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Kommunales Integrationsmanagement: Land fördert Stellen in allen Ausländer- und Einwanderungsbehörden mit fünf Millionen Euro

Land fördert Stellen in Ausländer- und Einwanderungsbehörden mit fünf Millionen Euro

Verbesserte Zusammenarbeit in den Kommunen soll mehr Chancen für Zugewanderte schaffen

Es ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, die Integration von Menschen zu fördern. Wichtige Partner sind hierbei die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Das Land stellt ihnen im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements fünf Millionen Euro zur Verfügung. Mit dieser Summe werden insgesamt 200 halbe Stellen in allen Ausländer- und Einwanderungsbehörden finanziert. Damit soll die kommunale Zusammenarbeit noch effektiver und die Integration von Neuzugewanderten weiter verbessert werden.
17.04.2020

„Nordrhein-Westfalen ist ein Land der Chancen. Wir wollen denjenigen, die sich integrieren, eine Perspektive geben. Wir werben dort, wo die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, auch intensiv für die Einbürgerung. Deswegen unterstützen wir die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden mit den neuen Personalstellen bei ihrer wichtigen Arbeit. Denn sie leisten einen zentralen Beitrag zur Integration“, erklärte Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp.

Je nach persönlicher Situation der Neuzugewanderten gibt es unterschiedliche individuelle Herausforderungen. Dazu zählen ausländerrechtliche Fragen, gesellschaftliche und rechtliche Erstorientierung, Integration in Arbeit, Wohnen, Schulbesuch oder auch Gesundheit. Hier soll die Zusammenarbeit zwischen Ausländer- und Einbürgerungsbehörden mit den 54 Kommunalen Integrationszentren gestärkt werden. Das Kommunale Integrationsmanagement soll die Kommunen daneben bei der Umsetzung der Bleiberechte für gut integrierte Ausländer nach §§ 25a und 25b AufenthG, aber auch bei der Förderung von Einbürgerungen gut integrierter Menschen unterstützen.

Über fachbezogene Pauschalen werden in diesem Jahr insgesamt 200 halbe Personalstellen gefördert: 81 halbe Stellen für die Ausländerbehörden, 84 halbe Stellen für die Einbürgerungsbehörden und 35 halbe Stellen für die Kommunen, in deren Gebiet laut Ausländerzentralregister der größte Anteil der Ausländer mit einem erlaubten Aufenthalt von mindestens acht Jahren lebt.