de
 

 


Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit Nordrhein-Westfalen e.V. (LAG)


Die LAG Jungenarbeit will geschlechtsbezogene Jungenarbeit systematisch fördern und qualifizieren sowie die erforderliche Lobbyarbeit für deren Anerkennung als notwendiger Bestandteil geschlechtsbezogener Arbeit in Jugendhilfe, in Politik und Administration leisten.


Die LAG Jungenarbeit versteht sich als Kontaktstelle für den Fachdialog unter Trägern der Jugendhilfe und Fachkräften aus Praxis und Wissenschaft.


Sie wirkt im Sinne der Inhalte von Jungenarbeit und im Interesse ihrer Anbieter bei der jugendpolitischen Gesetzgebung und bei der Entwicklung administrativer Prozesse mit und steht Politik und Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung.

www.lagjungenarbeit.de

 

Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit in Nordrhein-Westfalen e.V. (LAG)

Die LAG ist ein Fachverband der Mädchenarbeit im Rahmen der Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen, ein Dachverband für Trägerinnen und Initiativen von Mädcheneinrichtungen der offenen Mädchenarbeit, der Mädchenkultur- und -bildungsarbeit, für die Mädchenarbeit in Häusern der Offenen Tür, in Jugendbildung, Schule, Jugendberufshilfe und anderen Vereinen und Verbänden der Jugendhilfe sowie für Institutionen der Interessenvertretung von Mädchen.


Zweck des Vereins ist auf Grundlage der Förderung der Jugendhilfe die Unterstützung, Förderung und Entwicklung von feministischer Mädchenarbeit in Nordrhein-Westfalen.


www.maedchenarbeit-nrw.de

 

Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen Nordrhein-Westfalen

Der Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen ist ein gesetzlich legitimiertes Gremium. Er setzt sich aus 15 ehrenamtlich berufenen Mitgliedern zusammen, die aus den Bezirksregierungen, aus den Verbänden der auf Landesebene tätigen Organisationen der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und aus dem Bereich des wirtschaftlichen oder sozialen Lebens und damit gesellschaftlichen Lebens des Landes entsandt werden.

Seine Aufgabe ist es, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen zu unterrichten und sachverständig zu beraten. Er soll die Interessen der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler in der Öffentlichkeit vertreten und bei ihnen Verständnis für die Maßnahmen der Behörden wecken. Vor allem Fragen der Aufnahme, der Unterbringung, der sprachlichen, schulischen, beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung der Aussiedlerinnen oder Aussiedler und Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler umfassen den Aufgabenkatalog des Landesbeirats. Er wirkt in seiner Arbeit darauf hin, dass mehr Menschen, vor allem auch aus dem vorgenannten Personenkreis, für das bürgerschaftliche Engagement in der Integrationsarbeit gewonnen werden und sie für eine aktive Mitarbeit ermutigt und befähigt werden.

www.landesbeirat.nrw.de

 

Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen (LPR)

Landespräventionsrat
beim Justizministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf

E-Mail:lpr [at] jm.nrw.de ( lpr[at]jm[dot]nrw[dot]de)


Der Landespräventionsrat ist eine Service-, Informations- und Koordinierungsstelle zur Förderung, Initiierung und Optimierung gesamtgesellschaftlicher Kriminalprävention auf Landesebene. Er leistet einen Beitrag zur rationalen Gestaltung der Kriminalpolitik des Landes und berät Politik und Verwaltung.


Der Landespräventionsrat wurde im Sommer 2002 auf Initiative der Landesregierung gegründet. Er bringt Vertreterinnen und Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zusammen, um die Aufgaben einer effektiven Kriminalprävention gemeinsam anzugehen. 18 ehrenamtliche Mitglieder und ein Vorsitzender wurden in den Rat berufen, darunter Wissenschaftler (Kriminologen, Psychologen und Sozialwissenschaftler), Politiker, Vertreter der Wirtschaft, der Kirchen, der Verwaltungen, der Medien, sozialer Verbände und Organisationen. Unterstützt wird der Landespräventionsrat durch drei hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle in Düsseldorf.

www.lpr.nrw.de

 

Kompetenzzentrum für Integration

Bezirksregierung Arnsberg 

Dezernat 36 - Kompetenzzentrum für Integration

Seibertzstr. 1

59821 Arnsberg

Tel.: 02931 / 82-2900

Fax: 02931 / 82-2909

E-Mail: poststelle [at] bezreg-arnsberg.nrw.de (poststelle[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)

Das Kompetenzzentrum für Integration unterstützt landesweit den Integrationsprozess durch Beratung, Förderung und Wissenstransfer. Es wendet sich an Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, sowie an Kommunen, Institutionen und Verbände.

Im Rahmen der bereits schon in anderen Bundesländern praktizierten Direktverteilung agiert das Kompetenzzentrum für Integration als Koordinierungsstelle und Bindeglied zwischen den Zugewanderten und den Aufnahmekommunen in Fortsetzung seiner seit Jahrzehnten bewährten Arbeit als Aufnahme- und Verteilstelle. Die Möglichkeiten der Vor-Ort-Unterbringung werden unter verstärkter kooperativer Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden, den Aufnahmegemeinden und weiteren Integrationsakteuren ausgeschöpft.

www.kfi.nrw.de

 

Landesstiftung Zentrum für Türkeistudien (ZfTI)

Kontakt

Altendorfer Straße 3, 45127 Essen

Tel.: 0201 / 3198-0

Fax: 0201 / 3198-333

E-Mail: zfti [at] zfti.de (zfti[at]zfti[dot]de)

 

Seit seiner Gründung wird das in Essen ansässige Zentrum für Türkeistudien (ZfTI), ein Aninstitut der Universität Duisburg – Essen, von der Landesregierung finanziell unterstützt. Im Dezember 2001 wurde das bis dahin in Form eines eingetragenen Vereins (e.V.) betriebene Institut in eine Landesstiftung überführt.

Aufgabe des Instituts ist es, durch Forschungsvorhaben, Untersuchungen und Bewertungen, durch Tagungen und andere Informationsveranstaltungen vertiefte Kenntnisse über das Leben der türkischstämmigen Bevölkerung, aber auch über das anderer Zuwanderergruppen vor allem in Nordrhein-Westfalen zu vermitteln. Es soll ihre Kultur und Traditionen erklären, ihre Erwartungen und Bedürfnisse aufzeigen und Einblick in ihr soziales Umfeld und ihre Arbeitswelt gewähren, um dadurch Hilfen für die Integration zu geben und bei Zugewanderten und Einheimischen mehr gegenseitiges Verständnis zu wecken.

Das Zentrum für Türkeistudien hat gegenüber der Landesregierung beratende und unterstützende Funktion bei der Entwicklung von Konzeptionen und Handlungsansätzen in Fragen, die die Türkei und Nordrhein-Westfalen und das Zusammenleben von Deutschen und Zugewanderten betreffen. Aus dieser Funktion heraus gibt es zwischen dem Institut und der Landesregierung eine enge Zusammenarbeit in zahlreichen Projekten, die die Situation und die Entwicklungspotenziale der Zugewanderten mit ausländischem Pass betreffen.

www.zfti-online.de (Link funktioniert, aber korrekte URL lautet https://www.zfti.de/)