Integration
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Einwanderung
Das Teilhabe-und Integrationsgesetz NRW hilft uns die Einwanderinnen und Einwanderer besser zu integrieren. Die Integration erfolgt auf allen Gebieten, so zum Beispiel in den Bereichen der Schule und in der Arbeitswelt. Der Förderung der Sprache kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Bei der Integration in NRW spielen auch die Organisationen, die sich mit Integration beschäftigen, eine wichtige Rolle. Ihnen allen ist es zu danken, dass Integration viele Gesichter hat, dies zeigen gute Beispiel der Integration vor Ort.
Organisationen
Hier werden die Behörden, Bereiche und Kooperations- und Netzwerkpartner der Landesregierung abgebildet, die im Themenbereich "Zuwanderung und Integration" in Nordrhein-Westfalen tätig sind.
Land Nordrhein Westfalen
Ergänzend wird auf einige Institutionen des Bundes hingewiesen:
Bund/Sonstige
Integration und Arbeit
Wegen der zentralen Bedeutung der Einmündung in Qualifizierung und Beschäftigung enthält das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe in NRW auch den §8, in dem Grundsätze zur Integration /Arbeit normiert sind.
Die Aktivitäten der Landesregierung konzentrieren sich insbesondere auf Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die sich mit dem Willen und auch mit der Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen befinden.
Die Landesregierung setzt sich für die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüssen ein. Gleichzeitig stehen – mit Blick auf das künftige Fachkräftepotenzial – insbesondere auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven der Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Zentrum der Aktivitäten. Vielfalt im Unternehmen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und kann zum Unternehmenserfolg entscheidend beitragen. Um eine chancengerechte Teilhabe am Arbeitsleben sicherzustellen, ist es aus Sicht der Landesregierung aber auch erforderlich, dass Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den auf Landes- und Regionalebene bestehenden ausbildungs- und beschäftigungsfördernden Gremien vertreten sind.
Nordrhein-Westfalen profitiert seit Jahrzehnten davon, dass Menschen aus anderen Staaten in unser Land kommen, um hier zu leben und zu arbeiten. Allerdings sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Landesverwaltung noch unterrepräsentiert.
Da die Verwaltungen nicht auf die Kompetenzen und Potenziale von Zugewanderten verzichten können, setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf vielfältige Maßnahmen, um den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung zu erhöhen.
Integration und Sprache
Wichtigste Voraussetzung für eine gelingende Integration in Deutschland ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Nur wer die deutsche Sprache beherrscht, hat die Chance, erfolgreich an Bildung und Beschäftigung teilzuhaben. Ohne eine gemeinsame Sprache misslingt Kommunikation, ist das friedliche Zusammenleben gefährdet. Deshalb setzt sich die Landesregierung für die frühzeitige Vermittlung von Sprachkenntnissen für Zugewanderte ein.
Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz hat die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Menschen, die neu nach Deutschland einwandern, so früh und umfassend wie möglich Deutsch lernen. Mit dem Zuwanderungsgesetz ist erstmals eine bundesgesetzliche Verantwortung für Integrationskurse definiert worden. Die Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden, bei speziellen Zielgruppen bis zu 900 Stunden) und einem Orientierungskurs (100 Stunden), in dem die Zuwanderer über Recht, Kultur und Geschichte Deutschlands informiert werden. Informationen zu den Integrationskursen finden Sie im Internetportal Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Bereits im Kindergarten muss systematisch mit einer Sprachförderung begonnen werden, damit möglichst alle Kinder bei Schulbeginn im sprachlichen Bereich gleiche Startchancen haben.
Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung
Unterricht in der Herkunftssprache
Sprachfördernde Maßnahmen schaffen die Voraussetzungen für eine gelingende Integration und den Zugang zu Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten.
Mit dem Grundangebot an Integrationsförderung in Form von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz – wird das Sprachkursangebot früher und zielgerichteter an Neuzuwanderinnen und -zuwanderer herangetragen.
In die Integrationsgrundförderung werden auch bereits länger in Deutschland lebende Zugewanderte einbezogen, sog. nachholende Integration.
Das Zuwanderungsgesetz regelt seit seinem In-Kraft-Treten am 1. Januar 2005 die Sprachförderung für erwachsene Zugewanderte in Form eines Grundangebotes. Detaillierte Informationen finden Sie in diesem Abschnitt unter „Integrationskurse".
Neben diesem gesetzlich festgelegten Sprachförderangebot wird es auch weiterhin Sprachfördermaßnahmen geben, zum einen zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse, zum anderen auch für Personenkreise, die nicht von dem gesetzlichen Förderangebot erfasst werden.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
Euro-Schulen-Organisation (ESO)
Otto Benecke Stiftung e.V. (OBS)
Weiterbildungsakademien
Kostenloser Audiosprachkurs für Flüchtlinge
Deutsch lernen mit der Deutschen Welle
Die Deutsche Welle bietet Deutsch-Sprachkurse in der Grundstufe, Mittelstufe sowie Kurse für Deutsch in der Wirtschaft an. Sie haben die Möglichkeit Audiodateien direkt am Computer zu hören und können sich die Begleitbücher herunterladen.
Unterricht Deutsch als Fremdsprache
Der Internet-Service für den Unterricht Deutsch als Fremdsprache bietet ein Forum, eine Übungsdatenbank, Einstufungstests und Informationen für Lehrer. Dazu gehört beispielsweise eine umfangreiche Linkliste.
www.deutsch-als-fremdsprache.de
Goethe-Institut
Das Goethe-Institut setzt international anerkannte Standards im „Deutsch als Fremdsprache"-Unterricht. Es führt Sprachkurse durch, erarbeitet Lehrmaterialien, bildet Lehrende fort und nimmt an wissenschaftlichen Forschungen und sprachenpolitischen Initiativen teil.
Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF)
Der FaDaF hat sich zum Ziel gesetzt, das Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen. Weiterhin fördert der Verband das Studium von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland, das Fach Deutsch als Fremdsprache (DaF) sowie die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die Kurse bestehen aus 300 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten) pro Kurs und werden analog den curricularen Standards der Integrationskurse des Bundes durchgeführt werden. Damit soll ein Wechsel in einen Integrationskurs, z.B. bei Anerkennung des Asylantrags, möglichst reibungslos erfolgen können. Ziel ist, dass die Teilnehmenden die Basissprachkurse mit dem Zielniveau A1 GER abschließen, welches oftmals Voraussetzung für die weiterführenden Sprachangebote ist.
Die Basissprachkurse sind für Flüchtlinge mit einer individuell guten (nicht eindeutig geklärten) Bleibeperspektive zugänglich. Diese Zielgruppe hat derzeit keinen Zugang zu den Integrationskursen oder anderen Sprachförderangeboten des Bundes. Aber auch diese Geflüchteten müssen die Möglichkeit erhalten, schon früh mit dem Erwerb der deutschen Sprache zu beginnen. Die Zuweisung der Teilnehmenden an die Sprachkursträger erfolgt durch die örtlichen Integration Points.
Potentielle Sprachkursträger finden alle notwendigen Informationen unter: https://www.mags.nrw/esf-antrag
Weiterbildungsakademien
Nordrhein-Westfalen verfügt über ein Netzwerk von Weiterbildungsakademien.
Vorwiegend in Internatsform werden hier Qualifizierungs- und Sprachkurse angeboten.
Beispiele hierfür sind:
Klausenhof www.akademie-klausenhof.de,
IN VIA Akademie/Meinwerk-Institut gGmbH www.meinwerk.de,
Institut für Migrations- und Aussiedlerfragen Heimvolkshochschule St. Hedwigs-Haus e.V. www.st-hedwigshaus.de
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