Kinder- und Jugendförderplan
Der Kinder-und Jugendförderplan beschreibt die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene und gibt die fachlichen Förderschwerpunkte vor. Das Jugendförderungsgesetz verpflichtet das Land, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen.
Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen (KJFP NRW 2023-2027) steht unter dem Motto "Kinder und Jugendliche bestimmen mit – Jungen Menschen Perspektiven geben" und soll dazu beitragen, dass alle Kinder und Jugendlichen Möglichkeiten erhalten um mitreden, mitgestalten und mitbestimmen zu können.
Der Kinder- und Jugendförderplan wurde erstellt gemäß § 9 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG - KJFöG). Der Kinder- und Jugendförderplan wurde am 12. Juli 2023 von der Landesregierung beschlossen.
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