Endlich Urlaub: Entspannung für die ganze Familie mit der „Familienzeit NRW“
Die Jahre der Pandemie und ihre Folgen, aber auch die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges stellen für viele Familien eine anhaltende Belastung und Verunsicherung dar. Damit Familien sich gut erholen und eine gemeinsame Auszeit vom Alltag nehmen können, hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen während der Corona-Pandemie ein Programm zur Förderung von Familienurlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten aufgelegt. Über die „Familienzeit NRW“ können interessierte Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung einen Familienurlaub beantragen.
Das Förderprogramm bietet drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote mit Spiel, Spaß und spannenden Erlebnissen.
Um an der „Familienzeit NRW“ teilnehmen zu können, muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Zudem muss die Familie einen gemeinsamen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Berechtigt sind i.d.R. Familien, die im Leistungsbezug, teilhabeberechtigt oder im Wohngeldbezug sind, Familien, die aufgrund von Kurzarbeit Einkommensverluste hinnehmen mussten und Familien, in denen bei einem Familienmitglied eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent vorliegt. Der Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. ist bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob eine Förderung möglich ist, sehr gerne behilflich.
Die Anreise kann individuell gestaltet werden und mit dem Pkw oder der Bahn erfolgen. Auch hier ist der Reisedienst gerne behilflich. Die Familien beteiligen sich an der Ferienwoche mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld wird von den Familien getragen.
Pressemitteilung : „Familienzeit NRW“ startet wieder: Land unterstützt Urlaub für Familien in Familienferienstätten
Weitere Informationen und Antragstellung:
Die Familienerholung wird über den Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. organisiert. Der Antrag kann ausschließlich online über die Seite des Reisedienstes unter www.familienerholung-nrw.de gestellt werden. Für Fragen rund um den Urlaub und die Antragstellung steht der Reisedienst telefonisch unter 0800 0005627 (kostenfrei) oder per Mail an info [at] familienerholung-nrw.de (info[at]familienerholung-nrw[dot]de) zur Verfügung.
Kontakt:
Herr Axel Nickol
Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.
Fachbereich Reise und Erholung
Nicolaistraße 2
59423 Unna
www.familienerholung-nrw.de
In welchen Ferienstätten kann Urlaub gemacht werden:
In dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten, vorrangig in Nordrhein-Westfalen:
Familienferienstätte St. Ludger
Auf der Hardt 40
53949 Dahlem-Baasem
www.eifel.info/a-familienferienstaette-st-ludger
Heinrich Lübke Haus
Zur Hude 9
59519 Möhnesee-Günne
www.heinrich-luebke-haus.de
Matthias-Claudius-Haus
Matthias-Claudius-Weg 1
59872 Meschede-Eversberg
www.matthias-claudius-haus.de
Naturfreundehaus Käte Strobel
Käte-Strobel-Weg 30
51647 Gummersbach
www.kaete-strobel-haus.de
Naturfreundehaus Teutoburg
Detmolder Str. 738
33699 Bielefeld
www.nfht.de
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