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Elterngeld

Beratung

Sie haben noch Fragen zu Elterngeld und Elternzeit? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstellen beraten Sie gerne.

Wenden Sie sich an die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte.

In einigen Städten Nordrhein-Westfalens (zum Beispiel in Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Leverkusen, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie in den Kreisen Lippe und Viersen, im Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis) können Sie Ihre Elterngeldstelle auch über die einheitliche Behördennummer 115 erreichen. Ist Ihre Elterngeldstelle über diese Nummer nicht sofort erreichbar, meldet sie sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Fragen zur Elternzeit können Sie außerdem an eine Hotline richten, die das Servicecenter der Staatskanzlei im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet hat. Sie ist erreichbar unter: 0211/837-1912 und hier.

Nähere Informationen enthält auch die Broschüre Elterngeld und Elternzeit (PDF, 5,56 MB) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Elternzeit haben wir auf dem Familienportal NRW für Sie zusammengestellt.

Das Elterngeld

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für die Betreuung ihres Neugeborenen nehmen.

Elterngeld und Elternzeit

Nach der Geburt ermöglichen Elterngeld und Elternzeit den Eltern die intensive Betreuung des Kindes und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung.

Zugleich werden die Voraussetzungen für eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.

Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten rund zwei Drittel des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens. Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, zur Betreuung ihres Kindes im Beruf auszusetzen oder kürzerzutreten und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechtzuerhalten.
 
 

Finanzielle Leistungen

Familien mit Kindern sind ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft und sichern deren Zukunftsfähigkeit. Deshalb fördert der Staat Familien mit Kindern auch in finanzieller Hinsicht.

Familien mit Kindern leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Es ist die Aufgabe der Familienpolitik, die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen für die Familiengründung zu schaffen. Denn die Familiengründung hat erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Eltern: 

  • Der Lebensunterhalt der neuen Familienmitglieder muss aufgebracht und gesichert werden und es müssen tragfähige und verlässliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Kinder geschaffen werden.
  • Außerdem schränkt die Betreuung eines Kindes den Umfang der Erwerbstätigkeit für mindestens einen Elternteil ein. Dies führt zu einem niedrigeren Familieneinkommen.

Um diese finanziellen Belastungen auszugleichen, stellt der Staat ein ganzes Bündel an finanziellen Hilfen für Familien bereit. Sie sind auch Anerkennung für die Leistung, die Familien für die Gesellschaft erbringen.

Überblick über die einzelnen Leistungen

Wichtige familienpolitische Leistungen sind z.B.: 

Auf dem Familienportal.NRW finden Familien einen vollständigen Überblick über die Leistungen, die ihnen zustehen und viele weitere Informationen rund um das Familienleben.