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Familie

Mutter, Vater und drei Kinder laufen zusammen durch einen Wald.

Endlich Urlaub: Entspannung für die ganze Familie mit der „Familienzeit NRW“

Die Jahre der Pandemie und ihre Folgen, aber auch die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges stellen für viele Familien eine anhaltende Belastung und Verunsicherung dar. Damit Familien sich gut erholen und eine gemeinsame Auszeit vom Alltag nehmen können, hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen während der Corona-Pandemie ein Programm zur Förderung von Familienurlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten aufgelegt. Über die „Familienzeit NRW“ können interessierte Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung einen Familienurlaub beantragen.

Das Förderprogramm bietet drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote mit Spiel, Spaß und spannenden Erlebnissen.

Um an der „Familienzeit NRW“ teilnehmen zu können, muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Zudem muss die Familie einen gemeinsamen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Berechtigt sind i.d.R. Familien, die im Leistungsbezug, teilhabeberechtigt oder im Wohngeldbezug sind, Familien, die aufgrund von Kurzarbeit Einkommensverluste hinnehmen mussten und Familien, in denen bei einem Familienmitglied eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent vorliegt. Der Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. ist bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob eine Förderung möglich ist, sehr gerne behilflich.

Die Anreise kann individuell gestaltet werden und mit dem Pkw oder der Bahn erfolgen. Auch hier ist der Reisedienst gerne behilflich. Die Familien beteiligen sich an der Ferienwoche mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld wird von den Familien getragen.

 Pressemitteilung : „Familienzeit NRW“ startet wieder: Land unterstützt Urlaub für Familien in Familienferienstätten

Weitere Informationen und Antragstellung:


Die Familienerholung wird über den Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. organisiert. Der Antrag kann ausschließlich online über die Seite des Reisedienstes unter www.familienerholung-nrw.de gestellt werden. Für Fragen rund um den Urlaub und die Antragstellung steht der Reisedienst telefonisch unter 0800 0005627 (kostenfrei) oder per Mail an info [at] familienerholung-nrw.de (info[at]familienerholung-nrw[dot]de) zur Verfügung.


Kontakt:
Herr Axel Nickol
Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.
Fachbereich Reise und Erholung
Nicolaistraße 2
59423 Unna
www.familienerholung-nrw.de


In welchen Ferienstätten kann Urlaub gemacht werden:

In dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten, vorrangig in Nordrhein-Westfalen:


Familienferienstätte St. Ludger
Auf der Hardt 40
53949 Dahlem-Baasem
www.eifel.info/a-familienferienstaette-st-ludger


Heinrich Lübke Haus
Zur Hude 9
59519 Möhnesee-Günne
www.heinrich-luebke-haus.de


Matthias-Claudius-Haus
Matthias-Claudius-Weg 1
59872 Meschede-Eversberg
www.matthias-claudius-haus.de


Naturfreundehaus Käte Strobel
Käte-Strobel-Weg 30
51647 Gummersbach
www.kaete-strobel-haus.de


Naturfreundehaus Teutoburg
Detmolder Str. 738
33699 Bielefeld
www.nfht.de

Evaluation der familienpolitischen Leistungen

Anschlussevaluation der familienpolitischen Leistungen: Evaluation der Corona-bedingten Veränderungen und der Bedeutungswandel digitaler Angebote der familienpolitischen Leistungen

Familien in Nordrhein-Westfalen durch flächendeckende Angebote der Familienbildung, Familienberatung und Familienpflege zu unterstützen, gehört zu den Kernaufgaben der Familienpolitik unseres Landes. Nachdem die familienpolitischen Leistungen wissenschaftlich fundiert und im Dialog mit den Fachkräften und den Familien selbst umfassend evaluiert wurden, liegt nun auch die im Anschluss durchgeführte Evaluation zur Veränderung der digitalen Strukturen und Angebote während und nach der Pandemie vor. 

Um die Angebote, Bedarfe, Wirksamkeit und Finanzierung der Familienbildung, -beratung und -pflege systematisch zu untersuchen, wurde bereits Ende 2018 eine umfangreiche, wissenschaftliche und ergebnisoffene Evaluation von der Prognos AG zusammen mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe und der Technischen Hochschule Köln begonnen und zum Jahresende 2020 abgeschlossen.  

Hieran wurde die Evaluation zur Veränderung der digitalen Strukturen und Angebote während und nach der Pandemie angeschlossen. Die Corona-Pandemie hat die Träger aller Bereiche vor besondere Herausforderungen gestellt und damit die Bedeutung der Digitalisierung besonders hervorgehoben. 

Losgelöst von digitalen Notwendigkeiten während der pandemischen Lage bringen auch verschiedene Familienkonstellationen Anforderungen an digitale Formate mit sich. Beispielsweise erfordern unterschiedliche Aufenthaltsorte getrennt lebender Elternpaare oder die alleinige Erziehung durch ein Elternteil flexible Beratungsmodelle sowie Bildungsangebote hinsichtlich Ort und Zeit. 

Die Ergebnisse der Anschlussevaluation liegen nun vor. Sie geben in Einzelberichten sowie einer Gesamtauswertung Aufschluss über Möglichkeiten, aber auch Grenzen digitaler Angebote und stehen zum Download zur Verfügung.

Anlaufstellen für Hilfesuchende

Hier finden Sie eine Übersicht wichtiger Anlaufstellen für hilfesuchende Eltern, Kinder und Jugendliche.

Hilfeportal Sexueller Missbrauch
Beratungsstellen bundesweit
www.hilfeportal-missbrauch.de
 
Örtliches Jugendamt
Die Kontaktdaten Ihres örtlich zuständigen Jugendamtes finden Sie hier.
 
Familien- und Erziehungsberatungsstellen
Die Kontaktdaten der örtlichen Familien- und Erziehungsberatungsstellen erfahren Sie ebenfalls bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder hier.

Familienbildung
Familienbildungsstätten unterstützen Mütter und Väter.
 
Frühe Hilfen
Hilfe und Beratung für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 3 Jahre
www.elternsein.info

Beratung für Alleinerziehende
Hotline für Alleinerziehende bei Trennung mit Kind

Autonome Mädchenhäuser in NRW
Femina vita – Mädchenhaus Herford
www.feminavita.de
 
Lobby für Mädchen, Köln
www.lobby-fuer-maedchen.de
www.lobby-fuer-maedchen.de/oeffnungszeiten-waehrend-corona-krise
 
LSBTIQ*-Beratungsangebote
Weitergehende Informationen zu psychosozialen Beratungsstellen für LSBTIQ* und ihre Angehörigen sind hier zusammengefasst.

Mädchenzentrum Gelsenkirchen
www.maedchenzentrum.com
 
Mädchenhaus Bielefeld
www.maedchenhaus-bielefeld.de
 
ProMädchen Mädchenhaus Düsseldorf
www.promaedchen.de

Schwangerschaftsberatung
Hier finden Sie eine Übersicht des Familienministeriums zu Beratungsstellen.

Verbraucherinsolvenzberatung
Die Verbraucherinsolvenzberatung hilft überschuldeten Menschen ihre sozialen und finanziellen Probleme zu bewältigen.

Guter Start NRW

Land stellt Kommunen neues Suchportal für Familien bereit

Das Familienministerium stellt den Kommunen einen neuen Online-Service zur Einrichtung von Familienportalen zur Verfügung: Über das Programm „Guter Start NRW“ können ab sofort alle Unterstützungsangebote und Kontaktadressen für Eltern mit Kindern bis zum Schuleintritt auf den Internetseiten der Kommunen gebündelt werden.
01.08.2019

Familienstaatssekretär Andreas Bothe: „Wir wollen Eltern mit Vorschulkindern besser unterstützen, indem wir ihnen die Suche nach Angeboten und Ansprechpartnern vor Ort möglichst leicht machen. Mit dem Online-Service ‚Guter Start NRW‘ geben wir den Kommunen ein hilfreiches Werkzeug an die Hand, um Informationen kompakt und übersichtlich darzustellen und die Bedarfe der Familien noch genauer zu erfassen.“

Für den neuen Service wurde das seit 2016 bestehende Onlinesystem „Frühe Hilfen“ in Zusammenarbeit mit Familienverbänden, Elternvertretungen und kommunalen Vertretern weiterentwickelt und ausgebaut. Neu ist – neben der erweiterten Altersgruppe von 0 bis 3 Jahre auf 0 Jahre bis zum Schuleintritt – ein internes Planungstool für die kommunale Jugendhilfeplanung. Über eine Bestandsaufnahme können Lücken in den lokalen Unterstützungsangeboten für Familien besser identifiziert werden.

Die Kommunen stellen die Inhalte selbstständig ein. Die Nutzer können anhand von Stichworten und unterschiedlichen Kriterien wie Wohnort, Altersgruppe und Themengebiet passgenau nach Angeboten suchen, die zusätzlich auf einer Landkarte visualisiert werden. Der Online-Service richtet sich auch an pädagogische Fachkräfte, Kinder- und Jugendärzte und andere Berufsgruppen, die mit Eltern und Kindern arbeiten.

Rund die Hälfte aller Kommunen mit eigenem Jugendamt nutzt das bisherige System bereits. Die Kosten dafür werden aus Landesmitteln finanziert. Perspektivisch soll das Suchportal zusätzlich Angebote zum Übergang von der Schule in den Beruf umfassen, damit auch Familien mit älteren Kindern sowie Jugendliche davon profitieren können.

Das Bild zeigt eine künsltiche Befruchtung, die von einer Maschine durchgeführt wird. Im Hintergrund ist ein Monitor, der die Befruchtung vergrößert darstellt.

Informationen zur Kinderwunschförderung

Die Kinderwunschbehandlung wird seit 2019 vom Bund und dem Land NRW gemeinsam zu gleichen Teilen gefördert. Zusätzlich gewährt das Land NRW eine Pauschale für nicht eheliche Lebensgemeinschaften.

Mit Verabschiedung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2024 und dem vom Bund erhaltenen Zuweisungsschreiben ist ersichtlich, dass der Bund seine Mittel im Vergleich zu den Vorjahren nicht nur für das Jahr 2024 deutlich reduziert, sondern auch eine weitere Mittelabsenkung für das Jahr 2025 ankündigt. Die massiven Mittelkürzungen des Bundes entziehen der gemeinsamen Förderung der Kinderwunschbehandlung leider weitgehend die Grundlage.  Es ist dem Land nicht möglich, hier fehlende Bundesmittel zu kompensieren. 

Vor diesem Hintergrund wird das Land NRW – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – die Förderung der Kinderwunschbehandlung nicht fortsetzen und infolgedessen das Portal für die Antragstellung nicht mehr öffnen. 

Die Landesregierung ist sich darüber bewusst, dass dies viele Interessierte enttäuscht. 

Wir bedauern dies sehr und möchten Ihnen versichern, dass diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen wurde.

Bereits in 2023 bewilligte Anträge auf Förderung werden auf Grundlage eines entsprechenden Auszahlungsantrages und dessen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde noch ausgezahlt. 

Mehrlingsgeld

Für Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern, die zum Zeitpunkt der Geburt in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, gibt es finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung. Ihnen kann eine einmalige Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt werden. Gleichzeitig übernimmt damit der Ministerpräsident Hendrik Wüst die Ehrenpatenschaft für die Mehrlingskinder.

Die Zahlung soll kinderreiche Familien unterstützen. Mit der Unterstützungszahlung erkennt die Landesregierung die besonderen Herausforderungen für Familien an, die sich aus einer Mehrlingsgeburt ergeben.

Unterstützungsberechtigt sind Eltern von Drillingen oder mehr Mehrlingen, die ab dem 1. Januar 2019 geboren werden.

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, nachdem das zuständige Meldeamt die Mehrlingsgeburt bei der Staatskanzlei angezeigt hat. Ein gesonderter Unterstützungsantrag durch die Eltern ist daher nicht notwendig. Die Staatskanzlei meldet sich nach Information über die Mehrlingsgeburt direkt bei den Erziehungsberechtigten, um die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten und das damit verbundene Begrüßungsgeld mitzuteilen.

Haben Sie Fragen zum Mehrlingsgeld der Landesregierung? Nutzen Sie dazu die Kontaktmöglichkeiten hier.

Studie „Familie im Digitalzeitalter“

Wie wirkt sich die Digitalisierung auf das Familienleben aus? Das haben Wissenschaftler im Auftrag des nordrhein-westfälischen Familienministeriums aus der Sicht von Eltern minderjähriger Kinder ermittelt.
Ziel war es, einerseits den Status quo zu beschreiben – wo stehen Familien in dieser Hinsicht heute? –, indem erstmals Basisdaten auf nordrhein-westfälischer Ebene erhoben wurden. Andererseits sollten Verhalten und Einstellungen untersucht werden: Wo sehen Eltern Vorteile bzw. Risiken bei der rasant fortschreitenden digitalen Entwicklung? Inwieweit haben alle Familien die Möglichkeit, daran teilzuhaben?

Das beauftragte Institut, die Kantar EMNID TNS Deutschland GmbH, befragte eine repräsentative Stichprobe von 1.001 Familien mit minderjährigen Kindern in NRW mittels telefonischer Interviews. Ergänzend führte die Prognos AG persönliche Interviews mit 20 Eltern und fünf Kindern im Alter zwischen acht und 13 Jahren durch.

Hier einige zentrale Ergebnisse der Studie:
  • Neun von zehn Familien in NRW stehen der Digitalisierung und den Möglichkeiten, die sie mit sich bringt, positiv gegenüber.
  • Fast 100 Prozent haben einen Zugang zum Internet, wobei das Smartphone das wichtigste Zugangsgerät ist. Ein Grundniveau an digitaler Ausstattung, Nutzung und Erfahrung ist in fast allen Familien vorhanden, selbst unter digital wenig affinen Eltern.
  • Die Potenziale, die die Digitalisierung zur Organisation des Familienalltags und für die Bildung birgt, werden von den Familien bisher nur verhalten genutzt. Sie erwarten dabei gar nicht die digitale Vernetzung aller Lebensbereiche (z.B. Smart-Home), sondern Apps, die intuitiv den Familienalltag unterstützen.
  • Die Digitalisierung ist keine Gefahr für das Familienleben. Persönliche Kommunikation wird nicht ersetzt: Sie findet weiterhin statt, z.B. im persönlichen Austausch bei gemeinsamen Mahlzeiten. Für Jugendliche liegt in der digitalen Kommunikation aber eine neue Option, eine intensivere persönliche Kommunikation einzuleiten. Für den Kontakt zu entfernter wohnenden Familienmitgliedern bedeutet Digitalisierung eine neue Qualität: Gerade Familien mit Migrationshintergrund nutzen diese Möglichkeit.
  • Familien sind in puncto Digitalisierung ihre eigenen Lernorte. Eltern lernen von Kindern, die Digitalisierung auch zur Beziehungsgestaltung zu nutzen.
  • Drei von vier Familien (77 %) sagen, dass das mobile Arbeiten von zu Hause aus zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt. In Ermangelung betrieblicher Regelungen zur (Nicht-)Erreichbarkeit entwickeln Familien eigene Grenzziehungsstrategien.
  • Die Studie identifiziert brachliegende Digitalisierungspotentiale vor allem in den Familien, bei denen Bildungsferne und Einkommensknappheit zusammenfallen. Eltern erhoffen sich für ihre Kinder in puncto Kompetenzvermittlung viel Unterstützung von der Schule.

Die Studie kann hier heruntergeladen werden.

Familienzentren erhalten Unterstützung bei der (Re)-Zertifizierung

Nordrhein-Westfalen hat 2006 als erstes Bundesland Familienzentren eingeführt und seitdem kontinuierlich und flächendeckend ausgebaut. Mit der Bündelung von Betreuung, Bildung und Beratung in den Familienzentren will die Landesregierung Familien mit Kindern besser und zielgerichteter unterstützen.

Im Kindergartenjahr 2024/2025 gibt es mittlerweile 3.315 Familienzentren in NRW. NRW hat damit eine einzigartige Struktur von Familienzentren geschaffen und bietet ein dichtes 

Netz früher Hilfen und frühzeitiger Förderung in allen Jugendamtsbezirken. Seit der Neuausrichtung der Förderung im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden die Familienzentren vor allem in sozial benachteiligten Gebieten ausgebaut. 66 Einrichtungen machen sich im Kindergartenjahr 2024/2025 auf den Weg, Familienzentrum zu werden. Sie durchlaufen ein Zertifizierungsverfahren, dass mit der Verleihung des Gütesiegels „Familienzentrum NRW“ endet.

Das MKJFGFI NRW, die Zertifizierungsstelle Pädquis sowie die Servicestelle der Familienzentren beim ISA e. V.  unterstützt die Einrichtungen mit Informationsveranstaltungen bei diesem Prozess. 

Am 4. September 2024 fand im Haus der Technik in Essen eine Informationsveranstaltung für diejenigen Familienzentren statt, die sich im KGJ 2024/2025 der Neuzertifizierung stellen. In Essen erhielten die Einrichtungen unter anderem Informationen zu den Unterstützungsleistungen der Servicestelle des ISA und wurden über Details zum Zertifizierungsverfahren 2024/25 aufgeklärt. Außerdem wurde ein Best-Practice-Beispiel einer bereits zertifizierten Einrichtung aus der Dortmunder Nordstadt vorgestellt.

Das Gütesiegel Familienzentrum NRW hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Nach diesem Zeitraum müssen sich die Einrichtungen erneut zertifizieren lassen.

Für die Familienzentren, die sich im Kindergartenjahr 2024/2025 im  Re-Zertifizierungsprozess befinden bietet das MKJFGFI im November 2024 und Anfang 2025 ebenfalls Informationsveranstaltungen an.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hotline hilft bei Fragen zum Thema Elternzeit

Frischgebackene Eltern möchten im Beruf meist für einige Zeit kürzer treten, damit sie sich um ihr Baby kümmern können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben deshalb Anspruch auf Elternzeit. Aber wie funktioniert das? Wer muss wann über was informiert werden? Antworten hierauf gibt eine Hotline, die das Servicecenter der Staatskanzlei im Auftrag des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet hat.

Sie ist erreichbar unter:
Tel.: 0211/837-1912
E-Mail: elternzeit [at] mkjfgfi.nrw.de (elternzeit[at]mkjfgfi[dot]nrw[dot]de)
 
Weitere Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie hier.
 
 

Beratung

Sie haben noch Fragen zu Elterngeld und Elternzeit? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstellen beraten Sie gerne.

Wenden Sie sich an die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte.

In einigen Städten Nordrhein-Westfalens (zum Beispiel in Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Leverkusen, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie in den Kreisen Lippe und Viersen, im Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis) können Sie Ihre Elterngeldstelle auch über die einheitliche Behördennummer 115 erreichen. Ist Ihre Elterngeldstelle über diese Nummer nicht sofort erreichbar, meldet sie sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Fragen zur Elternzeit können Sie außerdem an eine Hotline richten, die das Servicecenter der Staatskanzlei im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet hat. Sie ist erreichbar unter: 0211/837-1912 und hier.

Nähere Informationen enthält auch die Broschüre Elterngeld und Elternzeit (PDF, 5,56 MB) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Elternzeit haben wir für Sie zusammengestellt.