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Familie

Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen und persönlichen Neuanfang. Nachfolgend finden Sie sowohl Informationen für Ratsuchende als auch für Beratungsstellen.

Informationen für Ratsuchende

Als besondere Form der Schuldenregulierung können überschuldete Menschen ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten und sich dadurch von ihren Schulden befreien. Die Beratungsstellen informieren umfassend über Inhalte und Aufgaben innerhalb eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Sie unterstützen und begleiten Ratsuchende bei der Erstellung und Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches und stellen gegebenenfalls eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches aus. Die Beratungsstellen erarbeiten in diesem Fall gemeinsam mit den Ratsuchenden den Insolvenzantrag. Während der gesamten Verfahrensdauer stehen die Verbraucherinsolvenzberater:innen und Ansprechpartner:innen zur Verfügung.

Die Verbraucherinsolvenzberatung berücksichtigt neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch die psychischen, familiären und sozialen Zusammenhänge. Bei psychosozialen Problemlagen, wie zum Beispiel einer Suchterkrankung oder bei familiären Problemen, wird im Rahmen der Netzwerkarbeit ein Kontakt zu den entsprechenden Beratungsdiensten hergestellt. Bei Kontopfändungen helfen Verbraucherinsolvenzberatungsstellen bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos und stellen als anerkannte Stellen die hierzu notwendige Bescheinigung aus.


Informationen für Beratungsstellen

Im Download-Bereich finden Sie den Richtlinientext sowie zahlreiche weitere Informationen zur Förderung


Weitere Informationsquellen

Weitere Informationen rund um das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Arbeit der anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erhalten Sie auf der Website  Fachberatung Schuldnerberatung NRW sowie auf der Internetseite Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.


In Nordrhein-Westfalen sind rund 200 Beratungsstellen für die Verbraucherinsolvenz anerkannt. Über den Familienlotsen können Sie herausfinden, welche anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen sich in Ihrer Nähe befinden.

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende betreuen ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Fallen Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils aus, verschärft sich die Situation. In dieser besonderen Lebenssituation hilft der Unterhaltsvorschuss.

Sie erhalten Unterhaltsvorschuss, wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen und vom anderen Elternteil für das Kind keinen oder einen zu geringen Unterhalt bekommen. Das tägliche Leben Ihres Kindes muss seinen Schwerpunkt eindeutig in Ihrem Haushalt haben.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich dabei nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Das Kindergeld wird hiervon abgezogen. 

Unterhaltsvorschuss kann bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs gezahlt werden.

Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

1.    Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen oder
2.    Sie erhalten SGB II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600,00 Euro brutto monatlich zur Verfügung.

Weitere Informationen wie zum Beispiel, unter welchen Voraussetzungen Sie den Unterhaltsvorschuss erhalten können, wie hoch die jeweiligen Zahlbeträge sind und wo Sie vor Ort oder auch online einen Antrag stellen können, erhalten Sie auf dem Familienportal.NRW

 

Kindergeld

Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, je nach Voraussetzungen auch länger.

Das Kindergeld wird zur Sicherung des Existenzminimums des Kindes und zur Förderung der Familie ausbezahlt. Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Darüber hinaus gibt es Kindergeld

  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Darüber hinaus gibt es einige Sonderregelungen, etwa bei Kindern mit Behinderungen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Familienportal NRW , bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei Ihrer örtlich zuständigen Familienkasse.

 

 

Elternzeit

Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen.

Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch.
 
Elternzeit können Sie in Anspruch nehmen, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen.

Detailinformationen zur Elternzeit haben wir auf dem Familienportal NRW für Sie zusammengestellt.

Dort erfahren Sie zum Beispiel,

  • wer Anspruch auf Elternzeit hat,
  • wie man die Elternzeit verteilen kann,
  • was man bei der Anmeldung der Elternzeit beachten sollte und
  • ob man während der Elternzeit Teilzeit arbeiten kann.

Sind noch Fragen zur Elternzeit offen? Dann wenden Sie sich an unsere Elternzeit-Hotline: Tel: 0211/837-1912 oder schreiben Sie uns über unser Formular (siehe Spalte rechts).
 

Das Elterngeld

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für die Betreuung ihres Neugeborenen nehmen.

Elterngeld und Elternzeit

Nach der Geburt ermöglichen Elterngeld und Elternzeit den Eltern die intensive Betreuung des Kindes und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung.

Zugleich werden die Voraussetzungen für eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.

Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten rund zwei Drittel des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens. Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, zur Betreuung ihres Kindes im Beruf auszusetzen oder kürzerzutreten und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechtzuerhalten.
 
 

Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnen Zugangschancen

Bedürftige Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und darauf, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets eröffnen ihnen mit den Zugang zu Bildung, Sport, Kultur und anderen Aktivitäten bessere Entwicklungsperspektiven.

Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Möglichkeiten bekommen, um gut aufzuwachsen. Die finanzielle Situation soll nicht im Weg stehen, wenn ein Kind am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder am Vereinssport teilnehmen möchte, eine Klassenfahrt ansteht oder Nachhilfestunden benötigt werden. Dafür gibt es die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, haben einen Anspruch auf diese Zuschüsse.

Weitere Informationen - zum Beispiel zu den Voraussetzungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe und zur Antragstellung - finden Sie unter Familienportal.NRW.

Finanzielle Leistungen

Familien mit Kindern sind ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft und sichern deren Zukunftsfähigkeit. Deshalb fördert der Staat Familien mit Kindern auch in finanzieller Hinsicht.

Familien mit Kindern leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Es ist die Aufgabe der Familienpolitik, die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen für die Familiengründung zu schaffen. Denn die Familiengründung hat erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Eltern: 

  • Der Lebensunterhalt der neuen Familienmitglieder muss aufgebracht und gesichert werden und es müssen tragfähige und verlässliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Kinder geschaffen werden.
  • Außerdem schränkt die Betreuung eines Kindes den Umfang der Erwerbstätigkeit für mindestens einen Elternteil ein. Dies führt zu einem niedrigeren Familieneinkommen.

Um diese finanziellen Belastungen auszugleichen, stellt der Staat ein ganzes Bündel an finanziellen Hilfen für Familien bereit. Sie sind auch Anerkennung für die Leistung, die Familien für die Gesellschaft erbringen.

Überblick über die einzelnen Leistungen

Wichtige familienpolitische Leistungen sind z.B.: 

Auf dem Familienportal.NRW finden Familien einen vollständigen Überblick über die Leistungen, die ihnen zustehen und viele weitere Informationen rund um das Familienleben.

Schwangerschaftsberatung

Beratung in der Schwangerschaft und Unterstützung bei Konflikten

In allen Fragen rund um eine Schwangerschaft gibt es kostenlose und vertrauliche Beratung. Im Konfliktfall gehören dazu auch die Schwangerschaftskonfliktberatung und der Beratungsschein. Die Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen in NRW bieten Beratungsangebote auch telefonisch oder digital an.

In über 200 Schwangerschaftsberatungsstellen bekommt jede Person Rat und Unterstützung zu allen Fragen rund um Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt. Dazu gehören unter anderem Informationen über soziale Hilfen für Schwangere und Familien sowie bei Bedarf die Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung und einer Kinderbetreuung. Auch unbürokratische finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind können vermittelt werden. Ein Faltblatt über die Bundesstiftung Mutter und Kind können Sie beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestellen oder auf dieser Seite downloaden.
Wenn eine Frau einen Abbruch der Schwangerschaft in Erwägung zieht, erhält sie in den staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen eine ergebnisoffene Beratung und Beratungsbescheinigung.
Alle Beratungen sind vertraulich und die Frau kann auf Wunsch anonym bleiben. Beratungsstellen in der Nähe finden Schwangere auf der Webseite www.familienplanung.de über den Wohnort oder die Postleitzahl.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in der Regel keine Leistung der Krankenkasse. Wenn Frauen nach ihrem Einkommen und Vermögen dazu in der Lage sind, müssen sie die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs selbst tragen. Das Land kann die Kosten des Abbruchs jedoch übernehmen, wenn die Frau dadurch unzumutbar belastet würde. Dazu muss ein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen" im Download auf dieser Seite.

Vertrauliche Geburt

Für Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten müssen, gibt es das Angebot der vertraulichen Geburt. Sie können anonym bleiben und in einem Krankenhaus entbinden. Weitere Informationen gibt es unter www.geburt-vertraulich.de bei der gebührenfreien Hotline 0800 40 40 020 und in allen Schwangerschaftsberatungsstellen.

Präventive Angebote

Die Beratungsstellen bieten für Schulklassen und Jugendgruppen Sexualaufklärung mit Information über Empfängnisverhütung und den Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten an. Bei der sexuellen Bildung geht es auch um sexuelle Vielfalt, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität.

Familienberatung

Das Familienministerium fördert das gebührenfreie Angebot

Viele Familien erleben Krisensituationen, in denen sie Hilfe brauchen. In NRW können sie sich vertrauensvoll an eine der rund 300 landesgeförderten Familienberatungsstellen wenden.

Unsicherheit und Überforderung bei der Kindererziehung und beim familiären Zusammenleben sind eine große Herausforderung. Das gilt besonders für alleinerziehende Eltern und für Familien, die sich gerade in einer Trennungsphase befinden oder eine solche erst kürzlich durchgemacht haben.  In Nordrhein-Westfalen stehen Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und ihren Eltern kostenlos und vertraulich rund 300 Familienberatungsstellen zur Verfügung. Sie werden vom Ministerium unter den Voraussetzungen des § 29 HHG und der Grundsätze der Förderung der Familienberatung in Nordrhein-Westfalen gefördert.

Beratungsangebot im Internet

Sie können die Familienberatungsstellen im Internet beispielsweise im Familienportal.NRW finden oder die Adressen bei Ihrem Jugendamt erfragen. Hilfreich bei der Suche sind auch die folgenden beiden Internetseiten:


Das Familienministerium fördert auch professionelle Beratung im Internet: Zwei hilfreiche Websites sind www.bke-elternberatung.de und www.bke-jugendberatung.de. Außerdem bieten inzwischen die meisten Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen eine Onlineberatung an. Unter den externen Links zum Thema finden Sie die Empfehlungen für Webadressen in kirchlicher und nicht kirchlicher Trägerschaft.