Landesregierung fördert Kommunales Integrationsmanagement mit 50 Millionen Euro in 2021
Dazu gehört unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Integrations- und Migrationsbereich sowie die Fortentwicklung der Integrationsarbeit im ländlichen Raum durch eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kreisen und ihren kreisangehörigen Gemeinden. Mit insgesamt 50 Millionen Euro Förderung im Jahr 2021 stärkt die Landesregierung die kommunale Integrationsarbeit vor Ort nachhaltig.
Integrationsminister Joachim Stamp: „Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration der Menschen vor Ort. Mit unserem Landesprogramm haben wir ein einzigartiges Projekt gestartet, mit dem wir die Kommunalen Integrationszentren dabei stärken, die Integrationsarbeit möglichst effektiv und rechtskreisübergreifend zu gestalten.“
Bei der Auftaktveranstaltung am Freitag (05. Februar 2021) tauschten sich Integrationsminister Joachim Stamp und Integrationsstaatssekretärin Serap Güler mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und weiteren integrationspolitischen Akteuren sowie mit Unterstützung aus der Wissenschaft über den aktuellen Stand und die Umsetzung des Landesprogramms aus.
Wichtiges Ergebnis des Treffens: Die Landesregierung wird das Kommunale Integrationsmanagement als Förderung der kommunalen Infrastruktur in Zusammenarbeit mit allen maßgeblichen Partnern verstetigen. Die operative Umsetzung vor Ort wird vom Institut für Stadt- und Regionalentwicklung der Frankfurt University of Applied Sciences wissenschaftlich begleitet. Weitere Schulungs- und Austauschformate sind landesseitig geplant.
Integrationsstaatssekretärin Serap Güler: „Integrationsarbeit braucht verlässliche und verbindliche Strukturen. Deshalb wollen wir die Kommunen hierbei stärker und auch dauerhaft unterstützen. Das Kommunale Integrationsmanagement wollen wir bei der anstehenden Grundnovellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes gesetzlich verankern und damit für mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit sorgen.“
Das Kommunale Integrationsmanagement NRW besteht aus insgesamt drei Bausteinen: die Finanzierung von Personalstellen in Ausländer- und Einwanderungsbehörden, zur Verfügung gestellten fachbezogenen Pauschale für Personalstellen für ein individuelles Case-Management sowie die Einrichtung des strategischen Integrationsmanagements durch die Förderung Koordinierender Stellen.
In der Regel erfolgt eine Anbindung bei den 54 Kommunalen Integrationszentren. Die Kreise und kreisfreien Städte haben die Bescheide für Baustein zwei und drei für 2021 bereits erhalten. Die Bewilligung der Förderung der Koordinierenden Stellen im Baustein eins 2021 erfolgt je nach Antragseingang sukzessive. Bislang haben 15 Kreise und kreisfreie Städte einen entsprechenden Bescheid erhalten.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: