© Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW | Foto: H. Severin
Nordrhein-Westfalen beschleunigt Fachkräfteeinwanderung
Landesregierung zieht positive Bilanz nach einem Jahr Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung in Bonn
Seit einem Jahr unterstützt die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung in Bonn (ZFE) Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dabei, spezialisiertes Personal aus dem Ausland zu gewinnen und berät sie dabei in allen ausländerrechtlichen Fragen.
05.03.2021
Die ZFE ist daneben für alle Visaverfahren zuständig, die von Fachkräften im Ausland eingeleitet werden. Sie bietet zudem ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren an, das von den Arbeitgebern in Deutschland beantragt werden kann. Dadurch sollen die Prozesse erheblich beschleunigt werden. In den ersten 12 Monaten wurden mehr als 8.600 Visaverfahren bearbeitet, davon wurden rund 1.100 im beschleunigten Verfahren beantragt.
Ein besonders hoher Bedarf an Fachkräften besteht aktuell bei Pflegeberufen: Hier wurden bereits über 300 Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens bearbeitet. Gleichzeitig gibt es eine große Nachfrage bei Berufskraftfahrern, Köchen oder Handwerkern. Gefragt sind daneben aber auch individuellere Berufe: So wurden im letzten Jahr zwei Goldschmiede, ein Speiseeishersteller und ein Priester aus dem Ausland vermittelt.
„Wir haben unser Ziel erreicht, die Verfahren bei der Fachkräfteeinwanderung zu beschleunigen. Ich freue mich, dass das Angebot der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung trotz Pandemie so intensiv genutzt wird. Nordrhein-Westfalen ist ein attraktives Land für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir machen uns dafür stark, dass dies auch weiterhin so bleibt. Mein herzlicher Dank gilt dabei der Bezirksregierung Köln, der wir die landesweite Zuständigkeit für die Fachkräfteeinwanderung übertragen haben“, erklärte Integrationsminister Joachim Stamp.
Die Präsidentin des Regierungsbezirks Köln, Gisela Walsken, sagte: „Das Thema Fachkräftemangel ist akuter denn je und wird Deutschland wegen des demografischen Wandels noch für Jahrzehnte begleiten. Das erste Jahr hat gezeigt, dass wir mit dem beschleunigten Verfahren, welches durch die zentral für ganz NRW bei der Bezirksregierung Köln angesiedelte ZFE ermöglicht wird, in der Lage sind, schnell und flexibel zu reagieren.“
„Ich ziehe grundsätzlich eine sehr positive Bilanz. Allerdings spielt auch im Ausland die Corona-Pandemie eine große Rolle. Insofern glaube ich, dass die Zahlen ohne die Corona-Pandemie noch höher liegen würden. Für mich steht fest, dass die Idee, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trägt, funktioniert und dass die Umsetzung in NRW sehr gut gelungen ist“, so der Leiter der ZFE, Dr. Axel Rosenthal.
Die ZFE wurde anlässlich der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 gegründet. Seitdem können nordrhein-westfälische Arbeitgeber in Vollmacht für die ausländische Fachkraft die Einleitung des aufenthaltsrechtlichen und berufsanerkennungsrechtlichen Verfahrens beantragen und einleiten (beschleunigtes Fachkräfteverfahren). Damit steht dem Arbeitgeber ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung, der das gesamte Verfahren zur Visumvorabzustimmung aus einer Hand anbietet. In enger und fortlaufender Abstimmung mit der ZFE wird der Arbeitgeber stets über den aktuellen Verfahrensstand informiert.
Ein weiterer entscheidender Vorteil des beschleunigten Verfahrens sind klare Fristen für einzelne Verfahrensschritte, beispielsweise für die Visumsbeantragung. Nach Übersendung einer Vorabzustimmung der ZFE zur Einreise bietet die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumsbeantragung innerhalb von drei Wochen an. Über den Antrag wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen entschieden.
Ein besonders hoher Bedarf an Fachkräften besteht aktuell bei Pflegeberufen: Hier wurden bereits über 300 Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens bearbeitet. Gleichzeitig gibt es eine große Nachfrage bei Berufskraftfahrern, Köchen oder Handwerkern. Gefragt sind daneben aber auch individuellere Berufe: So wurden im letzten Jahr zwei Goldschmiede, ein Speiseeishersteller und ein Priester aus dem Ausland vermittelt.
„Wir haben unser Ziel erreicht, die Verfahren bei der Fachkräfteeinwanderung zu beschleunigen. Ich freue mich, dass das Angebot der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung trotz Pandemie so intensiv genutzt wird. Nordrhein-Westfalen ist ein attraktives Land für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir machen uns dafür stark, dass dies auch weiterhin so bleibt. Mein herzlicher Dank gilt dabei der Bezirksregierung Köln, der wir die landesweite Zuständigkeit für die Fachkräfteeinwanderung übertragen haben“, erklärte Integrationsminister Joachim Stamp.
Die Präsidentin des Regierungsbezirks Köln, Gisela Walsken, sagte: „Das Thema Fachkräftemangel ist akuter denn je und wird Deutschland wegen des demografischen Wandels noch für Jahrzehnte begleiten. Das erste Jahr hat gezeigt, dass wir mit dem beschleunigten Verfahren, welches durch die zentral für ganz NRW bei der Bezirksregierung Köln angesiedelte ZFE ermöglicht wird, in der Lage sind, schnell und flexibel zu reagieren.“
„Ich ziehe grundsätzlich eine sehr positive Bilanz. Allerdings spielt auch im Ausland die Corona-Pandemie eine große Rolle. Insofern glaube ich, dass die Zahlen ohne die Corona-Pandemie noch höher liegen würden. Für mich steht fest, dass die Idee, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trägt, funktioniert und dass die Umsetzung in NRW sehr gut gelungen ist“, so der Leiter der ZFE, Dr. Axel Rosenthal.
Die ZFE wurde anlässlich der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 gegründet. Seitdem können nordrhein-westfälische Arbeitgeber in Vollmacht für die ausländische Fachkraft die Einleitung des aufenthaltsrechtlichen und berufsanerkennungsrechtlichen Verfahrens beantragen und einleiten (beschleunigtes Fachkräfteverfahren). Damit steht dem Arbeitgeber ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung, der das gesamte Verfahren zur Visumvorabzustimmung aus einer Hand anbietet. In enger und fortlaufender Abstimmung mit der ZFE wird der Arbeitgeber stets über den aktuellen Verfahrensstand informiert.
Ein weiterer entscheidender Vorteil des beschleunigten Verfahrens sind klare Fristen für einzelne Verfahrensschritte, beispielsweise für die Visumsbeantragung. Nach Übersendung einer Vorabzustimmung der ZFE zur Einreise bietet die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumsbeantragung innerhalb von drei Wochen an. Über den Antrag wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen entschieden.
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