Ministerin Paul: Land hat Erlass zur Stärkung der Bleiberechte veröffentlicht
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, alle humanitären und aufenthaltssichernden Bleiberechtsregelungen auszuschöpfen, damit gut integrierte, geduldete Geflüchtete eine Bleibeperspektive erhalten können.
Nachdem die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ den rechtlichen Rahmen vorgezeichnet hat, hat das Land nun einen Erlass zur Stärkung der Bleiberechte veröffentlicht.
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, erklärt: „Gemeinsames Ziel unserer Landesregierung ist, humanitäre und aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten zum Bleiberecht so zu nutzen, dass gut integrierte geduldete Menschen, die seit Jahren bei uns in Nordrhein-Westfalen leben, eine dauerhafte Bleibeperspektive bekommen. Wir begleiten den Prozess zur Modernisierung des Aufenthaltsgesetzes in Nordrhein-Westfalen daher konstruktiv. Chancengerechtigkeit, Menschenrechte und gelebte Humanität stehen für mich im Mittelpunkt unserer Integrations-, Migrations- und Flüchtlingspolitik.“
Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2022 mit dem Kabinettbeschluss zur Einführung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ einen ersten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Aufenthaltsrechts auf den Weg gebracht. Diesen Schritt hat die Landesregierung zum Anlass genommen, die bisher geltende Erlasslage zu überprüfen und jetzt entsprechend anzupassen. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration stärkt unmittelbar die Bleibeperspektive für die Gruppe der seit mehr als fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen lebenden, gut integrierten geduldeten Menschen. Die Bezirksregierungen, Ausländerbehörden und Zentralen Ausländerbehörden sind bereits über die aktuellen Entwicklungen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags auf Bundesebene und die Planungen des Ministeriums informiert.
Ministerin Josefine Paul: „Wir möchten gerade den Menschen, die seit Jahren – mitunter seit über zwei Jahrzehnten – bei uns leben und sich gut integriert haben, aber dennoch nur einen unsicheren und belastenden Duldungsstatus haben, faire Bleibeperspektiven geben, um dauerhaft bei uns in Nordrhein-Westfalen zu leben und arbeiten zu können. Diese Menschen bereichern Nordrhein-Westfalen, auch weil wir alle Potenziale angesichts des Fachkräftemangels brauchen.“
Den Erlass gibt es hier zum Download.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier.
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