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Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und verbindlichere Integrationspolitik beschlossen

Minsiter- Schw.

Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und verbindlichere Integrationspolitik beschlossen

Nordrhein-Westfalen ist verlässlicher Partner der Kommunen/ Finanzielle Verbesserung durch neues Flüchtlingsaufnahmegesetz

Der Landtag hat die Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) verabschiedet. Integrationsminister Stamp: „Wir haben nun die gesetzliche Grundlage, die Kommunen im Flüchtlingsbereich deutlich stärker finanziell zu unterstützen als bisher. Das Land ist ein verlässlicher Partner der Kommunen. Mit der Reform des Gesetzes setzt die Landesregierung ihren Kurs der finanziellen und organisatorischen Entlastung der Kommunen fort. Ich freue mich sehr, dass wir uns mit den Kommunen aber nicht nur auf finanzielle Regelungen verständigen konnten, sondern auch beim Rückkehrmanagement und der Erteilung von Bleiberechten an einem Strang ziehen. Die Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen wird noch verbindlicher.“
04.11.2021
Mit Inkrafttreten der Reform wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine differenzierte monatliche FlüAG-Pauschale eingeführt. Statt der bislang für alle Kommunen einheitlichen Pauschale von 866 Euro monatlich pro Person erhalten kreisangehörige Gemeinden 875 Euro pro Monat pro Person und kreisfreie Städte 1.125 Euro pro Monat pro Person. Auf ein Jahr gerechnet ergibt sich für kreisangehörige Gemeinden eine Pauschale von 10.500 Euro und für kreisfreie Städte in Höhe von 13.500 Euro. Damit wird die Empfehlung aus dem Gutachten von Professor Dr. Thomas Lenk von der Universität Leipzig zu den ermittelten flüchtlingsbedingten Aufwendungen der Kommunen umgesetzt.

Daneben erhalten die Kommunen für jede Person, die nach dem 31. Dezember 2020 vollziehbar ausreisepflichtig geworden ist oder wird, eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000 Euro. Zum Vergleich: Nach derzeitiger Rechtslage erhalten die Kommunen für vollziehbar ausreisepflichtige Personen maximal drei Monatspauschalen zu 866 Euro, das sind 2.598 Euro.

Das Land beteiligt sich darüber hinaus mit Ausgleichszahlungen an den Ausgaben der Kommunen für die Personen, denen bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eine Duldung erteilt worden ist. Hierfür sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 175 Millionen Euro und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100 Millionen Euro vorgesehen.

Flüchtlingsminister Stamp: „Ein wichtiges und herausforderndes Ziel in der Migrationspolitik ist, die Zahl der Bestandsgeduldeten zu senken. Ein wesentlicher Baustein dabei ist, gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen durch eine verbindlichere Integrationspolitik die Anzahl der Geduldeten reduzieren - dazu gehört neben einem effizienten Rückkehrmanagement, die Verbesserung von Bleiberechten, um gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu ermöglichen.“