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Minister Stamp: Mehr Chancen für unsere Kinder und Familien

Minister Stamp: Mehr Chancen für unsere Kinder und Familien

Landtag hat Novelle des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet. Ab dem Kita-Jahr 2020/21 werden rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich in die Kindertagesbetreuung investiert

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat mit den Stimmen von CDU und FDP die Novelle des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) verabschiedet, eines der zentralen und umfangreichsten Gesetzesvorhaben dieser Legislatur. Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 investiert Nordrhein-Westfalen jährlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro an Landes-, kommunalen und Bundesmitteln in die Kindertagesbetreuung. Die Reform ist zentraler Baustein der Landesregierung bei dem Ziel, Nordrhein-Westfalen zu einem besseren Land für Kinder und Familien zu machen. „Ich freue mich, dass wir den jahrelangen Stillstand der Vorgängerregierung beenden. Wir sorgen für mehr Chancen unserer Kinder in Nordrhein-Westfalen von klein auf – unabhängig von der Herkunft ihrer Eltern“, sagte Kinder- und Familienminister Joachim Stamp.
29.11.2019

Land, Bund und Kommunen investieren ab dem Kindergartenjahr 2020/21 allein fast eine Milliarde Euro zusätzlich jährlich in die Qualität der Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus gibt das Land eine Ausbaugarantie für jeden benötigten Kita-Platz und entlastet gezielt Familien mit kleinen Kindern mit einem zweiten beitragsfreien Jahr. Anregungen von Experten und Praktikern aus zahlreichen Gesprächen sind durch Änderungen der Fraktionen von CDU und FDP in den Gesetzentwurf eingeflossen. Kinderminister Stamp: „Von unserem Pakt für Kinder werden alle Kitas und Kindertagespflegepersonen, Erzieherinnen und Erzieher, aber vor allem unsere Kinder profitieren. Ich bin überzeugt, dass diese KiBiz-Reform eine Erfolgsgeschichte für unser Land wird.“
 
Zentrale Punkte des Reformpakets:
 
1. Bessere Rahmenbedingungen, mehr Qualität und Entlastung des Personals durch Finanzierung von mehr pädagogischen Kräften
Das Land Nordrhein-Westfalen beseitigt gemeinsam mit den Kommunen die strukturelle Unterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen. Die Kindertagesbetreuung wird künftig auskömmlich finanziert. Dafür stellen Kommunen und Land ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 je zur Hälfte jährlich insgesamt rund 750 Millionen Euro zusätzlich bereit. In allen mehr als 10.000 Kindertageseinrichtungen kann mehr Personal beschäftigt werden. Dies entlastet die Fachkräfte, verbessert den Betreuungsschlüssel und die Qualität.
 
2. Mehr Planungssicherheit für Träger und Personal durch Index für jährliche Refinanzierung der Kostensteigerungen

Vor der Reform gab es jährlich eine starre Erhöhung, die den tatsächlichen Kostensteigerungen und Tariferhöhungen nicht gerecht wurde und Ursache für die Finanzierungslücke gewesen ist. Die Landesregierung sorgt jetzt für ein verlässliches Finanzierungssystem. Auf Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung wird es einen Index für eine jährliche Steigerung der Pauschalen – unterschieden nach Personal- und Sachkosten – geben, und nicht mehr eine starre Anpassung der Refinanzierung, die am Ende nicht ausreicht.
 
3. Mehr Chancen durch erhöhte finanzielle Unterstützung für Familienzentren, plusKITAs und Sprachförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen erhöht die Zuschüsse je Familienzentrum von 13.000 bzw. 14.000 Euro auf 20.000 Euro. Im Kindergartenjahr 2020/2021 fließen insgesamt rund 20 Millionen Euro zusätzlich in die Familienzentren. Daneben werden die finanziellen Mittel für die Sprachförderung und plusKITAs zusammengelegt und von insgesamt 70 Millionen auf 100 Millionen Euro erhöht.
 
4. Gesetzliche Verankerung/Absicherung von Leitungszeit
Vom neuen KiBiz-Gesetz profitieren die Teams in den Kindertageseinrichtungen, die pädagogische Arbeit und es unterstützt die Qualitätssicherung in den Einrichtungen.
 
5. Zuschüsse für Fachberatung
Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst jetzt und dauerhaft auch die für die Qualitätssicherung und -entwicklung so wichtige Fachberatung: 1.000 Euro pro Kita und 500 Euro je Kindertagespflegeperson.
 
6. Förderung von Ausbildung und Qualifikation
Es gibt Zuschüsse für Kitas, die ausbilden, für Vergütung und Ressourcen zur Praxisanleitung. Die Jugendämter erhalten zur Weiterleitung an die Träger, die praxisintegriert ausbilden, einen Zuschuss von 8.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 4.000 Euro im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Für Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr der „klassischen Ausbildung“ erhalten die Träger über das Jugendamt 4.000 Euro pro Praktikumsplatz.
 
7. Verbesserung der Kindertagespflege
Durch die Erhöhung der Finanzierung wird eine bessere Qualifizierung ermöglicht sowie mehr Fortbildungen. Ebenso werden Vor- und Nachbereitungs- und nicht nur reine Betreuungszeit sowie Fachberatung finanziert. Die Pauschalen für Kindertagespflege werden von 804 Euro im Kindergartenjahr 2019/2020 auf 1.109 Euro im Kindergartenjahr 2020/2021 erhöht, hiervon sind 280 Euro zur Finanzierung von mittelbarer Zeit (Vor- und Nachbereitungszeit) und zur Unterstützung bei Fortbildungskosten vorgesehen.
 
8. Weiteres elternbeitragsfreies Jahr
Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kita-Jahr 2020/21 zielgenau und spürbar entlastet. Der Einnahmeausfall in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird den Kommunen vollumfänglich erstattet.

9. Platzausbaugarantie für jeden notwendigen Betreuungsplatz
Die Landesregierung sorgt dafür, dass der Platzausbau weitergehen kann. Jeder notwendige Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert. Hierfür stehen jährlich mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung.

10. Finanzielle Unterstützung, wo Flexibilisierung der Betreuungsangebote notwendig ist
Die Landesregierung sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Kommunen entscheiden, wo es vor Ort besondere Betreuungsbedarfe am Morgen, in den Abendstunden oder am Wochenende gibt. Das Land und die Kommunen finanzieren die Flexibilisierung gemeinsam (beginnend im Jahr 2020/21 mit 50 Millionen Euro; ab 2022: 100 Millionen Euro).
 
Insgesamt stehen in Nordrhein-Westfalen im Haushaltsjahr 2020 mehr als 3,8 Milliarden Euro Landesmittel für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung.