Ministerin Paul besucht Zentrale Ausländerbehörde Essen – Austausch zu Freiwilliger Ausreise und Rückführungen
Beim Besuch der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Essen hat sich Flucht- und Integrationsministerin Josefine Paul intensiv mit den Verantwortlichen und Mitarbeitenden vor Ort ausgetauscht. Dabei ging es um bestehende Herausforderungen etwa bei der Personalgewinnung und -schulung. Außerdem wurde über Optimierungen der Abläufe zur Rückführung von ausreisepflichtigen Personen in ihre Herkunftsländer, insbesondere von ausländischen Straftätern und Gefährdern, gesprochen.
Das MKJFGFI hat den Ausbau der ZABen in Nordrhein-Westfalen bereits vor dem Anschlag in Solingen mit Nachdruck verfolgt und treibt den Ausbau nun verstärkt voran: Die Zuständigkeit der ZABen soll mit dem Ziel einer deutlichen Entlastung der kommunalen Ausländerbehörden schrittweise erweitert werden. Hierzu erhalten die ZABen weitere Mittel für Personal und Ausstattung, insbesondere für die Bereiche Rückkehrmanagement einschließlich Dublin-Überstellungen, Haftangelegenheiten und Datenträgerauswertung. In Nordrhein-Westfalen greifen bereits viele Maßnahmen, um Abläufe besser steuern zu können. Mit den fünf Zentralen Ausländerbehörden – jeweils eine pro Regierungsbezirk – ist Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt und hat entsprechend flächendeckende Strukturen aufgebaut. So können Rückführungsprozesse auf Landesebene noch besser gesteuert und folglich die Kommunen bei Rückführungen und freiwilliger Ausreise unterstützt werden.
Ministerin Josefine Paul: „Die Landesregierung verfolgt mit größter Konsequenz das Ziel, ausländische Straftäter und Gefährder aus Nordrhein-Westfalen abzuschieben. In diesem Aufgabenbereich hat Nordrhein-Westfalen bereits deutliche Erfolge zu verzeichnen: Knapp 23 Prozent der bundesweiten Ausreisen und Rückführungen im Jahr 2023 entfielen auf Nordrhein-Westfalen. Wir arbeiten aber an weiteren Verbesserungen, denn es ist auch erkennbar geworden, dass für diese anspruchsvolle Aufgabe in den Ausländerbehörden eine spezielle Expertise erforderlich ist, gekoppelt mit einer besonderen Leistungsfähigkeit. Deshalb ist es wichtig, Prozesse zentral zu steuern und die ZABen zu stärken.”
Um einen einheitlich hohen Erfahrungsstand im Umgang mit besonders sicherheitsgefährdenden Ausländern zu gewährleisten, erhält die ZAB Essen eine landesweite Zuständigkeit, um zentral aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegenüber sicherheitsgefährdenden Personen ergreifen zu können.
Die ZAB Essen ist zudem bereits seit einem Jahr per Erlass beauftragt, die Datenträgerauswertung im Bereich der Identitätsklärung für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zu übernehmen, vor allem über die Auswertung von Mobiltelefonen. Die ZAB Bielefeld übernimmt dies für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
Ministerin Josefine Paul: „Gerade die Identitätsklärung gestaltet sich in der Praxis oft sehr zeitaufwändig und stellt deshalb für die insgesamt 86 Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen eine große Belastung dar. Die Datenträgerauswertung durch die ZABen Essen und Bielefeld kann den Prozess der Identitätsklärung beschleunigen und trägt zur Entlastung der kommunalen Ausländerbehörden bei.”
Des Weiteren wird der Bereich der Beratung zur freiwilligen Ausreise für Personen ohne Bleibeperspektive gestärkt. Das Projektvorhaben „RESTART“ der ZAB Essen soll eine gelingende Rückkehr ins Heimatland ermöglichen und dazu ein flächendeckendes Angebot zur Rückkehrberatung bereitstellen. Es wird landesweit beispielgebend sein.
Die personelle Stärkung der ZABen ist ein Baustein aus dem umfangreichen Maßnahmenpaket im Bereich Sicherheit, Migration und Prävention, das die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 10. September 2024 beschlossen hat und das sich in der Umsetzung befindet.
Das MKJFGFI prüft im engen Austausch mit den Kommunen und den ZABen weiter, inwieweit eine noch stärkere Zentralisierung von Aufgaben im Bereich der Rückführung bei den ZABen die kommunalen Ausländerbehörden im Bereich der Aufenthaltsbeendigung zukünftig weiter entlasten kann.
Ergänzende Information:
Bei den fünf ZABen handelt es sich um kommunale Ordnungsbehörden, die organisatorisch an die jeweilige Kommune angegliedert sind – also an die Städte Bielefeld, Essen und Köln, Kreise Coesfeld und Unna. Die Aufgaben der ZABen richten sich nach der Verordnung über die Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO). Die dort verankerten Aufgaben der ZABen sind Pflichtaufgaben, über deren Einhaltung das Land eine Sonderaufsicht hat. Es besteht daher ein enger und regelmäßiger Austausch zu grundsätzlichen Fragen und auch in Einzelfällen zwischen den fünf ZABen, wobei das Land bei Bedarf Regelungen per Erlass trifft. Im Gegenzug werden den ZABen die für den Betrieb und die Aufgabenwahrnehmung notwendigen Kosten zu 100 Prozent aus dem Landeshaushalt erstattet. Auch dadurch ist die Zusammenarbeit mit den fünf ZABen deutlich enger und effektiver als dies mit den 81 kommunalen Ausländerbehörden möglich ist. Mit dem Haushalt 2024 hat die Landesregierung die Mittel für die ZABen um weitere fünf Millionen erhöht, um sie strukturell und dauerhaft weiter zu stärken unter anderem mit Personal, Sachmitteln und Ausrüstung – auch zur Stärkung der Rückführungen. Die ZABen sollen auch weiter gestärkt werden, um nicht zuletzt die Kommunen zu entlasten und Aufgaben zu bündeln.
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