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Elternzeit

Beratung

Sie haben noch Fragen zu Elterngeld und Elternzeit? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstellen beraten Sie gerne.

Wenden Sie sich an die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte.

In einigen Städten Nordrhein-Westfalens (zum Beispiel in Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Leverkusen, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie in den Kreisen Lippe und Viersen, im Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis) können Sie Ihre Elterngeldstelle auch über die einheitliche Behördennummer 115 erreichen. Ist Ihre Elterngeldstelle über diese Nummer nicht sofort erreichbar, meldet sie sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Fragen zur Elternzeit können Sie außerdem an eine Hotline richten, die das Servicecenter der Staatskanzlei im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet hat. Sie ist erreichbar unter: 0211/837-1912 und hier.

Nähere Informationen enthält auch die Broschüre Elterngeld und Elternzeit (PDF, 5,56 MB) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Elternzeit haben wir auf dem Familienportal NRW für Sie zusammengestellt.

Elternzeit

Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen.

Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch.
 
Elternzeit können Sie in Anspruch nehmen, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen.

Detailinformationen zur Elternzeit haben wir auf dem Familienportal NRW für Sie zusammengestellt.

Dort erfahren Sie zum Beispiel,

  • wer Anspruch auf Elternzeit hat,
  • wie man die Elternzeit verteilen kann,
  • was man bei der Anmeldung der Elternzeit beachten sollte und
  • ob man während der Elternzeit Teilzeit arbeiten kann.

Sind noch Fragen zur Elternzeit offen? Dann wenden Sie sich an unsere Elternzeit-Hotline: Tel: 0211/837-1912 oder schreiben Sie uns über unser Formular (siehe Spalte rechts).
 

Das Elterngeld

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für die Betreuung ihres Neugeborenen nehmen.

Elterngeld und Elternzeit

Nach der Geburt ermöglichen Elterngeld und Elternzeit den Eltern die intensive Betreuung des Kindes und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung.

Zugleich werden die Voraussetzungen für eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.

Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten rund zwei Drittel des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens. Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, zur Betreuung ihres Kindes im Beruf auszusetzen oder kürzerzutreten und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechtzuerhalten.